Flug über die Wolken

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    Das war wirklich gut! Ach ja, wenn ich`s noch erleben könnte!


  • Das war mal Paragraph 32, dort wurde geregelt, was man zum Flug ueber Wolkendecken braucht, z.B. ein Flaechennavigationsinstrument.
    Immer noch dummes Zeug:

    "§ 32 LuftVO
    Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken
    Bei Flügen nach Sichtflugregeln dürfen Wolkendecken nur dann überflogen werden, wenn 1.  die Flughöhe mindestens 300 m (1000 Fuß) über Grund oder Wasser beträgt und die Flugsicht sowie der Abstand von den Wolken (§ 28 Abs. 1) nach den Werten für den Luftraum der Klasse E (Anlage 5) eingehalten werden;
    2. der Luftfahrzeugführer in der Lage ist, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten;
    3. der Anflug zum Zielflugplatz und die Landung bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, gewährleistet ist;
    4. der Luftfahrzeugführer die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkverkehrs hat."

    Also nix in puncto Ausrüstung. (Wer muss hier wohl lesen lernen??)

    EU Vorschriften haben sowieso nur empfehlenden Charakter
    Schön wär's. An den EU-Vorschriften kommt wirklich keiner von uns vorbei!!!

    Unabhängig davon benötigst du weiterhin Transponder, GPS-Flächennavigation und VOR, weil die FSAV ihre Gültigkeit behält.
    Genau wie nach Ende des Opt-Out von SERA die LuftVO komplett ihre Gültigkeit eingebüßt hat (bis zur Stunde gilt hier bekanntlich ausschließlich SERA, da die Novelle der LuftVO ja noch nicht in Kraft ist, es sei denn, es existiert zu einzelnen SERA-Bestimmungen eine entsprechende NfL!!), ergeht es zum 25. August 2016 der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV), die durch Annex VII Part NCO ersetzt wird. Und genau wie die LuftVO, kann auch sie nur durch eine EU-konforme Novellierung wieder in Kraft gesetzt werden!

    Michael
  • Hallo Chris
    (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene
    aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen
    außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die
    nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit
    gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem
    Flächennavigationsgerät für:
    3. Flüge über Wolkendecken.
    Die Frage, jetzt, ist dann was mit der Bezeichnung "Flächennavigationsgerät" gemeint ist...
    Vermutlich nicht irgendein Gerät mit GPS, oder?

    Grüße
    Luca
  • § 32 LuftVO
    Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken
    Bei Flügen nach Sichtflugregeln dürfen Wolkendecken nur dann überflogen werden, wenn...
    Was fuer ein Bullshit!!! (um Deiner Terminologie treu zu bleiben. ;)

    § 32 a. F. (Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken): die Regelungen finden
    sich nunmehr in Anhang. SERA.5001 der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
    923/2012.

    Guten Morgen!

    Die Frage, jetzt, ist dann was mit der Bezeichnung "Flächennavigationsgerät" gemeint ist...
    Vermutlich nicht irgendein Gerät mit GPS, oder?
    Ich sehe es so: Wir haben keine zertifizierten Instrumente in einem UL, also irgendein Hoehenmesser, irgendeinen Horizont etc. Und eben auch nur irgendein GPS.


    Chris
  • § 32 a. F. (Flüge nach Sichtflugregeln über Wolkendecken): die Regelungen finden
    sich nunmehr in Anhang. SERA.5001 der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
    923/2012.
    Schon klar und völlig unstrittig. Nur werden weder in der alten LuftVO noch in SERA 5001 Angaben zur Ausrüstung gemacht!! Das geschieht in der FSAV und ab August 2016 im Annex VII Part NCO.
    Insofern sind Deine Ausführungen:
    Das war mal Paragraph 32 (LuftVO), dort wurde geregelt, was man zum Flug ueber Wolkendecken braucht, z.B. ein Flaechennavigationsinstrument.
    definitv falsch, oder von mir aus auch "Bullshit"!!

