Die Rechtsabteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat geklärt, dass die deutsche UL-Musterzulassung ebenso wie jede andere europäische Zulassung entsprechend � 11 Abs. 4 LuftGerPV als Basis für eine Eintragung als LL anerkannt ist, sofern das Gerät nur maximal 120 kg wiegt.
Entsprechend wurde dieser Status quo von den Verbänden auf der Sitzung beim Ministerium am 29, Sept. 2015 als das zu handhabende Verfahren benannt und erklärt, dass - auf dieser Basis - kein Änderungsbedarf am � 11 LuftGerPV besteht. Gestern wurde vom Ministerium auf Anfrage nochmals bestätigt, dass dieser Status quo erhalten bleibt.

Bild: Beispiel MC 30 Luciole von Colomban. Nach dem vom Ministerium bislang ohne Änderungsbedarf bestätigten Status quo in Zukunft in Deutschland als LL zu fliegen.
Das Bedeutet erstens, dass ein 120 kg - Dreiachser jetzt über den Weg der UL-Musterprüfung bei DAeC oder DULV als LL eingetragen werden kann, ohne wie bisher das Ausland bemühen zu müssen.
Zweitens: Da jede europäische UL- Zulassung unmittelbar gültig ist, wird von den Verbänden nur der Nachweis / Wägebericht des Leergewichts verlangt / überprüft, um dann auf Wunsch die LL-Eintragung vorzunehmen. Das bedeutet daher auch, dass Geräte als LL in Betrieb genommen werden können, welche die Forderungen der LL- Bauvorschrift �LTF-L3 nicht erfüllen (Flächenbelastung max 25 kg / qm, 55 km/h Mindestgeschwindigkeit etc.)
Ohne Zweifel wird diese Öffnung die 120 kg - Klasse mit höchst interessanten Flieger bereichern und beleben. Aber vielleicht ist dem Ministerium die Tragweite des beschlossenen Status quo noch nicht in vollem Umfang bewusst gewesen. Das bleibt abzuwarten.
Video der Luciole
https://www.youtube.com/watch?v=7lQjhkLrTXA
Mehr unter
http://ultraleicht120.de/2015/12/18/endlich-alles-klar-deutsche-zulassung-fuer-ll-motor-dreiachser/