Privat Haftung - CSL Versicherung

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  • JaRa schrieb:
    Die Geschichte mit dem BV läuft nur darauf hinaus, dass sich eine Versicherung nicht zuständig fühlen darf und dann sind wir schnell beim finanziellen Ruin
    Nein, das ist ein Irrtum!

    Nochmal:
    mit BV = Gefährdungshaftung ohne schuldhaftes Verhalten bis zur Haftungsgrenze von 113.100 Rechnungseinheiten, darüber hinaus unbegrenzte Haftung bei Verschulden.

    ohne BV = unbegrenzte Haftung nach BGB nach Beweisführung des Geschädigten über das Verschulden des Verursachers

    Aber in jeden Fall leistet die Passagierhaftpflicht (bis zur Deckungssumme, z.B. 1,5 Mio) , im ersten Fall sofort bis zur Haftungsgrenze, da Gefährdungshaftung und im zweiten Fall nach Nachweis, da Verschuldenshaftung nach BGB.

    Doch cave: Nicht jeder Mitflieger ist ein Passagier und nicht jede Passagierhaftpflicht schließt den Versicherungsschutz für den mitfliegenden Lizenzinhaber ein.

    Michael

  • Ja, das hab ich gerafft und ich zweifle auch gar nicht an Deinen Ausführungen aus versicherungs-, BGB- und LuftVO-technischer Sicht. Ich finde es nur beschämend, wie in unserem Rechtssystem Belanglosigkeiten zu grundsätzlich unterschiedlichen Beurteilungen mit in der Konsequenz durchaus dramatischen Unterschieden führen können.
    Eigentlich ist es ganz einfach: man zahlt der Versicherung Kohle, damit sie einem aus der Patsche hilft, wenn′s kracht. Das einzige, was in einem gesunden System bei der Schadensregulierung zählen sollte, ist wie es zu dem Unfall kam, völlig egal ob der, der da auf dem rechten Sitz verkrüppelt wurde einen BV abgeschlossen hat oder nicht oder ob er Lizenzinhaber ist. Dass ein Lizenzinhaber in so einem Fall versicherungstechnisch anders betrachtet wird als ein Fußgänger unter dem fadenscheinigen Argument, er könne das Risiko ja besser einschätzen, ist nur ein weiteres Armutszeugnis unseres Systems.

  • Und wie ist es wenn die eigene Ehefrau mit fliegt oder die eigenen Kinder ? 

    Sind die denn Passagiere ?  Oder werden die ausgenommen ?  Ich glaube da gibt auch so eine Klausel beim Auto ?

  • Also ich drücke meinen UL Mitfliegern/Passagieren immer einen "Flugschein" in die Hand, zum unterschreiben, mit folgendem Text. Was haltet ihr davon? (Formatierung ist verloren gegangen)

    Gruss..Heiko

    ============================================================================================

    Für den Passagier              

    Flugschein ,  Von:                                 Nach:                                     über:

    LFZ:     D - MXXX                                                         Datum:

    Der Passagier ist im Rahmen der gesetzlichevorschriebenen Haftpflichtversicherung versichert.

    Der Passagier wurde darüber aufgeklärt, daß

    bei einemUnfall in Ultraleichtflugzeugen für seine private Unfall- und/oderLebensversicherung eventuell Haftungsausschlüße gelten und fürUltraleichtflugzeuge geringere Sicherheitsanforderungen gelten und diese keinerstaatlichen Überwachung unterliegen.
    F
    erner sind dem Passagiert die Gefahren desFliegens bewußt.
    Der Passagier versichert körperlich fit zu sein,nicht unter Höhenangst zu leiden, das richtige Gewicht angegeben zu haben undden Anweisungen des Piloten Folge zu leisten.

