Viel Text wie üblich . Hat denn schon jemand was relevantes feststellen können?
Fühlt man sich jetzt mit den vielen Paragrafen wohler ? Merkt man was?
Fliegt es sich anders ?
Hallo QDM,
> Viel Text wie üblich.
Es sind 26 Seiten, von denen einige für uns kaum relevant sind.
Nur Mut, QDM! 26 Seiten solltest Du auch ganz alleine schaffen.
> Fühlt man sich jetzt mit den vielen Paragrafen wohler
Es sind grob über den Daumen nicht mehr als vorher auch.
Wie hast Du Dich denn "vorher" gefühlt?
BlueSky9
QDM schrieb:So wie′s aussieht ist die "Überlandflughöhe" von 2000 ft nicht wieder aufgenommen worden. Damit gilt nunmehr auch beim Überlandflug ausschließlich die Regelung SERA.5005 f), also 1000 bzw. 500 ft.*
Hat denn schon jemand was relevantes feststellen können?
Michael
*) Nur für Chris_EDNC: Das ist (m)eine unverbindliche Meinung!
In der Sera wird bei der Reiseflughöhe aber auch gleichzeitig auf die Tabelle Abbildung 3 hingewiesen
und dort steht widerrum drin, daß man nach der Halbkreisflugregel auch nur bis 179 Grad in mindestens 1000ft und ab 180 Grad in mindestens 2000ft fliegen muß.
Stefan
Postbote schrieb:Ja aber erst für horizontale (Reise)Flüge oberhalb von 3000 ft AGL!
In der Sera wird bei der Reiseflughöhe aber auch gleichzeitig auf die Tabelle Abbildung 3 hingewiesen
Michael
"SERA.5005
Sichtflugregeln
...
f)
Außer wenn dies für Start oder Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden
1.
über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug;
2.
in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug.
g)
Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist.
..."
"SERA.3110
Reiseflughöhen
Die Reiseflughöhen, in denen ein Flug oder Flugabschnitt durchzuführen ist, sind anzugeben als
a) Flugflächen für Flüge in oder oberhalb der tiefsten nutzbaren Flugfläche oder, falls anwendbar, oberhalb der Übergangshöhe;
b) Höhen für Flüge unterhalb der tiefsten nutzbaren Flugfläche oder, falls anwendbar, unterhalb der Übergangshöhe."
"VO 923/2012
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
...
63. „Reiseflughöhe“: eine Höhe, die während eines wesentlichen Teils eines Flugs beibehalten wird;
..."
Postbote schrieb:Zusätzlich zu den Ausführungen von FD: In der Tabelle sind für VFR-Flüge auch keine Höhen angeben (zu meine großen Freude :-)). Hoffentlich drehen wir jetzt nicht alle durch und brettern volle Pulle in 500ft über Feld und Wiese ... :-)
auch gleichzeitig auf die Tabelle Abbildung 3 hingewiesen
Bye Thomas
Postbote schrieb:
daß man nach der Halbkreisflugregel auch nur bis 179 Grad in mindestens 1000ft und ab 180 Grad in mindestens 2000ft fliegen mu?
Gemäß Anlage 3 gelten die Halbkreisflugregeln ab 1000 ft für IFR!
Für VFR beginnt der Horizontalreiseflug ab 3000 ft und die Halbkreisflugregeln ab 3500 ft AGL.
FlyingDentist schrieb:
SERA.5005
Sichtflugregeln
Danke.
Hein Mueck schrieb:Besser nicht aufgrund der militärischen Tiefflüge zwischen 500 und 2000 ft AGL.
Hoffentlich drehen wir jetzt nicht alle durch und brettern volle Pulle in 500ft über Feld und Wiese
KURZ ZUSAMMENGEFASST:
Wichtig: die Flughöhen sind alle AGL! Also beim Höhenmesser darauf achten!
Wichtig: zwischen 500 ft und 2000 ft AGL finden die militärischen Tiefflüge statt!
Zum Nachlesen: die neue LuftVO und Sera
Viele Grüße
Marko
Moin,
is ja gut ihr habt ja Recht, ich sollte doch öfters mal meine Brille putzen.
Stefan
..nicht nur Du, Postbote, nicht nur Du...
" g) Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist.
..."
Und was hat die für uns zuständige Behörde festgelegt?
1. Halbkreisflughöhen sind einzuhalten bei Flügen mit Standard-Höhenmesser-Einstellung.
2. Die Standard-Höhenmesser-Einstellung gilt für Flüge nach Sichtflugregeln oberhalb 5000 ft MSL (oder 2000 ft GND, wenn das die größere Höhe ist).
(AIP VFR ENR)
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