Chris_EDNC schrieb:Das kann man nur als Kunde verhindern, indem man dem Hersteller bzw. Verkäufer das Leergewicht inkl. einer Liste der optionalen Ausrüstung in den Vertrag schreibt. Bei der Übergabe wird dann nachgewogen. Sollte der Vogel schwerer sein als im Vertrag angegeben, muß man als Kunde dann aber auch die Courage haben, die Annahme des Flugzeugs zu verweigern. Ich kann mir kaum vorstellen, daß die neuen Besitzer in so einer Situation wirklich "nein" sagen, leider!
Das klingt wunderbar, aber ich ahne (besser: weiss) jetzt schon, wie das in der Praxis dann gehandhabt wird: Ein vollgepacktes UL wird zur Waegung "nackig" gemacht, 349,9kg werden dokumentiert und alles wird wieder eingebaut.Wie will man sowas zuverlaessig verhindern?
Oder anders: Sag den Herstellern auf einer Messe mal, daß du deren Vögel bei Übergabe auf die Waage stellen willst. Da ist dann sofort Ende, warum wohl? ;-)
Oder sollten die ULs nur noch mit einer Ausrüstungsliste betrieben werden dürfen? Nur mal so als Idee. In der Liste steht dann drin, was alles verbaut ist und diese Liste hat bei jeder Überprüfung gefälligst auch mit dem Flugzeug übereinzustimmen. Wenn da also bei der Jahresnachprüfung Teile fehlen, die auf der Liste stehen, wird die Nachprüfung verweigert, weil es auf eine Täuschungsabsicht schließen läßt. Wenn bei einer normalen Überprüfung mehr verbaut ist als auf der Liste seht, gibt es ebenfalls Ärger wegen vermuteter Täuschungsabsicht. Ich denke da nur gerade an die KFZ-Scheine, bei denen in den Bemerkungen ja auch alle Einzelabnahmen für das konkrete Fahrzeug eingetragen sein sollten. Da müßten die Kontrolletis dann zwar schärfer durchgreifen als der TÜV in seinen besten Tagen, aber dann hättest das Problem weg, dafür aber sehr viel Bürokratie eingekauft.