Offener Leserbrief zum Editorial des DULV Magazin aus Februar 2016 - 600 kg

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Günter N:

    Hallo hob,

    ich verstehe nicht, warum eine nachträgliche Auflastung nicht möglich sein soll.

    #######################################

    ...weil man auch rechtlich nicht Äpfel mit Birnen verwechseln sollte, obwohl beides Obst ist.

    hob

  • ...weil man auch rechtlich nicht Äpfel mit Birnen verwechseln sollte, obwohl beides Obst ist.

    Eine Antwort, die in dem Zusammenhang "vorne so hinten wie hoch" ist. ;-)

  • Vision: Während wir uns hier die Köpfe heißreden und die Finger wundschreiben wird klammheimlich TTIP durchgewunken und die amerikanische Luftfahrtindustrie klagt auf Investitionsschutz weil durch die Gesetzgebung der Absatz ihrer Produkte in Europa gehemmt wird. Dann geht es mit den Änderungen auf einmal sehr, sehr schnell ... 

    VG

    Thomas

  • @HOB:

    ich glaube, ich muss diesen weit verbreiteten Müll mal klarstellen: Ich habe nie geklagt, gegen niemanden.

    Lediglich gegen unseren Vorbesitzer, weil der uns mit einer gefälschten Wägeurkunde beschissen hatte und die Lebenslaufakte nicht rausgerückt hat. Und angezeigt habe ich den Prüfer, der dieses Falschgewicht beurkundet hat. Der wurde entspr. rechtskräftig wg. Falschbeurkundung im Amt zu 900 € Strafe + Verfahrenskosten verurteilt. (Er wurde später dennoch vom DAeC mit einer Verdienstmedaille ausgezeichnet !!!)

    Und unsere Fasci ist nb. noch eine von den leichten Maschinen.

    Geklagt hat E.R., BK Leergew. 388,5 Kg, zus. m. 2 weiteren, ziemlich gewichtshohen BK-Inhabern. Bislang wurde alles in Vorinstanzen verloren, weil die Kläger nie den Beweis ihrer Behauptungen antreten konnten. (Bezügl.Gewicht und Abmessungen und daraus resultierendem, abweichenden Geräte-Kennblatt) Aber: Bislang ist bislang keins der Urteile rechtskräftig.

    E.R. hat daher gegen die penetrante Nebeltaktik vor Gericht, hinsichtlich derZulassungsmethoden der zuständigen Zulassungsstelle,  inzw. ein sogen. Beweis-Sicherungsverfahren durchgesetzt. Deshalb werden auf richterliche Anordnung einige BK′s begutachtet.

    Gerade in diesen Tagen hat aber E.R. das nächste, für gewisse Leute sehr viel schwierigere Urteil durchgesetzt: Nämlich die besagte Zulassungsstelle  muss nun innerhalb von 4 Wochen alle Zulassungsunterlagen für die BK rausrücken. Das dürfte denen ziemlich schwer fallen, weil es diese Unterlagen gar nicht gab, zu dem Zeitpunkt, wo die BK zugelassen wurde…

    Die entsprechenden Berechnungen sind erst in 2003 nachgeliefert worden und ab 2006 hat es erst ein eigenes Geräte-Kennblatt für die BK gegeben. Bis dahin war auf den Zulassungsunterlagen die BK genau so lang wie die D4!!! Und da liegen immerhin knapp 10 cm. Unterschied vor.

    Einige Fasci-BK-Halter haben aber beim LBA, DULV, DAeC, Bundesverkehrsministerium und der EASA mit jeweils stundenlangen  Verhandlungen inkl. PowerPoint Präsentationen

    1. den Betrug, den die Zuständigen durchgezogen haben, bewiesen und
    2. den Versuch unternommen, eine legale Lösung für die übergewichtigen Maschinen zu erreichen, der, wäre er zustande gekommen, als allgemeinverbindlich gelten sollte.

    Schlimm war für uns, wie die Leute, denen wir das alles vorgestellt haben, reagierten. Die waren alle angeblich platt. Die haben alle angeblich nix gewusst. Und alle haben Abhilfe versprochen.
    Auch 3 Bundestagsabgeordnete waren eingebunden und sogar der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, G., selber mal Pilot.
    Alle haben uns nur hingehalten und nichts, absolut nichts getan!
    Man könnte es drastisch, aber angemessen bezeichnen: Die haben uns verarscht!