    Michael
  • Insofern sind Deine Ausführungen:

    Das war mal Paragraph 32 (LuftVO), dort wurde geregelt, was man zum Flug ueber Wolkendecken braucht, z.B. ein Flaechennavigationsinstrument.

    definitv falsch, oder von mir aus auch "Bullshit"!!
    Stimmt! Danke fuer den freundlichen Hinweis. :)

    Was aber nichts daran aendert, dass Deine Behauptung
    Es ist jetzt also definitiv ein Kurskreisel, ein Wendezeiger (mit Libelle), ein künstl. Horizont und ein Variometer gefordert.
    dummes Zeug!!! ist (um bei Deiner Terminologie zu bleiben).


    Chris
  • Micha und Chris,

    postet doch einfach mal Bilder eures besten Stücks. Das macht die Sache für uns einfacher. Dann wissen wir alle wer den grössten hat.

    Ansonsten, um mal sachlich zu bleiben, weder Michael noch Chris sind kompetent genug, aus meiner Sicht, die neuen Regeln zu verstehen. Das schaffen ja nichtmal die, die sich vermeintlich, jeden Tag von Berufswegen her damit beschäftigen.
  • postet doch einfach mal Bilder eures besten Stücks. Das macht die Sache für uns einfacher. Dann wissen wir alle wer den grössten hat.
    Hehe. :)
    Nein, es wuerde uns alle hier schon einen grossen Schritt weiterbringen, wenn unser Zahnarzt nicht laufend ein Vokabular wie: Dummes Zeug!!!, das ist natuerlich wieder falsch usw usf gebrauchen wuerde.


    Chris
  • Was aber nichts daran aendert, dass Deine Behauptung

    Es ist jetzt also definitiv ein Kurskreisel, ein Wendezeiger (mit Libelle), ein künstl. Horizont und ein Variometer gefordert.

    dummes Zeug!!! ist (um bei Deiner Terminologie zu bleiben).
    Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher:

    Hieß es in §32 LuftVO Abs. 2 bislang, der Luftfahrzeugführer müsse in der Lage sein, den beabsichtigten Flugweg einzuhalten, wird in NCO.IDE.A.120 künftig verlangt, dass ohne Heranziehung eines oder mehrerer weiterer Instrumente das Luftfahrzeug auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden kann, ansonsten müssen eben Kurskreisel, Wendezeiger etc. vorhanden sein.
    Nun das sind verhältnismäßig weitgefasste Formulierungen, die richterlichen Spielraum lassen, vorallem, wenn der PIC den beabsichtigten Flugweg dann doch nicht einhalten konnte!!!

    Und nur um diesen Spielraum geht es ja letztendlich. Denn wenn solche Flüge (z.B. über der Wolkendecke) ereignislos verlaufen, kräht kaum ein Hahn nach irgendwelchen Befähigungen, Ausrüstungsgegenständen oder sonst noch was!

    Michael

    wenn unser Zahnarzt nicht laufend ein Vokabular wie: Dummes Zeug!!!, das ist natuerlich wieder falsch usw usf gebrauchen wuerde.
    OK, das ist und war nicht nett!! Bitte entschuldige!! Ich gelobe wahrhaft Besserung!!!

    postet doch einfach mal Bilder eures besten Stücks.
    ... sollen wir uns etwa um diesen Titel bewerben ...
  • Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher:
    Das klingt doch gleich ganz anders, findest Du nicht auch? Auf so einer Basis kann doch viel eher vernuenftig diskutieren, oder?

    Nun das sind verhältnismäßig weitgefasste Formulierungen, die richterlichen Spielraum lassen, vorallem, wenn der PIC den beabsichtigten Flugweg dann doch nicht einhalten konnte!!!

    Was den Flugweg anbelangt: Den kann mancher auch mit Erdsicht nicht einhalten, insofern... Nein, an den Anforderungen wird sich nichts gross aendern. Imho.

    OK, das ist und war nicht nett!! Bitte entschuldige!! Ich gelobe wahrhaft Besserung!!!
    Respekt!


    Chris
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