Privat Haftung - CSL Versicherung

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  • triple-delta schrieb:
    Bei dem besagten Fall wird alles am Bericht der BfU entschieden
    Nicht nur in diesem Fall, aber Du hast recht, am Untersuchungsbericht der BfU kommt niemand vorbei.

    Angeblich soll die Maschine ja wegen Spritmangel verunfallt sein: "Als Ursache für das Unglück vermuten Experten wohl Spritmangel der Maschine."

    Wird das von der BfU bestätigt, ist der weitere gerichtliche Weg abzusehen ....

    Michael

  • In so einem Fall wird die Expertenmeinung der BFU wohl zweifelsfrei als die realistischste betrachtet, aber die Untersuchungsberichte enden immer mit

    "[...] Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger
    Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
    Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen."

    Welches Hintertürchen dieser Satz den Anwälten öffnet, kann ich in unserer rechtsverdrehten Gesellschaft nicht abschätzen. Dass der Wert eines Menschen schon davon abhängt, ob ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde oder nicht, demonstriert ja schon die perfide Perversion des Systems.

  • Für mich ist das eigentlich ungeheuerliche an diesem Vorgang, dass es offensichtlich nicht möglich ist, den Schaden den man möglicherweise erleidet in ausreichendem Maße abzusichern - ohne zunächst eine Schuldfrage stellen zu müssen. So könnten wenigstens zunächst notwendige Maßnahmen zur Betreuung und Pflege von Hinterbliebenen geregelt werden ohne auf jahrelange Prozesse zu warten.

    Ich hatte versucht, diesen Teil über eine Luftfahrt Unfallversicherung etwas abdecken zu können. Leider befindet sich auch hier der Satz, dass alles nicht gilt, sobald das Flugzeug den behördlichen Rahmen verlassen hat.

    Warum gilt nicht wie bei einer Autohaftpflicht, dass zunächst zu zahlen ist und die Versicherung im Nachgang sich darüber Gedanken macht, ob das Geld vom Verursacher zurückzuholen ist?

  • Hallo JaRa,

    Dein letzter Absatz trifft es genau!

    Schon mein Vater sagte immer:

    Alle juristischen Formulierungen sind von Anwälten für Anwälte gemacht!

    Soll heißen, es wird schön darauf geachtet und alles so formuliert, daß die Möglichkeit eines Rechtsstreits gegeben ist.

  • JaRa schrieb:
    Dass der Wert eines Menschen schon davon abhängt, ob ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde oder nicht, demonstriert ja schon die perfide Perversion des Systems.
    Dem ist klar zu widersprechen!!!

    Es zeigt lediglich nach welchen Rechtsgrundsätzen, also entweder nach BGB oder nach dem LuftVG, der Pilot haftet. Über die Höhe der Entschädigung, also über den "Wert des Menschen" sagt das nur soviel, dass bei Vorliegen eines BV der Pilot auf jeden Fall und verschuldensunabhängig bis zur Haftungsgrenze von 113.100 Rechnungseinheiten pro Passagier und bei Verschulden sowohl mit als auch ohne BV unbegrenzt haftet.

    Ich denke das "System" bewertet den "Menschen" in jedem Fall wirklich angemessen!


    Michael

  • Auf der einen Seite sind es gerade wir Ul-er, die ganz laut schreien, warum der Staat alles regelt und warum alles mögliche verboten ist. Warum wir mit Flugleiter fliegen müssen und nur auf genehmigeten Flugplätzen landen dürfen.

    Fällt nun wer auf den Pinsel und nimmt ggf. noch jemanden mit, dann ist das Geschrei wieder groß, warum nicht ein anderer Finanzkräftiger (Versicherung, Wohlhabener Erbe) die Suppe wieder auslöffeln muss.

    Am schärfsten finde ich den Spruch: "Die können ja erst einmal zahlen und sich die Kohle anschliessend ggf. wiederholen."

    Wie denn, wenn sie ausgegeben ist? Würdest du es tun, wenn es Deine Kohle oder die Deines Arbeitgebers wäre?

    Wir müssen uns damit anfreunden, dass auch in unserer Welt nicht immer ein anderer löhnt und das wir auch selber Risiken tragen.

    Persönlich würde ich es auch vermessen halten, wenn ich jemanden aus Gefälligkeit mitnehme, dem eine Freude bereiten will und wenn die Sache schief geht auch noch grenzenlos haften soll, obwohl ich alles in meiner Macht stehende getan habe, dass es möglichst sicher ist.

    Derjenige muss ja nicht mit mir fliegen. Deshalb halte ich die Begrenzungen, je nach Verschuldensform als sehr sinnvoll.

    Das so etwas im Zeitalter von Haftpflichtversicherern auf der einen Seite und Rechtschutzverträgen auf der anderen Seite, vermehrt die Gerichte beschäftigt ist nun einmal in der Natur menschlicher Belange.

