Dass Du nichts gefunden hast, liegt daran, dass es da nichts gibt. Der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat es bewusst oder aus gewohnter Nachlässigkeit versäumt den Begriff “Kunstflug” zu definieren.
Doch so ganz in der Luft hängen wir auch nicht, denn im Streitfalle haben sich die deutschen Gerichte bisher immer der Ausführungen der „Rules of the Air – Annex 2 der ICAO – Convention“ bedient, wo es heißt: : “Acrobatic flight: Manoeuvres intentionally performed by an aircraft involving an abrupt change in its attitude, an abnormal variation in speed,”
Also nix mit Bank und Pitch?!
Ja und nein. Denn was wären wir Deutschen ohne Österreich. Zwar haben die Ösis wie fast alle deutschen Anrainerstaaten diese ICAO-Definition übernommen, aber die österreichische Luftfahrtbehörde Austro Control versteht unter Kunstflug auch schon Steilkurven ab einer gewissen Schräglage (manche sagen: über 45°, andere ab 60°), Trudeln ab der einleitenden Bewegung, und natürlich die anderen bekannten Manöver wie Turns, Rollen, Loopings etc.
Bank schon, Pitch nein!!
Also könnte man in der Bundesrepublik, in Anlehnung an unsere alpenländische Nachbarschaft, durchaus Schwierigkeiten bekommen, wenn man mit dem UL „steile“ Steilkurven dreht und dabei von einem Offiziellen beobachtet wird.
Letztendlich wird das aber aus Gründen des Beweisnotstands wahrscheinlich zu keinen Problemen führen, es sei denn man lässt sich tatsächlich beim vollzogenen Kunstflug, also bei der Ausführung einer der o.b. Figuren, beobachten.
Michael
FlyingDentist schrieb:Nur der Vollständigkeit halber: In lang heißt der Satz“Acrobatic flight: Manoeuvres intentionally performed by an aircraft involving an abrupt change in its attitude, an abnormal variation in speed,”
Hallo Bananenbieger,
du hast natürlich völlig recht. Heute lautet die Definition so, wie Du sie zitiert hast. Ich hatte aus meiner Ausgabe von 1990 zitiert (Rules of the Air, Annex 2 to the Convention of International Civil Aviation Ninth Edition – July 1990). Wie ich gerade gesehen habe, habe ich mindestens 6 Amendments verschlafen. Hoffentlich haben sich in der Zeit die Gesetze der Aerodynamik auch nicht so oft geändert und ich weiß von nix.
Wenn man "normal attitude" mit der "normalen Fluglage" eines Luftfahrzeugs gleichsetzt, gehört der Looping sicher nicht dazu, muss er doch zur Hälfte in Rückenfluglage geflogen werden und wird so zu den "abnormal attitudes" gerechnet werden müssen. Ob da Strömung anliegt oder nicht, ist dabei nicht von Belang.
Michael
FlyingDentist schrieb:Da könntest Du Recht haben ;-)Wenn man "normal attitude" mit der "normalen Fluglage" eines Luftfahrzeugs gleichsetzt, gehört der Looping sicher nicht dazu, muss er doch zur Hälfte in Rückenfluglage geflogen werden und wird so zu den "abnormal attitudes" gerechnet werden müssen.
Nurmi_A schrieb:Ähm... ja... natürlich. Hatte Looping geschrieben und an den Immelmann gedacht. ;-)
Beim Loop bist Du wenn er sauber geflogen wird wieder am Ausgangspunkt...
Aktuell sind 9 Besucher online.