Es gibt hierschon mal eine deutliche Tendenz von manchen, eine sachlich-technische Frage auf irgendwelche Rechtsprobleme zu erweitern (oder zu reduzeiren?). Nach dem Motto: Kann man hier nicht noch was verbieten oder zumindest erschweren?
Für die Anhänger obiger Sichtweise:
FlugFunkV § 1
(1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung.
(2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D betrieben werden;
Wenn es keine Möglichkeit gibt, ein zertifiziertes 8,33 MHz-Handfunkgerät zu kaufen, heisst das nicht, dass es nicht durchaus geeignete gibt. Higgy wird die kennen....
Viele Grüße aus dem mittleren Westen
Claus
Wenn ich in einem Forum frage, welches Radarwarngerät empfehlenswert ist, will ich auch nicht darüber aufgeklärt werden, wie es gesetzlich aussieht, da ich weiß, dass ich es kaufen aber nicht benutzen darf, sondern ich möchte Erfahrungswerte verschiedener Modelle hören.
Ansonsten ist ein Hinweis darauf, dass die meisten Geräte nicht legal betrieben werden dürfen im Zusammenhang mit einer Empfehlung natürlich sinnvoll.
Ralf
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