Flug über die Wolken

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  • P.S.: Schade, aber... Nachtflüge sind wirklich schön...
    Aber vielleicht früher oder später werden die UL auch die Zulassung bekommen...
    hm... hübsch wäre das ja, aber ich denke vorher friert die Hölle zu!
  • Mann, sei nicht so pessimistisch!
    Vor 20 Jahre waren die ULs nichts mehr als einen Hexenbesen mit einem 20PS-Motor (deswegen die Pflicht des Fallschirms), jetzt haben wir ULs mit einziehbaren Fahrwerk, Verstellpropeller usw. die eine Reisegeschwindigkeit von 300Km/H haben...

    Irgendwann wird dann der Gesetzgeber verstehen, dass die heutige ULs absolut vergleichbar mit Echo-Maschinen sind.
    Dann, da es schon heute nicht verboten ist, die ULs mit den nötigen Instrumenten auszurüsten, wird der Nachtflug auch erlaubt...

    Ich bin aus Natur aus optimistisch und habe noch (hoffe ich!) ein paar Jahre, bevor ich nicht mehr fliegen kann... :D

    Luca
  • ... das kannte ich bisher nur als Auspruch von Pavel Chekov!

    Zitat lucabert:
    Ich mag bezweifeln, dass die USS Enterprise ein UL ist... :D
    hm.. dein Optimismus scheint auch nicht unendlich zu sein!  ;-)
  • Bevor das aber passiert wird das letzte Bischen Erleichterung (Ausrüstung, Selbstwartung, TSOfreiheit ...) , was mit den ULs eigentlich einhergeht abgeschafft sein...

    Ulf
  • Lucabert wollte wohl die rechtliche Seite der Sache kennen und das ist ja ok. Letztendlich ist diese mir ja nun bekannterweise relativ egal sofern sie mit dem gesunden Menschenverstand in Kollision gerät.
    Und das wäre, sofern das Fliegen über einer geschlossenen Wolkendecke nun legal sein sollte, hier wohl eindeutig der Fall. Ob das Ding in dem ich sitze nun 300km/h schnell ist, Einfahrfahrwerk, Dusche und Einbauküche hat ist doch völlig gleichgültig. Wenn der Motor da oben über der Suppe ausfällt, ist man in der Sch.... Denn wie schon erwähnt wurde haben erstens die wenigsten UL einen Horizont, denke ich mal und wahrscheinlich noch weniger Ul-Piloten haben es gelernt damit richtig umzugehen. 
    Also hoffe ich doch sehr, lieber Lucabert, dass Deine Frage ein rein philosophisches Interesse zum Anlass hatte. 
    Dass man sich nicht mit dem begnügen kann was man hat wird mir ewig unverständlich bleiben...
    Ausser freilich bei der Abschaffung wirklich idiotischer Dinge wie die 2000 Fuss Überlandflug usw. 

    Gruss Stephan
  • Da ich grad fleissig für die Theorieprüfung pauke, stolper ich grad über Frage 70 im Fach Navigation: 

    Sie fliegen wegen schlechter Sicht und tiefliegender Wolkenuntergrenze über einer geschlossenen Wolkendecke (on top)

    Richtige Antwort B: Das ist grundsätzlich gefährlich und daher nicht zulässig.

    Für mich damit eindeutig und luftraumunabhängig beantwortet.

    Gruß
    Peter
  • Im übrigen fürchte ich, daß FD mit seiner Interpretation und der Anwendbarkeit der EASA-OPS-Regeln "leicht" über das Ziel hinausschießt.
    Keine Angst, diese "Befürchtung" ist völlig unbegründet! :-))

    Bei "Regelungsgleichheit", also wenn der Bereich, der mit einer Verordnung oder einem Gesetz geregelt wird, gleich ist*, gilt immer die EU-Version.
    Die nationale Gesetzgebung und das nationale Verordnungswesen dürfen diese EU-Regelung zwar weiter präzisieren oder sogar verschärfen, aber nicht in ihrem Zweck verändern oder beschneiden.
    Das wäre hier der Fall, denn die Bestimmungen in der FSAV sehen im Gegensatz zum Part NCO für den Flug über einer Wolkendecke nur eine vergelichsweise marginale Ausrüstung vor und stehen damit im klaren Widerspruch zur EU-Regelung und sollten somit unwirksam sein!

    Michael

    *) in diesem Fall die Ausrüstung für eine erweiterte Verwendung

    PS: ulrichx hat mich erinnert, dass durch NfL I 217/13 für den Part NCO ja noch ein Opt Out bis zum 25. August 2016 besteht. Danke dafür!!
     Insofern vorerst noch Entwarnung.
  • So, Leute!

    Ich danke euch mehrmals für eure wertvolle Antworten, würde aber gern eine kurze Zusammenfassung haben...
    Nicht, weil ich vor habe, über eine geschlossene Wolkendecke zu fliegen, sondern weil es immer den Fall passieren kann, dass sich Wolken unter mir bilden und ich muss wissen, ob ich weiter fliegen darf, oder nicht...

    Angenommen:

    1) ich habe keine geschlossene Wolkendecke unter mir
    2) am Zielflugplatz gibt es mit ausreichender Sicherheit die Möglichkeit unter VFR zu landen
    3) ich muss im keinen Moment durch die Wolken fliegen
    4) ich bin im Luftraum E oder D
    5) ich habe am Bord Uhr, Kompass, GPS, Transponder und einen Flugdurchführungsplan (ohne mache ich nur Platzrunden... bin paranoid...)

    laut neuer SERA-Regelung, in den oben genannten Lufträumen brauche ich keine Erdsicht, also darf ich weiterfliegen, ggfs. mithilfe vom FIS und/oder QDM vom Flugplatz (nicht unbedingt mein Ziel, ich denke, zur Not, kann ich mir eine Route vom Flugplatz zum Flugplatz basteln, und mit QDM die Flugplätze erreichen, wie wenn ich mit VOR arbeiten würde) den Weg finden.

    Ist es richtig?

    Danke
    Luca
  • Richtig.

    Du brauchst keine Erdsicht in D oder E (war auch vor SERA schon so) , du mußt 1000 ft Abstand zu der Wolkendecke einhalten und kannst deinen Flugweg mit Kompaß und Höhenmesser eindeutig bestimmen.

    Deshalb wirst du es auch unter den Bedingungen der von FD zitierten Bestimmung (Buchstabe a) weiterhin können, wenn die EASA-OPS einmal in Kraft sind. Also ohne jede Veschärfung.

    Unabhängig davon benötigst du weiterhin Transponder, GPS-Flächennavigation und VOR, weil die FSAV ihre Gültigkeit behält.
  • Unabhängig davon benötigst du auch weiterhin Transponder, GPS-Flächennavigation und VOR, weil die FSAV ihre Gültigkeit behält.
    Also, ohne VOR-Empfänger geht es nicht?
    Wenn ich deinen Satz richtig verstehe, würde ich also sagen, dass unter der von mir benannten Bedingungen, den Flug über die Wolken nicht gestattet ist.

    Grüße
    Luca
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