Flug über die Wolken

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  • Die Diskussion ( inhaltlich ) zwischen Chris und FD zeigt doch ganz deutlich das selbst die 
    Foren- Experten rum -interpretieren. 
    Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe, aber mein RA zerlegt jeden Schwachsinnskram den keiner versteht und auch noch widersprüchlich ist.  Man kann von keinem Bürger erwarten erst mal ein Rechts-Gutachten einzuholen  bevor er in den Flieger ( ins Auto hatte ich beinahe auch gesagt )  steigt.
    Dieses EU Vakuum  nutzen ja auch die einzelnen Länder und kochen ihr Süppchen.

    Da tritt dann  einfach der gesunde Menschenverstand in Kraft und fliegen nach bestem Wissen und Gewissen. 
    § 1 der neuen  und letzten EU Regel : Keiner der auch nur ein bisschen Verstand hat fliegt unausgebildet freiwillig in die Wolke. Fliegen eben nach Sicht VFR . ( Für die Dummen: Keine Sicht,  dann  IMC . ) 
    Reicht völlig. 
       
  • Hmm,

    also ich starte VFR in Erkelenz, fliege ab Münster in 4500 über den Wolken,keine Bodensicht,  Sicht nach vorne >40 km und lande dann VFR auf Baltrum bei bestem sonnenwetter. Fliegerisch keine Herausforderung, streng genommen trotzdem illegal. 

    Und nu?

    Praxisbezogen würde ich, sofern der Motor den Geist aufgibt, mittels moving Map sofort einen Flugplatz suchen der im Gleitflug erreichbar ist. Im Anflug muß ich Barrierrefreiheit unterstellen.
    Künstl. Horizont habe ich an Bord und kann damit auch mehrere Minuten in IMC überleben..... ;-) 

    Sollte das nicht der Fall sein hilft mir, praktisch gesprochen, auch keine noch so dolle IMC Ausbildung und auch kein VOR oder was auch immer an Bord, ausser mein Fallschirm, da die Windräder inzwischen schneller aus dem Boden sprießen als jede noch so aktuelle Karte uns weiss machen will...

    Somit ist der Regulierungswahn an der Stelle ad absurdum geführt.

    In meinen Augen hilft da nur gesunder Menschenverstand. Wenn ich natürlich abfliege und weis das auf meiner Strecke die Wolkendecke aufliegt, ja dann...

    Aber wenn die Basis bei sagen wir mal 900ft über GND ist? Offen gesprochen, scheiss drauf. 
  • also ich starte VFR in Erkelenz, fliege ab Münster in 4500 über den Wolken,keine Bodensicht, Sicht nach vorne >40 km und lande dann VFR auf Baltrum bei bestem sonnenwetter. Fliegerisch keine Herausforderung, streng genommen trotzdem illegal.
    Illegal?? Vielleicht oder eher nicht??:

    NCO.OP.160
    Wetterbedingungen
    a)Der verantwortliche Pilot darf einen VFR-Flug nur beginnen bzw. fortsetzen, wenn die aktuellen verfügbaren meteorologischen Informationen erkennen lassen, dass die Wetterbedingungen auf der Strecke und am Bestimmungsflugplatz zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Nutzung den anzuwendenden VFR-Betriebsmindestbedingungen entsprechen oder diese übertreffen.
    ...

    Wenn Du den Flugweg einhalten kannst und die Bedingungen so sind wie beschrieben, sollte es nicht illegal sein.
    Aber auch diese Formulierung lässt viel Spielraum:
    (Ab) wann lassen z.B. "meteorologische Informationen" erkennen, "dass die Wetterbedingungen ... VFR-Betriebsmindestbedingungen entsprechen"? Da gibt's wohl kein digitales (ja/nein) Kriterium

    Michael
  • lucabert: <Die Frage, jetzt, ist dann was mit der Bezeichnung "Flächennavigationsgerät" gemeint ist...
    Vermutlich nicht irgendein Gerät mit GPS, oder?>

    Hab′ ich mir auch schon gestellt.

    Genau genommen sind diese ständige Neuschöpfungs-Orgien  unbestimmter Rechtsbegriffe - durch Erlaß und / oder Rechtsprechung auszufüllen - durch die Gesetzgeber EU, Bund und Länder eine Frechheit. Er soll Kompetenz signalisieren, wo definitiv keine ist und noch seltener eine war.

    In soziologischen Fakultäten heißt sowas "Macht der Definierer" und entspricht in etwa dem Jugendwahn und Horizont von nicht erwachsen gewordenen IT_Programmierern, die z.B. mal ein Programm nach Kermit, dem Frosch nannten oder nach Momo, dem entlaufenen Fischchen.

    Hier kam ihnen (dem Gesetzgeber) offensichtlich die Trägheit als als typische Sesselpfurzer-Eigenscaft -Zitat v. Oskar Lafontaine - suspekt, weil bekannt und also diffamierend vor, weshalb sie diese gleich wegließen ...wetten, daß?

    Gemeint sein kann doch nur die Flächen*trägheits*navigation* per ineinander verschachtelter extrem präziser Gyros, wie sie in Airlinern vorhanden ist - Pflicht: fett, schwer und extrem teuer, damit also sehr sicher für ULs mit potentiellen Kapitänen im linken! = wichtigsten Sitz und somit auch nicht nur am Rande der dt. Gewichts-Legalität angekommen: damit nur einsitzig zu betreiben, dafür aber in IMC - mit redundantem Uhrenladen selbstverfreilich, also doch schwanzus longus, wie von FD vermutet.

