Breezer Karl schrieb:Hallo ihr alle,
hab jetzt mal etwas hier in euren Beiträgen gestöbert und einige recht gute und hilfreiche Dinge entdeckt. Aber jetzt mal im ernst, sollte es denn wirklich so sein, dass nur durch den Wechsel der Kappe plötzlich aus einem 450 Kg Flieger ein 600 Kg Flieger wird? -> NEIN
Da gehören doch sicher auch noch andere Anforderungen dazu wie z.B. der entsprechende Hauptholm. -> Dies ist vom jeweiligen Hersteller zu ermitteln und der rechnerische bzw. praktische Nachweis hierfür, ist für die gesamte Struktur zu erbringen
Was sagen denn die Hersteller zu der Erhöhung bei älteren Flugzeugen. Kein Hersteller ist- oder wird verpflichtet, eine Erhöhung des MTOW für sein Muster anzustreben
Ich denke da in erster Linie an die Flugzeuge, die Freitragend - also ohne Strebe sind und schon um die 15 oder mehr Jahre im Leben stehen. Unerheblich - sofern die genannten Kriterien erfüllt sindHier wäre mein Denkansatz, 472,5 Kg bleibt für mein Flugzeug erst mal solange erhalten -> JA,
...bis der Hersteller eine offizielle Erhöhung frei gibt. Auch dann noch! Bei deinem Flugzeug bedarf es einer Änderung am zugelassenen Muster. (bzw. Erweiterung der Musterzulassung m. entsprechenden Auflagen)
Die gesetzliche Änderung besagt nur, dass UL-Flugzeuge jetzt auch bis zu 600 Kg zugelassen werden. NEIN - denn "Jetzt" wäre der 20.02.2018 und die endgültigen Bauvorschriften sind noch nicht durch.
Das bedeutet aber nicht, ab jetzt dürfen wir alle mit diesem Gewicht fliegen! :-) Für jedes einzelne Flugzeug gilt die, im jeweiligen Wägebericht ermittelte Zuladung - und kein kg mehr
PS: ich gehe davon aus, dass deine Fragen tatsächlich ernst gemeint waren
