Hier ein Beitrag aus Facebook zur gefälligen Kenntnisnahme.
Marcus M. [ADMIN EDIT: Name gekürzt]
Ich möchte noch, auch wenn das ein wenig Werbung ist, ein paar Punkte aus unserer [ADMIN EDIT: Name entfernt] Versicherungssicht klarstellen:
In unseren AMU 100 Bedingungen sind in der Haftpflicht Schäden trotz Überladung ganz klar gedeckt. Und zwar ohne Regress. In der Kasko besteht weiterhin der Einwand der groben Fahrlässigkeit ("wird schon gutgehen"), allerdings nur dann, wenn der Kaskoschaden durch die Überladung verursacht wurde. Bricht der Vogel in der Luft nachweislich durch Überladung auseinander besteht also in der Haftpflicht ohne Einschränkung Schutz, in der Kasko nicht. Hüpft ein UL bei der Landung weg und knallt aus 5m erneut auf den Boden und das Fahrwerk versagt den Dienst, muss man sich eben anteilig anrechnen lassen, wie viel davon auf die Überladung zurückzuführen ist. Habe ich einen Vogelschlag oder eine Kollision in der Luft, hat das mit der Überladung nichts zu tun und ich habe uneingeschränkt Versicherungsschutz.
Das bieten im Moment ausschließlich die Bedingungen der [ADMIN EDIT: Name entfernt].
Ungeachtet dessen sollte man natürlich beachten, dass das den Staatsanwalt u.U. nicht weiter interessiert, wenngleich zumindest die privatrechtliche Haftung mit "Haus und Hof" vom Tisch ist.
Eine Auflastung finde ich persönlich deshalb schon lange überfällig. Die ULs haben sich weiterentwickelt, dem sollte dadurch Rechnung getragen werden wie es auch bei Gyros geschehen ist. Wobei ich auch den Vorschlag der verbindlichen Differenzschulung nur unterstreichen kann. Ich selbst würde mich niemals ohne vorherige ordentliche Einweisung und Schulung in ein neues Muster setzen. Bei der Echo-Klasse die ich neben Segelflugzeugen auch fliege, ist das nicht anders und hat definitiv seine Gründe. Eine Robin DR400 fliegt nunmal völlig anders als eine PA28 mit Turbo, EZF und Verstellprop. Und selbst bei den Seglern ist es ein himmelweiter Unterschied, einen Turbo-Duo zu landen oder eben eine ASK21.
Guten Abend,
bei mir geht es aktuell genau um dieses Thema Versicherungsschutz, das bisher nur die A..... die Überladung teilweise deckelt habe ich bisher auch so recherchiert, nur macht das bei meinem Angebotsvergleich fast 800€ Mehrpreis aus :-(
Gruß
Stefan
Keine Versicherung wird sich in der Haftpflicht leistungsfrei stellen koennen. Kasko ist anderes Thema.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Das ist richtig. Aber es geht hier um den Regressverzicht.
Keine Versicherung wird sich in der Haftpflicht leistungsfrei stellen koennen.
Bye Thomas
Wenn es soviel Sorgen bereitet, dann mach doch folgendes.
Teile Deinem Versicherer mit, dass Du gelegentlich auch überladen mit dem Flieger unterwegs bist.
Damit hast Du Deiner vertraglichen Obliegenheit genügt und Risikoerhöhungen angezeigt. Bin mal gespannt, wie ein Versicherer dann reagiert?
Ich mach das jetzt einfach einmal und guck, was passiert.
Hallo 924driver
Lass mich wissen wie die Versicherung reagiert und, sag mir bitte welcher Versicherer es ist!
Bin super gespannt.
Phil
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