    Tatsache ist, daß die Airliner damit unbekümmert in der Gegend rumfliegen (können) und das System in der Lage ist, die Geschwindigkeit und Richtung aller Teilstrecken als Vektoren aneinanderzuhängen, so daß haargenau und jederzeit die genaue Position im Luftraum über dem Globus bestimmt werden kann.

    hob

  • @ FD

    Es gibt die LuftBO, diese wird ab August 1016 durch von Dir zitierte europäische Regelung EASA OPS Part-NCO überbaut bzw. ersetzt.

    Unabhängig von der LuftBO gibt es die Flugsicherungs-Ausrüstungs-Verordnung FSAV. Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum die FSAV nächstes Jahr mit verschwinden sollte.  Sie hat eine eigene Herkunft, eigenen Inhalt und eine eigene Zielsetzung, andernfalls wäre sie bereits jetzt schon überflüssig.

    Schlieißlich wird die DFS mit ihren Anforderungen weiterbestehen, und bis zu einer europäischen Flugsicherungsorganisation ist es noch ein (jahrzehnte-)langer Weg.

    Und im übrigen: EASA-OPS PART-NCO gilt überhaupt nicht für Luftsportgeräte.
  • Zitat: NfL II-95/97

    Bekanntmachung über die Musterzulassung und Verwendung von Flächennavigationsausrüstung

    [...]
    4.4.2.3 GPS

    Die Verwendung von GPS für Flächennavigation (Basic RNAV) ist auf Geräte beschränkt, die nach TSO-C129() zugelassen sind und die in Kapitel 4.2.1 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
    ...das ist eine Flächennavigationsgedöns....
  • ulricx: <...das ist eine Flächennavigationsgedöns....>

    Na, da haben s′e sich ja einen abgebrochen mit ihrer Gedöns-Wortschöpfung; die abgewickelte Kugeloberfläche ist dann jene, die diesem Flächennavigationsgedöns zu dienen hat: Und was ist dabei rausgekommen? Simples und seit Jahren benutztes RNAV, was Radial-Navigation heißt - bestechend logisch und simpel:

    GEBRAUCHSANLEITUNG:

    Man nehme auf der (ICAO-) Karte einen bekannten Bezugspunkt - Flugplatz - auch dto. für Segelflug, VOR, NDB oder sonst was und umgehe per anzulegendes Lineal großzügig Sperrgebiete und anderes lästiges "Gemüse", indem man individuell genehme Kurse mit Auffanglinien und Punkten etc. selbst kreiert. Ein Punkt z.B. genau 30 NM ostwärts FJS-Flughafen heißt dann EDDM090.030. Das ist schon der ganze Zauber, den jedes Flugnavi kann.

    Der früher in den digitalen Anfängen erhältliche Wellmann-Rechner eines fliegenden Physikers kannte alle der o.g. Lokalitäten, natürlich auch alle Segelflugplätze. Man konnte sich so bombensichere Anflugverfahren selber stricken, ohne Lufträume zu verletzen oder die Orientierung zu verlieren, und zwar auch *ohne* GPS.

    hob

  • Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum die FSAV nächstes Jahr mit verschwinden sollte.
    Allein schon wegen der bereits erwähnten Gleichheit des Regelungsbereichs (vorgeschriebene Ausrüstung für den besonderen Anwendungsfall). Keine EU-Nation kann diese Ausrüstungsvorschrift dann durch geringere Anforderungen "unterbieten".

    Insofern wird die Ausrüstung für einen Flug, für den weitere Instrumente nötig sind, damit das Luftfahrzeug auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden kann, künftig im beschrieben Umfang verpflichtend sein.

    Michael
  • Allein schon wegen der bereits erwähnten Gleichheit des Regelungsbereichs (vorgeschriebene Ausrüstung für den besonderen Anwendungsfall). Keine EU-Nation kann diese Ausrüstungsvorschrift dann durch geringere Anforderungen "unterbieten".

    Insofern wird die Ausrüstung für einen Flug, für den weitere Instrumente nötig sind, damit das Luftfahrzeug auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden kann, künftig im beschrieben Umfang verpflichtend sein.


    Nach dieser Rechtsinterpretation wird nächsten Sommer mehr oder weniger der Unterschied Flugzeug-Luftsportgerät verschwinden. Schaumerma.

    Ulf
  • Insofern wird die Ausrüstung für einen Flug, für den weitere Instrumente nötig sind, damit das Luftfahrzeug auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden kann, künftig im beschrieben Umfang verpflichtend sein.

    Inwiefern sollte denn ein Kurskreisel, ein Wendezeiger (mit Libelle), ein künstl. Horizont und ein Variometer dabei helfen, in VMC ueber den Wolken den Flugweg einzuhalten??? Da braucht es nur Kompass und evtl. noch ein GPS, also das, was im Moment gefordert ist.
    Diese von Dir ins Spiel gebrachte Ausruestungsanforderung hat ganz sicher einen anderen Hintergrund und nichts zu tun mit Fluegen ueber einer Wolkendecke.


    Chris
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