    Es ging dabei von uns aus nie um Klagen oder Schadensersatz, sondern immer nur um eine einvernehmliche Lösung, nämlich entweder Wandlung in die E-Experimentalklasse oder eine Lösung in Form einer Art Sonderklasse innerhalb der ULs. (siehe z.B. die Aktion Kassel-Calden.) Auch das war damals schon in mühevoller Vorarbeit unter Führeung vom Jo Konrad initiiert worden. Er wollte nur nicht in KS-Calden dabei sein, weil die "unabhängigen Piloten" nicht gleich wieder von einem Verband eingenommen/beeinfluß werden sollten.
    http://www.fascination-pilots.de/forum/viewtopic.php?f=1&t=297  (etwas runterscrollen)
    Letztendlich ist das an einem Mitarbeiter D. im LBA in Braunschweig, bzw. am Widerstand eines Referatsleiters S. im Verkehrs-Ministerium in Bonn gescheitert.

    Dass man uns dafür zu Buhmännern gemacht hat, das war der "Dank der (ahnungslosen) Gemeinde" für hunderte Briefe, Mails, gefahrene Kilometer, Gutachten, Telefonate und Anwaltskosten, in Sachen Einsatz zur Legalisierung.

    Das ganze Getöse von uns hat zwar primär gar nichts direkt gebracht, dann aber wurde plötzlich in 2012 die Änderung der Zulassungskriterien verkündet: Plötzlich war nicht mehr das Leergewicht das entscheidende Legalitätskriterium, sondern das vom Piloten einzuhaltende MTOW.

    Somit können jetzt alle ihre übergewichtigen, mit Betrug - nämlich falschen Gewichtsangaben – zugelassenen Maschinen legal fliegen, ohne dass Ihnen wegen erwiesener Abweichung der Zulassungskriterien die Stilllegung ihres Schätzchens droht.

    Aber, die tatsächliche Situation nach all diesen Prozessen, wird sich kaum voraussagen lassen. Die beschuldigten Zulassungsstellen haben mit der o.gen. Anweisung ein sehr großes Problem auf dem Tisch:  Man muss nämlich jetzt einem Gericht erklären, wieso zunächst mal die schweren Fascis, dann aber auch alle anderen zu schweren ULs überhaupt zugelassen wurden.

    Und dann könnte ein Gesetz für die betroffenen UL-Geräte gefährlich werden:
    In der Luftzulassungsverordnung steht sinngemäß drin, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Zulassung nicht den festgelegten Vorgaben der Musterprüfung, bzw. der jeweils gültigen Bauvorschrift entspricht, ist diese Zulassung zu widerrufen.

    Wir haben also allen Grund, dem Jo Konrad alles Glück dieser Erde bei seinem Ansinnen zu wünschen.

  • DAL4 schrieb:

    Das ganze Getöse von uns hat zwar primär gar nichts direkt gebracht, dann aber wurde plötzlich in 2012 die Änderung der Zulassungskriterien verkündet: Plötzlich war nicht mehr das Leergewicht das entscheidende Legalitätskriterium, sondern das vom Piloten einzuhaltende MTOW.

    Und dann könnte das Gesetz für die betroffenen UL-Geräte gefährlich werden:
    In der Luftzulassungsverordnung steht sinngemäß drin, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Zulassung nicht den festgelegtemn Vorgaben der Musterprüfung entspricht, ist diese Zulassung zu widerrufen.

    Wir haben also allen Grund, dem Jo Konrad alles Glück dieser Erde bei seinem Ansinnen zu wünschen.

    Hallo,
    Denke da hast Du Recht !
    Aber mich betrift das nicht.


    Grüße
    Positiv

  • DAL4 schrieb:
    Wir haben also allen Grund, dem Jo Konrad alles Glück dieser Erde bei seinem Ansinnen zu wünschen.
    Ach lieber Werner, wünschen wir nicht auch jedem Mitmenschen mit infauster Prognose "alles Glück der Erde" und wissen doch wie's letztlich für ihn ausgeht??

    Und im Übrigen könnte dieser Vorstoß die rechtliche Konsequenz der zu widerrufenden Zulasungen - es betrifft ja nicht nur die Fasci, sondern eigentlich den größten Teil aller Zulassungen -ja  gar nicht heilen. Widerrufene Zulassungen müssten völlig neu betrieben werden!! Dass das in den meisten Fällen rein technisch unmöglich ist, sollte klar sein.

    Michael

  • FD: ..."Und im Übrigen könnte dieser Vorstoß die rechtliche Konsequenz der zu widerrufenden Zulasungen - es betrifft ja nicht nur die Fasci, sondern eigentlich den größten Teil aller Zulassungen -ja  gar nicht heilen. Widerrufene Zulassungen müssten völlig neu betrieben werden!! Dass das in den meisten Fällen rein technisch unmöglich ist, sollte klar sein."

