der_aussiedler schrieb:Vorher war FL45-60 ein Luftraum C, durch den man (hochoffiziell ohne CVFR Berechtigung und einem entsprechend ausgestattetem Luftfahrzeug) nicht durchgekommen wäre. Das man bei wenig Verkehr trotzdem eine Freigabe bekam, kann sich jeder denken. Im C wird allerdings englisch gesprochen, ohne BZF 1 war man also sowieso ausgeschlossen. Im D kann weiter deutsch gesprochen werden und man kann mit einem UL, ohne CVFR und BZF 2 dort durch.
Eine Freigabe brauchst du aber nach wie vor, was hat sich denn 2016 geändert?Habe gerade die 2015 nicht zur Hand.