CTR Anweisung

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • FlyingDentist schrieb:
    Niemand wird jemals beim Einflug in eine CTR ein "Frei zum Einflug in die Platzrunde" von Controller hören. Alle Berichte dieser Art haben denselben Wahrheitsgehalt, wie die Geschichten dieser Herren:
    NfL 1-251-14 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren

    2. FLUGPLÄTZE MIT FLUGVERKEHRSKONTROLLE

    2.7 Einflug in die Kontrollzone / Platzrunde

    B: FLIEGEN SIE IN DIE *RECHTS* PLATZRUNDE


    Chris

  • Wird dann aber in der Praxis offensichtlich nicht so gemacht. Meine Erfahrung aus Hamburg, Hannover, Bremen, Paderborn und Münster-Osnabrück.

  • In Münster-Osnabrück bekommt man häufig die Anweisung "Anflug fortsetzen". Das ist auch vor dem Einflug in die CTR so, wenn man den ersten Pflichtmeldepunkt meldet. Eine Freigabe in die Platzrunde habe ich auch dort noch nie gehört.

    Ich war auch schon oft in EDDG. Ich komme immer über T in die Kontollzone. Wenn der Segelflugsektor aktiv war, habe ich die Anweisung "Fliegen Sie in Rechtsplatzrunde Piste 07 ein" erhalten.
  • Herr-K schrieb:
    Wenn der Segelflugsektor aktiv war
    Was hat der Segelflugsektor, der deutlich östlich von Tango liegt, mit dem Einflug in die CTR zutun?
    Im Übrigen ist es schwer vorstellbar, dass der Controller den an/einfliegenden Verkehr die Ausflugroute kreuzen lässt!!

    Michael

  • Chris_EDNC schrieb:
    NfL 1-251-14 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren

    Nicht nur die LuftVO sondern auch andere Vorschriften und Anweisungen mussten/müssen an die neuen Luftverkehrsregeln (SERA) angepasst werden. Es sollte klar sein - vor allem bei Widersprüchlichkeiten -, dass spätestens nach Ablauf des Opt Out EU-Recht anzuwenden ist.

    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Nicht nur die LuftVO sondern auch andere Vorschriften und Anweisungen mussten/müssen an die neuen Luftverkehrsregeln (SERA) angepasst werden. Es sollte klar sein - vor allem bei Widersprüchlichkeiten -, dass spätestens nach Ablauf des Opt Out EU-Recht anzuwenden ist.
    Was leider nichts daran aendert, dass es im Moment diese Freigaben zum Einflug in die Platzrunde gibt, auch wenn das von Dir vehement bestritten wird. Da kannst Du Dich jetzt wieder hin und her winden und lamentieren, es hilft alles nichts.

    Was die Zukunft bringt wird man sehen, ist aber nicht Gegenstand der Diskussion hier.


    Chris

  • FlyingDentist schrieb:
    Was hat der Segelflugsektor, der deutlich östlich von Tango liegt, mit dem Einflug in die CTR zutun?
    Im Übrigen ist es schwer vorstellbar, dass der Controller den an/einfliegenden Verkehr die Ausflugroute kreuzen lässt!!
    Ich kenne das aus EDDG so: Wenn der Segelflug (http://www.fliegen-muenster.de/) am Platz aktiv ist, fliegt man eine Rechtsplatzrunde (Piste 07), damit man frei von der Segelflugbahn bleibt, die sich im Norden des Platzes befindet. Wenn der Segelflug nicht aktiv ist, musste ich bislang eine Linksplatzrunde (Piste 07) fliegen.

  • FlyingDentist schrieb:
    Nicht nur die LuftVO sondern auch andere Vorschriften und Anweisungen mussten/müssen an die neuen Luftverkehrsregeln (SERA) angepasst werden. Es sollte klar sein - vor allem bei Widersprüchlichkeiten -, dass spätestens nach Ablauf des Opt Out EU-Recht anzuwenden ist.

    komisch nur, daß auch in den aktuellen "Bekanntmachungen über die Sprechfunkverfahren" (NfL 1-570-15) noch genau das selbe steht wie vor SERA... Aber FD wird dafür bestimmt eine vollständig mit anekdotischer Evidenz abgesicherte (und kein bißchen abenteuerliche) Erklärung haben.

    Und weiter:
    "Anmerkung:

    Eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone berechtigt nicht zum Einflug in die Platzrunde. Wird keine Freigabe zum Einflug in die Platzrunde erteilt, ist in die Warteschleife einzufliegen."

    auch dafür findet FD bestimmt eine Interpretation, die die Gültigkeit - wenn nicht die Existenz - der ganzen NfL in Frage stellt. Falls nicht, lacht er sich einfach tot darüber, schon hat er das Problem gelöst.

  • Und da sind wir wieder. Es gibt keine Anweisung "Einflug in die Platzrunde genehmigt". In Münster wird man beim Einflug über T im Anflug auf die Piste 07 tatsächlich gelegentlich in den rechten Gegenanflug geschickt. Die Anweisung lautet i.d.R. "Fliegen Sie entlang der Autobahn und dann in den rechten Gegenanflug Piste 07". Vorher hat man bei der Meldung über T den Satz "Anflug fortsetzen" zu hören bekommen. Das war die Freigabe in die CTR einzufliegen. Die Freigabe beinhaltet alles, nur nicht die Freigabe zur Landung.

    Es kann aber durchaus passieren, daß man trotz Segelflug in den Gegenanflug zur 07 einfliegen kann.

  • hips schrieb:
    Vorher hat man bei der Meldung über T den Satz "Anflug fortsetzen" zu hören bekommen. Das war die Freigabe in die CTR einzufliegen. Die Freigabe beinhaltet alles, nur nicht die Freigabe zur Landung.
    Neues Luftrecht, wie?

    "Anflug fortsetzen = Freigabe, in die CTR einzufliegen"

    Falls du ein BZF hast, solltest du  wissen, wieviele Aspiranten mit dieser Auffassung regelmäßig durch die Prüfung rasseln.

    Falls du kein BZF hast, kannst du es natürlich nicht wissen.

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