Flug über die Wolken

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • @ Ranger22

    Oh neee!

    Die Luftsportgeräte bleiben, und zwar - auch weiterhin - in nationaler Verantwortung!

    @ FD

    AlsoFD, enttäusche mich nicht so. Es sieht ja zunehmend so aus, als hättest
    du weder den Entwurf zur EASA-OPS, noch den Teil NCO, noch den Anhang VII, noch die FSAV jemals gelesen! Das Verordnungswerk, aus dem du hier so Unheilverkündend und Angstverbreitend"gewisse Stellen" zitierst, beginnt so:

    "Artikel 1

    Gegenstand und Anwendungsbereich

    (1)  Diese Verordnung legt
    Durchführungsbestimmungen fest für den Flugbetrieb mit Flugzeugen,
    Hubschraubern, Ballonen und Segelflugzeugen
    , einschließlich
    Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen von Betreibern, die der
    Sicherheitsaufsicht eines anderen Staates unterliegen, bei Landung auf
    Flugplätzen in dem Gebiet, auf das die Bestimmungen des Vertrags
    anwendbar sind."

    Gültigkeit für UL? Ist nicht gegeben!

    Ferner: Jeder der es liest könnte merken, daß die geforderten Ausrüsungsteile (hier Instrumente) in den EU-Regelwerken nur in höchst allgemeiner Form angesprochen sind. Die Spezifikationen, z.B. der Frequenzumfang von Funkgeräten, oder die berühmten 4096 Anwortcodes beim Transponder, die stehen nur in der FSAV!

    Deshalb ist sie nötig und deshalb wird sie bleiben. Außerdem werden dort endlich die aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber auch erwähnt (nationale Verantwortung!). Ware ja auch ein Ding, wenn man sie in den Gesetzen und Verordnungen einfach ganz und gar überginge. :))

    Grüße

    ca-max


  • Es sieht ja zunehmend so aus, als hättest
    du weder den Entwurf zur EASA-OPS, noch den Teil NCO, noch den Anhang VII, noch die FSAV jemals gelesen!
    Schade, dass ich bei Dir einen solchen Eindruck hinterlasse. Fehlt nur noch die ach so beliebte Anmerkung, dass ich ja schließlich "nur" Zahnarzt sei!!

    Ich muss Dir diesen "Vorwurf" aber postwendend zurückspielen, denn in den EU-Verordnungen zählt das, was wir hier landläufig in der Bundesrepublik als aerodynamisch gesteuert- und motorisiertes Luftsportgerät kennen eindeutig als Flugzeug.
    Hättest Du nämlich die Begriffsbestimmung zu OPS gelesen, welche für das Verständnis und die rechtliche Einordnung der Bestimmungen in den Annices II bis VIII, zu denen eben genau der Part NCO gehört, unabdingbar sind, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass der dort auf europäischer Ebenene verwendete Begriff "Flugzeug"  natürlich unsere ULs, von denen wir hier die ganze Zeit sprechen, definitiv einschließt.

    Es ist also leider ein Irrglaube, genährt durch ein latentes Informationsdefizit, der zur folgenden, immer wieder unreflektiert geäußerten, vollmundigen, aber leider ebenso falschen Behauptung führt:
    Gültigkeit für UL? Ist nicht gegeben!
    Du zitierst den Artikel 1 der Verordnung völlig richtig, nur sind Deine Folgerungen für die Rechtsverbindlichkeit für ULs bzw. für bundesdeutsche aerodynamisch gesteuerte, motorisierte Luftsportgeräte nicht zutreffend.

    Damit diese o.g. Verordnungen für ULs keine Gültigkeit hätten, müsste deren Anwendbarkeit analog anderer europäischer VOs, wie z.B. in der über die Genehmigungpflicht für den gewerblichen Betrieb, in Teilen oder in Gänze explizit ausgeschlossen werden, weil sie unter dem Begriff "Flugzeug" nunmal generell eingschlossen sind:

    "Begriffsbestimmungen für in den Anhängen II bis VIII* verwendete Begriffe

    Im Sinne dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
    ...
    36.
     „Flugzeug“ (aeroplane): ein von einem Triebwerk angetriebenes Starrflügelflugzeug schwerer als Luft, das durch die dynamische Reaktion der Luft an seinen Tragflächen in der Luft gehalten wird.
    ..."