    Keulenantwort: Wenn in unserem Staat ein ehem. Marinerichter, der 3 Tage nach Kriegsende mehrere Todesurteile fällte und auch noch deren Vollstreckung durchsetzte, in DE (BW) Ministerpräsident werden konnte, dürfte ja dieses Verwaltungsproblem zu lösen sein...
    Sachliche Antwort: Es wird ja langsam klar, wenn Richter mit Rückrat ins Spiel kommen, wird es immer schwerer, das Recht zu beugen. Da es aber den einen und allein Schuldigen nicht gibt, wohl aber einen amtlich Verantwortlichen, versteht man, warum das System so resistent gegenüber allen Vorwürfen ist. Der Oberste wird von seinem Apparat gedeckt und umgekehrt.

    Eine Zulassung wird ja nie von nur einem genehmigt, sondern der Vorgang durchläuft viele Stufen der Prüfung und Teilgenehmigungen. Das zeigt dann wieder, dass viele Zulassungen wohl nur einfach durchgewunken wurden.

    In vielen Gesprächen hatte ich immer den Eindruck, man wollte vermeiden, dass jemand des Fehlverhaltens überführt wird, weil damit der ganze Apparat in Schieflage geriet. Und damit verbunden, dass bei Offenbaren der Zulassungsmauscheleien (was ja durchaus ein heftiger Skandal werden könnte) auch die Dummen in diesem Verfahren, nämlich die UL Halter, plötzlich erhebliche Schadensersatzforderung stellen könnten.

    Meine persönliche Meinung ist, dass man Mittel und Wege finden wird, mit denen die UL-Halter mehr oder minder gut leben können. Da sich die UL-"Gemeinde" ja nach wie vor völlig uneins ist, dürfte man auch noch mit dem schlechtesten Angebot (zur Nutzung der ULs) durchkommen.

    Ob natürlich die Mitverantwortlichen, die vor Gericht gelogen haben, dass sich die Balken biegen, auch so locker aus der Nummer herauskommen, da habe ich Zweifel. Wobei, auch da wird es eher die "kleinen Lichter" treffen.



  • Eric schrieb:

    ...weil man auch rechtlich nicht Äpfel mit Birnen verwechseln sollte, obwohl beides Obst ist.

    Eine Antwort, die in dem Zusammenhang "vorne so hinten wie hoch" ist. ;-)

    Also: Das Muster wurde einst nach den zu dieser Zeit geltenden Bestimmungen zugelassen, nicht das lediglich auf Mustergleichheit hin überprüfte Stück, das Du nun genau auch deshalb "vorne so hinten wie hoch" bezeichnest. 

    hob

  • @ HOB


    Also im Segment Ultraleicht Tragschrauber ist eine nachträgliche Auflastung bereits zugelassener Luftsportgeräte  (bis auf max. 560 Kg MTOM) mittlerweile gängige Praxis.

    Wobei, je nach Muster, Motorisierung, Rotorsystem etc. diverse MTOMs zwischen 450 kg und 560 kg realisiert werden.

    Mein AutoGyro Calidus wurde z.B. von 450 kg auf 500 kg MTOM aufgelastet. Hierzu musste in meinem Fall nur eine verstärkte Schwinge nachgerüstet werden. Neues Kennblatt, neues Lärmzeugnis, Versicherungspolice auf 500kg MTOM ändern lassen, Prüferabnahme mit Wägebericht und schon fliegt es sich, mit einer Zuladung von jetzt 210 kg deutlich entspannter ;-)

    Ein, in diesem Fall, überschaubarer Aufwand. Warum sollte das bei Flächen ULs nicht in ähnlicher Form funktionieren, wenn der Hersteller dabei mitspielt und entsprechende Nachweise dazu möglicherweise schon vorhanden sind?

    VG
    Thomas

  • Achja, wer sich immer noch fragt, warum es die schweren Tragschrauber heute so "leicht" haben, sollte sich vielleicht mal daran erinnern, dass es Pläne gab, eine Landespolizei mit diesen Luftfahrzeugen auszurüsten.
    Es wäre natürlich ein Unding gewesen, wenn ausgerechnet die Polizei mit diesen Hubschraubern für Arme ständig illegal, weil überladen, auf Verbrecherjagd - in erster Linie wohl wahrscheinlich Verkehrssünderjagd - gewesen wäre.

    Nun ist es ja nicht dazu gekommen, dass die Tschakos in Brandenburg die Gyros in Dienst stellten, die Auflastung, die es so nie hätte geben dürfen, ist aber geblieben ....


    Michael



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