Fliegeraas schrieb:Mit Verlaub, aber man sollte vielleicht nicht immer alles Glauben, was man hier und da so aufschnappt. Auch, wenn jemand eine ATPL, CPL oder was weiß ich Lizenz macht, bedeutet das nicht, dass diejenigen grundsätzlich Recht haben. Um vorab Missverständnisse zu vermeiden: Keiner reißt einem den Kopf ab, wenn man seine Ausbildung im Flugbuch stehen hat. Man könnte auch ein Gedicht reinschreiben oder Stroh reinlegen. Dann wird man vielleicht gefragt: "Hey, warum liegt denn da Stroh rum?". Wäre komplett egal. Interessiert niemanden. Fakt ist, dass lediglich Zeiten nach Lizenzerhalt als Flugzeiten gewertet werden können. Der Grund ist, dass das Flugbuch grundsätzlich nicht den Sinn hat, als Instrument für das gegenseitige Messen bei Stammtischen zu dienen, sondern um Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nachweisen zu können, um z.B. Berechtigungen zu verlängern oder Rechte ausüben zu können.
Ich hab mir das mal von ATPLern am Platz erklären lassen, da es zu dem Thema verschiedenste Meinungen gibt. Die Ausbildungsstunden zu deinen Gesamtstunden hinzu zu rechnen, ist völlig legitim. Hast du die 1. Ausbildungstunde absolviert, hast du eine Flugstunde. Punkt.
Wer ein Flugbuch führen muss:
Hierfür lohnt sich ein Blick in die LuftPersV: Laut § 120 Abs. 1 LuftPersV hat erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Abs. 2 - 4 LuftPersV ein Flugbuch zu führen. Die notwendigen Angaben ergeben sich aus o.g. Paragraphen nebst ggf. weiteren Vorgaben der Beauftragten (hier: Verbände), sofern es sich um Luftsportgeräteführer handelt.
Erlaubnispflichtiges Personal nach §1 Abs. 2 - 4:
Hier sind in der LuftPersV §1 Erlaubnispflichtiges Personal folgende Gruppen genannt: 2. Flugingenieure, 3. Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder, 4. Luftsportgeräteführer.
Sinn eines Flugbuches:
Ein Flugbuch dient dem Nachweis von Flugstunden, die für die Verlängerung (!) einer Lizenz erforderlich sind, oder als Nachweis zu Erlangung von Berechtigungen oder Lizenzen, für die eine bestimmte Flugerfahrung gefordert ist (bei UL z.B. Schleppberechtigung, Ausbildungsberechtigung etc.).
Flugstunden als Schüler:
Flugstunden als Schüler, dem sogenannten Bewerber für einer Lizenz, müssen natürlich ebenfalls nachgewiesen werden, um nach einer Prüfung beispielsweise eine Lizenz beantragen zu können. Hierfür ist der sogenannte Ausbildungsnachweis vorgesehen. In diesem werden alle Flugzeiten eines Bewerbers erfasst UND müssen zwingend von einem Prüfer bzw. Fluglehrer samt Art und Nummer seiner Lizenz gegengezeichnet und damit bestätigt werden. Diese Stunden gehören in den Ausbildungsnachweis, nicht aber in das Flugbuch, dessen "Aufgabe" es ist, Nachweise für die Verlängerungen von Lizenzen und/oder Berechtigungen zu dokumentieren.
Aber ich sag mal so:
Mir ist egal, was ihr da so reinkritzelt. Das alles daher nur nochmal so zur Erläuterung.
Und übrigens:
Flug- bzw. "Sitz"stunden als Passagier können selbstverständlich nicht geloggt werden. Das ist kompletter Quatsch.