    Michael

    *)Annex VII Part NCO

    PS: Um den, wegen der unzulänglichen deutschen Übersetzung zu erwartenden Einwänden vorzubeugen hier noch die "Originaldefinition":

    "‘aeroplane’ means an engine-driven fixed-wing aircraft heavier than air that is supported in flight by the dynamic reaction of the air against its wings;"

    aeroplane = Flugzeug
    aircraft = Luftfahrzeug

    Es sollte unstrittig sein, dass unsere motorbetriebenen ULs definitiv in diese Kategorie fallen!
  • Die Spezifikationen, z.B. der Frequenzumfang von Funkgeräten, oder die berühmten 4096 Anwortcodes beim Transponder, die stehen nur in der FSAV!
    Das ist leider auch falsch!

    Ich empfehle, was z.B. den Frequenzumfang von Funkgeräten angeht, die Lektüre der VO 1032/2006 und der VO 1079/2012!

    Insofern gereicht der an mich gemachte Vorwurf des "Nichtgelesenhabens" zu einem zunehmend größer werdenden Boomerang!! :-))

    Michael
  • Hallo FD,

    wie schon gesagt, mt deiner Interpretation gibt es dann die UL-Klasse, so wie wir sie kennen nicht mehr.

    NCO.IDE.A.100 Instrumente und Ausrüstungen – Allgemeines
    a) Die in diesem Teilabschnitt vorgesehenen Instrumente und Ausrüstungen müssen
    gemäß den entsprechenden Lufttüchtigkeitsanforderungen zugelassen sein, wenn sie
    1) von der Flugbesatzung zur Kontrolle der Flugbahn zur Einhaltung von
    NCO.IDE.A.190 und NCO.IDE.A.195 verwendet werden oder
    2) im Flugzeug eingebaut sind.

    Keine Ausnahme. Also zertifizierte Instrumente.

    Bordapotheke, Feuerlöscher und vieles andere mehr kommen auf uns zu.

    Ich sach nochmal: Schaumermal

    Ulf
  • Es sollte unstrittig sein, dass unsere motorbetriebenen ULs definitiv in diese Kategorie fallen!
    Fuer mich ist unstrittig, dass UL weiterhin national geregelt wird und diese z.B. Ausruestungsanforderung mit zertifizierten Instrumenten nicht fuer diese angewendet wird. Das wuerde zum grounding tausender UL fuehren, das glaubst Du doch selber nicht, oder?

    Ich sach nochmal: Schaumermal
    Da kann man sich ganz entspannt zuruecklehnen.


    Chris
  • An die letzten beiden Poster:

    Ich scheint nicht zu verstehen, das es hierbei doch nur darum geht, wenn ein UL "wie die Großen" eingesetzt werden soll, also z.B. Einflug in C oder eben einen Flug über eine Wolkendecke, wenn der Luftfahrzeugführer den Flugweg halt mal nicht mit Kompass und Stoppuhr einhalten kann oder vielleicht fatalerweise nicht konnte.

    Ansonsten bleibt ein motorgetriebes 3-Achs-UL vorerst ein national verwaltetes Luftfahrzeug mit dem bestehenden Nutzungs- und Einsatzprofil.

    Michael
  • wenn der Luftfahrzeugführer den Flugweg halt mal nicht mit
    Kompass und Stoppuhr einhalten kann oder vielleicht fatalerweise nicht
    konnte.
    Dort steht:
    "b) Flugzeuge, die unter Sichtwetterbedingungen (Visual Meteorological
    Conditions, VMC) bei Nacht oder unter Bedingungen betrieben werden,
    unter denen ein Flugzeug nicht ohne Heranziehung eines oder mehrerer
    weiterer Instrumente auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden kann......."

