BZF Prüfung - eure Erfahrungen

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  • In der Prüfung brauch man sich überhaupt keine Gedanken über SVFR machen. Wird eh nicht vorkommen da man in der Prüfung kein METAR vorgelegt bekommt. Da heisst es nur Flug von Stuttgart nach Köln, Ausflugpunkte sind die die den Schnellsten weg ergeben und sucht euch einen Informationsbuchstaben raus.

    Bei Staffelungen wiederholt man genau das was der controler einem sagt. Da brauch man nichts denke nur nachreden. 

    Generell kann man immer ein "erbitte verlassen der Frequenz" bringen wenn man den Ausflugspunkt erreicht hat oder darüber hinaus ist. Es ist nur eine Positionsangabe erforderlich wenn man über einem Ausflugpunkt ist der ein ausgefülltes Dreieck enthält.
  • pinguair schrieb:
    Generell kann man immer ein "erbitte verlassen der Frequenz" bringen wenn man den Ausflugspunkt erreicht hat oder darüber hinaus ist. Es ist nur eine Positionsangabe erforderlich wenn man über einem Ausflugpunkt ist der ein ausgefülltes Dreieck enthält.
    Das ist eben genau der Punkt an dem ich zweifel. Wenn mir der Lotse das Verlassen der Frequenz genehmigt, während ich aus der Kontrollzone fliege, bin ich bei einem eventuell späteren Pflichtmeldepunkt nicht mehr auf der Frequenz.

    Ich denke daher, dass es wohl besser ist das Ganze erst am Pflichtmeldepunkt zu requesten, oder nicht?
  • sukram schrieb:

    Wenn mir der Lotse das Verlassen der Frequenz genehmigt, während ich aus der Kontrollzone fliege, bin ich bei einem eventuell späteren Pflichtmeldepunkt nicht mehr auf der Frequenz.

    Das wäre dann genau genommen das Problem des Lotsen. Wenn er Dir das Verlassen genehmigt, dann kannst Du die Frequenz verlassen. Kannst aber natürlich auch noch draufbleiben und Dich im Zweifel wieder anmelden.
    Ich würde grundsätzlich erst dann ein Verlassen der Frequenz erbitten, wenn ich die Kontrollzone verlasse. Sollte ein vorzeitiges Verlassen gewünscht werden, wird man Dich darüber rechtzeitig informieren, z.B. in dem man Dir die neue Frequenz (rufen Sie jetzt Bremen Information unter 123,125) mitteilt. Gruss GX
  • Hallo


     


    Meine Erfahrung bei der BZF II Prüfung in Frankfurt /M war, dass die Prüfer fair sind, aber wissen wollen wie der Prüfling den Funk im Zusammenhang mit Navigation und anderen Funkteilnehmern beherrscht. Das ist  ja dann auch praxisnah. Mal ein Fehler ist noch kein Problem, schlecht wenn man es dann nicht korrigieren kann oder Fehler mehrfach vorkommen.


     


    Vorher wurde im Briefing auf die wichtigen Dinge hingewiesen :


    Z . B


    Kein Delivery  anmelden


    Kein Wilco


    Aber wichtig : Alles zurücklesen  !


     


    Auch der Wind musste  zurück gelesen werden.  ( Aussage: in der Praxis  nicht)


     


    Z.B.:


    Bereit Aufnahme SVFR :  Fliegen Sie  über N 1 , machen Sie nach dem Start eine Rechtskurve, Steuerkurs  090 steigen Sie auf  F 1200f dann Steuerkurs 030  steigen Sie weiter auf  F 1500f  melden Sie verlassen CRT  über N 1


     


    Wenn man mal nicht alles mitbekommen hat, ist das kein großes Problem :


    Wichtig aber beim wiederholen:  nicht komplett wiederholen lassen sondern zurück lesen was man verstanden hat und nur den Teil erfragen der noch fehlt. (so geht’s ja auch in der Praxis)


     


    Aufmerksam sein, denn man wird plötzlich mal zwischen drin gerufen.


    (z B Frequenzwechsel )


     


    Navigation:


    Z B kam die Frage:  ( Flug im rechten Gegenanflug oder Queranflug der Platzrunde zur 06)  aktueller Steuerkurs!  dann musste man den Steuerkurs nennen können. Da sollte man schon wissen ob man 90 zuzählen oder abziehen muss oder den Gegenkurs  parat haben.  


     


    Zwischen drin die kleine Falle : Steigen Sie  2 Min mit 500 f  und dann die Frage wie hoch ist ihre aktuelle Flughöhe ? Das war für einen Prüfling kritisch, da Ground nicht mitgerechnet wurde.


     


    Und natürlich überquert man beim Rollen keine Piste auch nicht am Kopfende ohne  Genehmigung.


     


    Immer zwo sagen, bei zwei freut sich der Prüfer, versteht drei und spricht den Prüfling so an das er drei verstanden hat, bis der das merkt.


     


    Sonst war bei allen die Nervosität das größte Problem.


     


    Viel Erfolg


     


    Peter

  • GX schrieb:
    rufen Sie jetzt Bremen Information unter 123,125
    Muss die gesamte Koversation da auch noch durchgeführt werden, also mit dem FIS, oder wird FIS nicht kontaktiert. Wenn ja, Kontaktaufnahme geht folgendermaßen, oder?
    • D-ECOE, Flugzeugtyp, Position, Flughöhe, von, nach
  • sukram schrieb:

    1. Muss die gesamte Koversation da auch noch durchgeführt werden, also mit dem FIS, oder wird FIS nicht kontaktiert.
    2. Wenn ja, Kontaktaufnahme geht folgendermaßen, oder?


