Ich sage es noch einmal :
Rechtsstaatliches Prinzip kann es nur sein,
entweder die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen konsequent durchzusetzen, wenn klar ist, dass in einer unübersehbaren Anzahl von Fällen dagegen verstoßen wird, oder
die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass sie der Realität angepasst werden.
Ich plädiere im Zweifel immer dafür, gesetzliche Vorschriften der Lebensrealität anzupassen.
Insoweit entspricht es auch gängiger Praxis, im Bedarfsfalle auch Übergangsregelungen oder Regelungen zur Besitzstandswahrung zu erlassen.