    • Flugschein ausgestellt von : XY(Pilot)

      Nameund Unterschrift Passagier: ………………………………………………………

      Gewichtdes Passagier:   ……..   kg  + 85kg(Pilot) + 235kg + ……. Kg  =   ……… kg

                                                                                (LFZ inkl. Zubehör) (Treibstoff x 0.75)     (max 450kg)

      Beidem Rundflug handelt es sich um einen nicht gewerbsmäßigen Selbstkostenflugnach § 20 LuftVG bei dem keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

  • Moin,

    vor Gericht wird nie Recht sondern ein Urteil gesprochen, deshalb könnt ihr hier alles Mögliche diskutieren, ob das dann vor Gericht genauso gesehen wird ist eine ganz andere Sache.

    Sollte jemand verklagt werden und der Beklagte hat eine Rechtschutzversicherung die aus welchem Grund auch immer den Vers. Schutz ablehnt, dürfte schon an der Stelle das Urteil gesprochen sein denn der Beklagte muss dann erstmal in Vorkasse gehen und bei diesen summen bedeutet das sehr viel Geld und wer es nicht hat oder kann hat verloren.

    Lieber Zahnarzt, ich weiß von was ich hier rede denn ich habe es selbst erlebt, die gegnerische Versicherung hatte nur leider das Pech. daß ich es bezahlen konnte und eine Begründung warum die Rechtschutz ablehnen kann findet sie ganz schnell.

    Gruß, Stefan

  • Mit den Rechtsschutzversicherungen ist es immer so, für einen selbst ist es ein Segen, wenn sie für einen selbst bezahlen und eine Seuche wenn sie für den Gegner bezahlen. Für die Gerichte ist es eine hervorragende ABM.

    sWE und Hellau

    Hei

  • Hallo,

    schwieriges Thema!


    >
    > ...einen "Flugschein" in die Hand, zum unterschreiben...
    >
    > Was haltet ihr davon?
    >

    Wenig!


    Damit kommt ein "Beförderungsvertag" zustande
    (der wohl so mittlerweile nur noch den CPL ern möglich ist??).
    Mit diesem gilt ersteinmal die Gefährdungshaftung bis 130000SZR
    ohne dass man Dir irgendetwas nachweisen müsste...

    Ein Ausschluss oder eine Art "Reduzierung" von Haftung im Sinne von:
    "Der Passagier ist sich den Gefahren des Fliegens bewusst"
    ist meines Wissens das Papier nicht wert auf das er geschrieben ist,
    da solch ein Ausschluss rechtlich IMHO nicht machbar ist.

    Möglicherweise bessere Taktik:
    Es gibt _nur_ Gelegenheitsflüge, ohne irgendwelche "Absprachen",
    "Zettel" oder "Vereinbarungen".
    Dann haftet man zwar nach BGB "unbegrenzt", jedoch ein Verschulden
    muss von der *Gegenseite* ersteinmal nachgewisen werden.
    (Und eine CSL mit 3 Millionen Deckung sollte das Gröbste abfangen)
     
     
    ...mich würde interessieren, wie Michael das sieht.


    BlueSky9


  • Maverik schrieb:

    Also ich drücke meinen UL Mitfliegern/Passagieren immer einen "Flugschein" in die Hand, zum unterschreiben, mit folgendem Text. Was haltet ihr davon? (Formatierung ist verloren gegangen)

    Gruss..Heiko

    Laut PPL Prüfungsfragen nützt ein solches Schreiben nichts


    Ralf

  • Ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt ist aber bei uns in der Schweiz ist eine Unfallversicherung obligatorisch für jeden der in der Schweiz einen festen Wohnsitz hat. Diese Versicherung deckt auch Flugunfälle. Das weiss ich weil ich bevor ich mit der Flugausbildung angefangen habe, mir dies von meiner Versicherung bestätigt wurde. Was den Flugschein betrifft, bin ich der gleicher Meinung wie Bluesky. 

  • Postbote schrieb:
    vor Gericht wird nie Recht sondern ein Urteil gesprochen
    Hallo,
    einer mit Erfahrung
    Grüße

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