Postbote schrieb:z.B. weil er als PIC einen Fluggast geschädigt hat, unterhält aber tunlichsterweise eine Passagierhaftpflicht, braucht er gewiss keine zusätzliche RS-Versicherung, weil diesen Part automatisch die Haftpflicht übernimmt.
Sollte jemand verklagt werden ...
Alte Weisheit der Versicherungswirtschaft: Jede Haftpflicht ist auch immer eine Rechtschutzversicherung.
Insofern kann ich Deinen Beitrag nicht logisch nachvollziehen!
Michael