  • Michael, ich spreche nicht von der juristischen Eindeutigkeit, die ist mir völlig klar.
    Die Geschichte mit dem BV läuft nur darauf hinaus, dass sich eine Versicherung nicht zuständig fühlen darf und dann sind wir schnell beim finanziellen Ruin wegen eines für die Flugsicherheit völlig belanglosen Details namens "BV", wenn das mal nicht menschenverachtend ist... Wenn der Fluggast also vor dem Flug unter Zeugen sagt "Dafür spendier ich dir anschließend ne Flasche Bier!" ( => BV abgeschlossen), dann ist das eine ganz andere Situation als wenn er das nicht tut, na wenn das mal nicht vor Sinn nur so strotzt!

  • @924driver,

    da hast Du mich sicher falsch verstanden. Ich finde es Schade, dass es nicht die Möglichkeit gibt, gewisse Dinge - und zwar die "lebensbedrohlichen" finanziell abzusichern. 

    Wenn mir ein Unfallgegner das Auto und die Familie zersemmelt dann halte ich mich an dessen Haftpflicht - unabhängig ob dieser einen unverschuldeten Reifenplatzer hat - oder wie in meinem persönlichen Fall grob fahrlässig seit über 9 Stunden am Steuer seines LKW sitzend eingenickt ist. Damit ist für mich erstmal alles geregelt. Und das ist doch wichtig, wenn einem ein Unglück passiert und die Familie Hilfe braucht.

    In Schweden ist im Krankenhaus das Risiko versichert, dass der Patient einen Schaden erleidet. D.h. dem Pat. kann finanziell erstmal geholfen werden - unabhängig davon ob der Arzt Mist gebaut hat oder es schuldfrei zu einem Schaden kam. Viele dieser o.g. Prozesse wären doch völlig überflüssig, wenn den Menschen vor Ort erstmal in ihrer Not geholfen wäre.

    Das hat weder mit Vollkasko-Mentalität noch mit "immer erst zahlen" zu tuen sondern ist einfaches Risikomanagement - so wie jemand eine Reparaturkostenversicherung abschließt, weil es hilft, Risiken kalkulierbarer zu machen. Auch wenn dies bitte nicht in Richtung der Kalkulierbarkeit von dem dahinter stehenden menschlichen Elend verstanden werden soll.

    Bernhard

  • Schweden ist ein gutes Stichwort. Meinetwegen auch jedes andere europäische oder noch schlimmer außereuropäische Land.

    Lass Dich mal "spasseshalber" im Ausland von einem Ausländer anfahren. Selbst, wenn es ein Bagatellfall ist, sind Dir graue Haare gewiss. Die meisten meiner Klienten geben irgendwann auf und greifen auf den eigenen Kaskoversicherer zurück.

    Eine Unsitte haben wir in der deutschen Regulierungsmenthalität leider. Versicherer halten gerade bei größeren Schäden den Anspruchsteller gerne lange hin, um ihn für einen Vergleich zurecht zu boxen. Gerade, wenn die Not besonders groß und der eigene Atem mangels Rücklagen klein ist, geht so mancher darauf ein.

    Im vorliegenden Fall ein Urteil über das was da gerade passiert zu fällen, ohne wirklich alle geführten Schriftwechsel und Zusammenhänge zu kennen, ist schwierig.

    Wie bereits ausgeführt, halte ich die Beerdigungskosten für Peanuts und sehe eher das zeitlebens gezeichnete Kleinkind als die kostenauslösende "Position" in dieser Auseinandersetzung. Dort kommen schnell Beträge mit 5 oder 6 Nullen vor dem Komma zu stande. Da werden Haftungsbegrenzungen und Deckungssummen schnell zum zentralen Thema.

  • 924driver schrieb:

    Persönlich würde ich es auch vermessen halten, wenn ich jemanden aus Gefälligkeit mitnehme, dem eine Freude bereiten will und wenn die Sache schief geht auch noch grenzenlos haften soll, obwohl ich alles in meiner Macht stehende getan habe, dass es möglichst sicher ist.

    Derjenige muss ja nicht mit mir fliegen.

    Es geht hier immer nur um Gäste!

    Nur nebenbei: Lizenzinhaber vergleichbarer Luftfahrzeuge sind niemals, weder versicherungs- noch luftrechtlich Passagiere. Eine CSL-Versicherung wird nie einen solchen mitfliegenden Lizenzinhaber im Rahmen der Gefährdungshaftung entschädigen.

    Gäste allerdings können das Risiko mitzufliegen nur schwerlich, meistens aber gar nicht abschätzen, so dass sie der Gesetzgeber unter besonderen Schutz (Gefährdungshaftung) stellt. Dass dieser nun für die "Hobbyfliegerei" wieder gänzlich eingedampft wurde, halte ich für einen Fehler.
    Aber die Gefährdungshaftung scheint offenbar nur von den Berufsfliegern auszugehen, Hobbyflieger scheinen über diesen Zweifel erhaben. Als Konsequenz bekommen dessen Fluggäste ihren berechtigten Schadenersatz auch nur noch auf dem beschwerlichen Klageweg.

    Michael

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