pinguair schrieb:Das ist eben genau der Punkt an dem ich zweifel. Wenn mir der Lotse das Verlassen der Frequenz genehmigt, während ich aus der Kontrollzone fliege, bin ich bei einem eventuell späteren Pflichtmeldepunkt nicht mehr auf der Frequenz.
Generell kann man immer ein "erbitte verlassen der Frequenz" bringen wenn man den Ausflugspunkt erreicht hat oder darüber hinaus ist. Es ist nur eine Positionsangabe erforderlich wenn man über einem Ausflugpunkt ist der ein ausgefülltes Dreieck enthält.
sukram schrieb:Wenn mir der Lotse das Verlassen der Frequenz genehmigt, während ich aus der Kontrollzone fliege, bin ich bei einem eventuell späteren Pflichtmeldepunkt nicht mehr auf der Frequenz.
Hallo
Meine Erfahrung bei der BZF II Prüfung in Frankfurt /M war, dass die Prüfer fair sind, aber wissen wollen wie der Prüfling den Funk im Zusammenhang mit Navigation und anderen Funkteilnehmern beherrscht. Das ist ja dann auch praxisnah. Mal ein Fehler ist noch kein Problem, schlecht wenn man es dann nicht korrigieren kann oder Fehler mehrfach vorkommen.
Vorher wurde im Briefing auf die wichtigen Dinge hingewiesen :
Z . B
Kein Delivery anmelden
Kein Wilco
Aber wichtig : Alles zurücklesen !
Auch der Wind musste zurück gelesen werden. ( Aussage: in der Praxis nicht)
Z.B.:
Bereit Aufnahme SVFR : Fliegen Sie über N 1 , machen Sie nach dem Start eine Rechtskurve, Steuerkurs 090 steigen Sie auf F 1200f dann Steuerkurs 030 steigen Sie weiter auf F 1500f melden Sie verlassen CRT über N 1
Wenn man mal nicht alles mitbekommen hat, ist das kein großes Problem :
Wichtig aber beim wiederholen: nicht komplett wiederholen lassen sondern zurück lesen was man verstanden hat und nur den Teil erfragen der noch fehlt. (so geht’s ja auch in der Praxis)
Aufmerksam sein, denn man wird plötzlich mal zwischen drin gerufen.
(z B Frequenzwechsel )
Navigation:
Z B kam die Frage: ( Flug im rechten Gegenanflug oder Queranflug der Platzrunde zur 06) aktueller Steuerkurs! dann musste man den Steuerkurs nennen können. Da sollte man schon wissen ob man 90 zuzählen oder abziehen muss oder den Gegenkurs parat haben.
Zwischen drin die kleine Falle : Steigen Sie 2 Min mit 500 f und dann die Frage wie hoch ist ihre aktuelle Flughöhe ? Das war für einen Prüfling kritisch, da Ground nicht mitgerechnet wurde.
Und natürlich überquert man beim Rollen keine Piste auch nicht am Kopfende ohne Genehmigung.
Immer zwo sagen, bei zwei freut sich der Prüfer, versteht drei und spricht den Prüfling so an das er drei verstanden hat, bis der das merkt.
Sonst war bei allen die Nervosität das größte Problem.
Viel Erfolg
Peter
GX schrieb:Muss die gesamte Koversation da auch noch durchgeführt werden, also mit dem FIS, oder wird FIS nicht kontaktiert. Wenn ja, Kontaktaufnahme geht folgendermaßen, oder?
rufen Sie jetzt Bremen Information unter 123,125
sukram schrieb:1. Muss die gesamte Koversation da auch noch durchgeführt werden, also mit dem FIS, oder wird FIS nicht kontaktiert.
2. Wenn ja, Kontaktaufnahme geht folgendermaßen, oder?
- D-ECOE, Flugzeugtyp, Position, Flughöhe, von, nach
GX schrieb:Ich werde in der Prüfung auf jeden Fall als Echo Flieger durch die Gegend eiern, weil einige Plätze schließlich keine UL Zulassung haben :)
Ach ja , wenn DU Eco fliegst mußt Du noch VFR sagen
sukram schrieb:Ein Lotse darf dich NIE freigeben solange du in der CTR bist! Wenn der Lotse nach den Regeln handelt darf der dich erst freigeben wenn du an einem An/Abflugpunkt bist oder wenn er dir eine andere Anweisung giegt. Z.b. rufen einer anderen zu kontrollierende Stelle wie RADAR beim IR fliegen.pinguair schrieb:Das ist eben genau der Punkt an dem ich zweifel. Wenn mir der Lotse das Verlassen der Frequenz genehmigt, während ich aus der Kontrollzone fliege, bin ich bei einem eventuell späteren Pflichtmeldepunkt nicht mehr auf der Frequenz.
Generell kann man immer ein "erbitte verlassen der Frequenz" bringen wenn man den Ausflugspunkt erreicht hat oder darüber hinaus ist. Es ist nur eine Positionsangabe erforderlich wenn man über einem Ausflugpunkt ist der ein ausgefülltes Dreieck enthält.
Ich denke daher, dass es wohl besser ist das Ganze erst am Pflichtmeldepunkt zu requesten, oder nicht?
Kein WilcoWas man bestätigen und was man wiederholen muss, steht in der "Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren", die von der DFS regelmäßig als NfL veröffentlicht wird:Aber wichtig : Alles zurücklesen !
Auch der Wind musste zurück gelesen werden. ( Aussage: in der Praxis nicht)