• Wo fängt er an und wo hört er wieder auf. Im Kopf sind die 30° Pitch und 60° Bank als Grenzen. Aber wo ist das festgelegt. An welche Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetze darf ich mich halten? Man möchte ja gerne "legal" bleiben...
  • ... 1. brauchst du einen Flugplan
    ... 2. Kontakt mit FIS (flugplan eröffnen und schließen)

    Und dann noch das Handbuch des Fliegers beachten und nicht über die Limits gehen. Ansonsten viel spass ;)


  • Hallo Nurmi A,

    wolltest Du nun wissen, ab wann man möglicherweise unerlaubten Kunstflug unterstellen kann, sei es mit einem UL, einer anderen nicht dafür zugelassenen Maschine oder schlicht wegen fehlender Kunstflugberechtigung, oder geht's nur darum, wann man generell von "Kunstflug" spricht.

    Michael
  • Ja, ich würde gerne wissen, ab wann man den im UL verbotenen Kunstflug unterstellen kann. Und wo dies festgelegt ist. Also wenn ein Lupo meint, meine Kurve war zu steil, nach welchem Paragrafen kann er mich belangen. Wo steht geschrieben, welche Schräglage ich noch legal fliegen darf? Ich habe lange gesucht und bisher nichts konkretes gefunden.
  • Dass Du nichts gefunden hast, liegt daran, dass es da nichts gibt. Der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat es bewusst oder aus gewohnter Nachlässigkeit versäumt den Begriff “Kunstflug” zu definieren.
    Doch so ganz in der Luft hängen wir auch nicht, denn im Streitfalle haben sich die deutschen Gerichte bisher immer der Ausführungen der „Rules of the Air – Annex 2 der ICAO – Convention“ bedient, wo es heißt: : “Acrobatic flight: Manoeuvres intentionally performed by an aircraft involving an abrupt change in its attitude, an abnormal variation in speed,”


    Also nix mit Bank und Pitch?!
    Ja und nein. Denn was wären wir Deutschen ohne Österreich. Zwar haben die Ösis wie fast alle deutschen Anrainerstaaten diese ICAO-Definition übernommen, aber die österreichische Luftfahrtbehörde Austro Control versteht unter Kunstflug auch schon Steilkurven ab einer gewissen Schräglage (manche sagen: über 45°, andere ab 60°), Trudeln ab der einleitenden Bewegung, und natürlich die anderen bekannten Manöver wie Turns, Rollen, Loopings etc.
    Bank schon, Pitch nein!!
    Also könnte man in der Bundesrepublik, in Anlehnung an unsere alpenländische Nachbarschaft, durchaus Schwierigkeiten bekommen, wenn man mit dem UL „steile“ Steilkurven dreht und dabei von einem Offiziellen beobachtet wird.
    Letztendlich wird das aber aus Gründen des Beweisnotstands wahrscheinlich zu keinen Problemen führen, es sei denn man lässt sich tatsächlich beim vollzogenen Kunstflug, also bei der Ausführung einer der o.b. Figuren, beobachten.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    “Acrobatic flight: Manoeuvres intentionally performed by an aircraft involving an abrupt change in its attitude, an abnormal variation in speed,”


    Nur der Vollständigkeit halber: In lang heißt der Satz
    "Manoeuvres intentionally performed by an aircraft involving an abrupt change in its attitude, an abnormal attitude, or an abnormal variation in speed."

    Ist die "abnormal attitude" schon beispielsweise bei einem Looping gegeben? Aus dem Bauch heraus würde ich jetzt sagen, dass ein Looping nicht abnormal ist, da die ganze Zeit Strömung an den Tragflächen anliegt.
  • Hallo Bananenbieger,

    du hast natürlich völlig recht. Heute lautet die Definition so, wie Du sie zitiert hast. Ich hatte aus meiner Ausgabe von 1990 zitiert (Rules of the Air, Annex 2 to the Convention of International Civil Aviation Ninth Edition – July 1990). Wie ich gerade gesehen habe, habe ich mindestens 6 Amendments verschlafen. Hoffentlich haben sich in der Zeit die Gesetze der Aerodynamik auch nicht so oft geändert und ich weiß von nix.


    Wenn man "normal attitude" mit der "normalen Fluglage" eines Luftfahrzeugs gleichsetzt, gehört der Looping sicher nicht dazu, muss er doch zur Hälfte in Rückenfluglage geflogen werden und wird so zu den "abnormal attitudes" gerechnet werden müssen. Ob da Strömung anliegt oder nicht, ist dabei nicht von Belang.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Wenn man "normal attitude" mit der "normalen Fluglage" eines Luftfahrzeugs gleichsetzt, gehört der Looping sicher nicht dazu, muss er doch zur Hälfte in Rückenfluglage geflogen werden und wird so zu den "abnormal attitudes" gerechnet werden müssen.

    Da könntest Du Recht haben ;-)

    Wobei ich natürlich den Looping als standardmäßiges 180°-Wendemanöver für äußerst enge Täler zu den normalen Fluglagen zählen würde. :-)
  • Vielen Dank für die ausführliche Auskunft. Nun wundert mich auch nicht mehr, weshalb meine hartnäckige Suche nach Zahlen so erfolglos blieb. Scheint also wenn es drauf ankommt die Anwälte zu beschäftigen. :-(
    Wenn anliegende Strömung ein Kriterium wäre könnte man einiges mehr als einen Loop machen.
    @Bananenbieger: In einem engen Tal würde ich eher einen Turn oder eine Chandelle machen. Beim Loop bist Du wenn er sauber geflogen wird wieder am Ausgangspunkt...
  • Nurmi_A schrieb:
    Beim Loop bist Du wenn er sauber geflogen wird wieder am Ausgangspunkt...
    Ähm... ja... natürlich. Hatte Looping geschrieben und an den Immelmann gedacht. ;-)
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