DiJoZi schrieb:Und der benötigte Stempel des FI′s hat nichts im persönlichen Flugbuch verloren?Fliegeraas schrieb:Das ist ja völlig abwegig ! Es sollte mal zwischen persönlichem Flugbuch und Bordbuch unterschieden werden ! Flugstunden, die Du nicht fliegst, kommen zwar ins Bordbuch (weil der Flieger ja geflogen ist), keinesfalls aber ins persönliche Flugbuch.
Was zur Flugzeit zählt sind auch Überprüfungs- und Checkflüge, die trägst du genauso zu deiner Flugzeit ein, auch wenn du da nicht PIC bist. Allerdings ziehst du diese Zeit ab, wenn es an′s addieren deiner Mindestflugstunden zählt, da gelten die nicht weil: kein PIC. Die rechnest du aber ganz normal zu deiner Gesamtflugzeit.
@Fliegeraas :
Wer sagt das denn ??
Na, guck doch mal oben wie du mich zitiert hast. Als hätte der Eintrag eines Überprüfungsfluges nichts im persönlichen Flugbuch verloren. Lies mal den Zusammenhang. Aber ich schätze mal, das ist ein Mißverständnis, oder?
Man kann aufschreiben, was man will. Natürlich auch die Flüge als Begleitung oder hinten auf der Rückbank, oder am Simulator. Nur: Die zählen nicht für den Erhalt der Lizenz. Aber wenn jemand Spaß dran hat auch nachzuhalten, wenn er nur rechts daneben saß - warum nicht?
Viele Flieger mit mehreren Scheinen addieren mehrere Spalten auf. Eine für die Gesamtflugzeit, darin enthalten beispielsweise die UL-Flugzeit, Segelflugzeit, Motorseglerzeit, Motorflugzeit, dann vllt noch separat die Schleppzeit, Kunstflugzeit, Fluglehrer- und Prüferzeit, IFR-Zeit etc. Der Gesetzgeber verlangt ja nur nach einem Minimum an geloggter Information, er verbietet ja niemandem das Aufschreiben.
Richtig, sorry...
Kein Ding, hab mich nur gewundert. Hattest aber gleich noch ′nen Daumen kassiert. :-D
Nach LuftPersV § 45 Abs. 2 zählen zum Erhalt der Rechte auch max. 6 Stunden als nicht verantwortlicher Luftfahrzeugführer, z.B. der Übungsflug oder jetzt Auffrischungsschulung genannt.
Man könnte diesen Übungflug völlig legal auf 6 Stunden ausdehnen und noch zusätzlich 6 Stunden als PIC fliegen. Hat man dann noch 12 Starts und 12 Landungen absolviert, ist alles grün!!
Michael
Wenn ich das Ganze mal weiterspinne und auch Rollzeiten und die Zeiten, in denen ich den Motor warmlaufen lasse in mein Flugbuch eintragen würde, wie wollte denn irgendein Behördenmensch meine Flugstunden für den Scheinerhalt abgleichen, wenn nicht mit den Start- und Landezeiten, die die Flugleitung protokolliert?
Bin ich aber wahrscheinlich noch zu doof, das zu kapieren...
Gruß Lucky
cbk schrieb:Verschiedene Klassen werden separat gezählt und idR nicht angerechnet. 1000 Stunden Segelflug+UL und 11 Stunden TMG in 12 Monaten reichen nicht zur TMG-Verlängerung, denn Du hast dann ja praktisch keine Flugerfahrung. 0 Stunden Segelflug+UL und 12 Stunden TMG dagegen schon, selbstverständlichsterweise, denn die LuftPersV gibt ja schließlich ihr Bestes, um sicherzustellen, dass alle Piloten einen adäquaten Trainingsstand haben. Und das, obwohl jeder weiß, dass eine Stunde Segelflug mindestens so viel wert ist wie 2 Stunden mit Motor...Wie und wo erfasse ich unterschiedliche Fluggeräte und vor allem unterschiedliche Flugzeug-Klassen? Also was macht der Segelflieger, der ab und an mal in der Schleppmaschine sitzt? Kann der da einfach alle Stunden aufsummieren? Wie sieht es mit dem UL-Piloten aus, der aus Kostengründen (weil er eh allein unterwegs ist) zieg Stunden auf einer 120kg Möhre abreitet?
Das man die UL-Stunden nicht zum Scheinerhalt einer PPL-A Lizenz anrechnen kann, ist klar. Aber wie sieht es andersrum aus?
Beim Erwerb neuer Berechtigungen bzw. Lizenzen bekommt man allerdings in manchen Fällen einen Teil der bisherigen Flugstunden anerkannt.
UL-Stunden können selbstverständlich nicht auf TMG oder SEP angerechnet werden. Wie kannst Du es nur wagen, ein Flugzeug mit einem Luftsportgerät zu vergleichen! Natürlich kann aber TMG bzw. SEP auf UL angerechnet werden, weil... warum liegt hier Stroh rum?
Mr. Lucky schrieb:Da wird er Dir das Gegenteil beweisen müssen. Und wenn Du 1 Stunde Blockzeit hast, weil Du wegen ausgeleierter Spornradverriegelung ständig am Rollhalt vorbeigerollt bist, dann ist das halt so. Ganz besonders interessant wird′s dann für ihn, wenn Du ständig von Flugplatz zu Flugplatz hurst, am besten noch nach Frankreich, wo auf den kleinen Plätzen sowieso keiner seine Zeit mit dem Schreiben von Startlisten verschwendet.
Wenn ich das Ganze mal weiterspinne und auch Rollzeiten und die Zeiten, in denen ich den Motor warmlaufen lasse in mein Flugbuch eintragen würde, wie wollte denn irgendein Behördenmensch meine Flugstunden für den Scheinerhalt abgleichen, wenn nicht mit den Start- und Landezeiten, die die Flugleitung protokolliert?