    Man kann problemlos ueber Wolkendecken mittels Kompass, Uhr und GPS den Flugweg einhalten. Und wenn nicht (obwohl mir da kein Szenario einfaellt) helfen einem dabei die zusaetzlich gelisteten Instumente auch nicht weiter. Weder Horizont noch Vario noch Wendezeiger.
    Dieses "Flugweg kann nicht eingehalten werden" bezieht sich kaum/nicht auf Fluege ueber Wolken.


    Chris
  • Ist es denn wirklich so schwer zu begreifen:

    Normalerweise interessiert sich keine Sau dafür, wie, wo, warum, wohin oder mit was Du oder jeder x-beliebige unter, über oder durch die Wolken fliegt, und ich am allerwenigsten!
    Nur wenn Du bei einem solcher Flüge havarierst, ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass Dich alle möglichen Leuten mit diesen Anforderungen und der restlichen gesetzlichen Aktenlage konfrontieren werden. Vor allem Schadenersatzberechtigte und die zuständige Versicherungen werden Dir dankbar sein, wenn Sie Dich wegen grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Nichtbeachtung problemlos in die Pfanne hauen können. Aber es freut mitunter auch den einen oder andreren Behördenvertreter, der Dich nach einer Landung durch das Loch vom Dienst freudig in Empfang nimmt.

    Mir wirft man immer vor, ich wäre ein Paragraphenreiter, der alles peinlichst genau einhält und das auch von allen anderen verlangt. Das ist sicher nicht der Fall. Im Gegengenteil, mir geht es vielmehr darum, ein Bewusstsein zu schaffen, dass man sich immer im Klaren sein sollte, was im Falle X allein von der per se komplizierten Vorschriftenlage auf einen zukommen könnte. Ob man bekannte Vorschriften geflissentlich ignoriert ist eben etwas völlig anderes als wenn man gänzlich unbedarft und blauäugig irgendwann buchstänblich aus allen Wolken fällt.

    Michael
  • Hallo Michael!

    Richtig!!! Mir war schon von Anfang an klar, dass solange nichts passiert, ich oben, unten und durch die Wolken fliegen kann (auf eigenen Risiko)...

    Ich habe nur gefragt, denn mir wurde aus verschiedenen Quellen gesagt, dass das auch u.U. erlaubt ist und ich wollte genau die Antwort haben, ob das so ist oder nicht.

    Weiterhin, ohne die nötige Ausrüstung werde ich auch nicht (beabsichtigt!) in die Wolken einfliegen!
    Vielleicht werde ich mal mit meinem ehemaligen Lehrer und seinem Flugzeug (der auch Horizont, VOR usw. am Bord hat!) eine kleine inoffizielle Schulung machen, damit ich zur Not mit den Geräten auch klar kommen kann, aber es wird mehr für mich "damit ich was neues gelernt habe"...

    Grüße
    Luca
  • Hallo Michael,

    Ich scheint nicht zu verstehen, das es hierbei doch nur darum geht, wenn ein UL "wie die Großen" eingesetzt werden soll, also z.B. Einflug in C oder eben einen Flug über eine Wolkendecke, wenn der Luftfahrzeugführer den Flugweg halt mal nicht mit Kompass und Stoppuhr einhalten kann oder vielleicht fatalerweise nicht konnte.

    Ich hab jetzt das ganze EASA-OPS - Teil NCO - Dokument nach "wie die Großen" durchsucht, ohne Erfolg.

    Warum sich deine Auffassung "Luftsportgerät = Flugzeug" nun nur auf diesen oder jenen Passus beziehen soll, aber auf die anderen (im gleichen Dokument) nicht, ist auch nicht wirklich schlüssig.

    Was bleibt ist das aerojuristische Totschlagargument: "Im Schadensfall wird die Versicherung nicht zahlen". Aber das kommt in Diskussionen viel häufiger als in der Praxis. Glücklicherweise.

    Wird deine Interpretation der neuen luftrechtlichen Regelungen von irgendjemandem geteilt? Ich hab in keiner der vielen "Was ist neu im Luftrecht" - Materialien von DFS, DAeC oder DULV irgendetwas ähnliches gelesen.

    Ulf
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