    • D-ECOE, Flugzeugtyp, Position, Flughöhe, von, nach

    zu 2.: Ja ist so grundsätzlich ok (ich nenne i.d.R. noch die Anzahl der Personen also z.B. 1+1) für den Fall ,dass ich runterfalle; dann hören die bei 1 nicht gleich mit dem Suchen auf :-)

    zu 1: Die Konversation mit FIS spielte in meiner Prüfung keine Rolle

    Gruss GX
  • Ach ja , wenn DU Eco fliegst mußt Du noch VFR sagen (beim UL kann dies aus bekanntem Grund entfallen)
    Also:
    . Rufzeichen
    · Luftfahrzeugmuster
    · Flugregeln (VFR/IFR) sofern Eco Klasse oder höher
    · Startflugplatz
    · Zielflugplatz
    · Position
    . (Anzahl Personen)

    Mach Dich nicht verrückt - das klappt auch so. Gruss GX
  • GX schrieb:
    Ach ja , wenn DU Eco fliegst mußt Du noch VFR sagen
    Ich werde in der Prüfung auf jeden Fall als Echo Flieger durch die Gegend eiern, weil einige Plätze schließlich keine UL Zulassung haben :)

    Keine Lust auf sowas reinzufallen und dadurch aus dem Konzept zu kommen...
  • sukram schrieb:
    pinguair schrieb:
    Generell kann man immer ein "erbitte verlassen der Frequenz" bringen wenn man den Ausflugspunkt erreicht hat oder darüber hinaus ist. Es ist nur eine Positionsangabe erforderlich wenn man über einem Ausflugpunkt ist der ein ausgefülltes Dreieck enthält.
    Das ist eben genau der Punkt an dem ich zweifel. Wenn mir der Lotse das Verlassen der Frequenz genehmigt, während ich aus der Kontrollzone fliege, bin ich bei einem eventuell späteren Pflichtmeldepunkt nicht mehr auf der Frequenz.

    Ich denke daher, dass es wohl besser ist das Ganze erst am Pflichtmeldepunkt zu requesten, oder nicht?
    Ein Lotse darf dich NIE freigeben solange du in der CTR bist! Wenn der Lotse nach den Regeln handelt darf der dich erst freigeben wenn du an einem An/Abflugpunkt bist oder wenn er dir eine andere Anweisung giegt. Z.b. rufen einer anderen zu kontrollierende Stelle wie RADAR beim IR fliegen.

    Generell bist du immer unter TOWER:

    5 Minuten vor dem An/Abflugpunkt
    hin/-wegflug zum An/Abflugpunkt
    bis zu dem Punkt wenn du am Boden die gestrichelte und durchgezogene Linie überquert hast

    Manchmal gibt der TOWER auch eine Rollanweisung, aber nur wenn der TOWER controler direkten Kontakt zum GROUND controler hat (wenn die nebeneinander sitzen)... das ist aber nur in der Praxis. In der Prüfung stehst du dann am Rollhalt und rufst GROUND.

    Du darfst dir auch gern mein script anschauen... findest es hier...
  • Kein Wilco

    Aber wichtig : Alles zurücklesen !



    Auch der Wind musste zurück gelesen werden. ( Aussage: in der Praxis nicht)


    Was man bestätigen und was man wiederholen muss, steht in der "Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren", die von der DFS regelmäßig als NfL veröffentlicht wird:

    8. BESTÄTIGEN VON MELDUNGEN
    (1) Der Empfang von Meldungen ist in jedem Falle zu bestätigen. Im Sprechfunkverkehr auftretende unbekannte oder unklare Bezeichnungen sind durch Rückfragen zu klären, ehe die Meldung bestätigt wird.
    Anmerkung: Mit der missbräuchlichen Benutzung von Kontrollfrequenzen / -kanälen muss gerechnet werden.
    (2) Eine Luftfunkstelle hat den Empfang einer Meldung durch das Übermitteln des eigenen Rufzeichens und ggf. der Redewendung VERSTANDEN / ROGER zu bestätigen.
    1. Die Luftfunkstelle hat sicherheitsrelevante Teile von Flugverkehrskontrollfreigaben und Anweisungen durch Wiederholung zu bestätigen. Folgende Meldungsteile sind immer vollständig durch Wiederholung zu bestätigen:
    a) Flugverkehrskontrollfreigaben, konditionelle Freigaben sind wörtlich inklusive der Bedingung(en) zu bestätigen;
    b) Anweisungen, auf eine Piste zu rollen, auf einer Piste zu landen, zu starten, zu rollen oder zurück zu rollen, vor einer Piste zu halten oder eine Piste zu überqueren;
    c) Betriebspiste;
    d) Höhenmessereinstellungen;
    e) SSR-Codes;
    f) Höhenanweisungen; Anmerkung: Wird die Flughöhe eines Luftfahrzeugs in Relation zum  Standardluftdruck 1013,2 hPa gemeldet, sollen die Worte FLUGFLÄCHE / FLIGHT LEVEL dem Höhenwert vorangestellt werden. Wird die Flughöhe in Relation zu QNH / QFE gemeldet, soll dem Höhenwert das Wort FUSS / FEET folgen.
    g) Steuerkurs- und Geschwindigkeitsanweisungen;
    h) bei Frequenz- / Kanalwechsel die Frequenz / den Kanal.
    2. Andere Anweisungen sind durch Zurücklesen oder in einer Art und Weise, die anzeigt, dass diese verstanden wurden und befolgt werden, z.B. mit der Redewendung WILCO, zu bestätigen.

    Etwas zurückzulesen, was nicht vorgeschrieben ist, ist zwar nicht verboten, gilt aber sowohl in der Prüfung wie auch insbesondere in der Praxis als unprofessionell, da dadurch die Frequenz unnötig blockiert wird.

    MfG
    Helmut
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