Nochmal: All das ist in der neuen (LuftVO) weggefallen.Dummes Zeug!! Die Anforderungen an die Instrumentierung zum Fliegen über einer geschlossenen Wolkdecke haben sich nämlich drastisch verschärft:
Ist "Bodensicht" die Sicht am Boden und Erdsicht "dass ich die Erde (Boden) im Flug sehen kann"?
... das kannte ich bisher nur als Auspruch von Pavel Chekov!Ich mag bezweifeln, dass die USS Enterprise ein UL ist... :D
@ Michael und natürlich alle anderen:
Die SERA-Regeln beziehen sich auf "Flugzeuge". ULs sind per Definition "Luftsportgeräte" und fallen in nationale Hoheit.
Und in jedem mir bekannten UL-Handbuch steht eine Passage die sinngemäß lautet:
"Der Flugweg muß immer so gewählt werden, daß eine Landung bei Motorausfall gefahrlos möglich ist." Schon daraus ergibt sich für mich keine LEGALE Möglichkeit über den Wolken (im Sinne einer geschlossenen Wolkendecke) zu fliegen.
Die SERA-Regeln beziehen sich auf "Flugzeuge". ULs sind per Definition "Luftsportgeräte" und fallen in nationale Hoheit.Diesen Einwand habe ich natürlich erwartet.
Was auch immer in der LuftVO weggefallen ist, es gilt weiterhin die
FSAV
(Verordnung über die Flugicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge)
(6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und
motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem
ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte
Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist,
oder einem Flächennavigationsgerät für:
Oberhalb 5000 ft AMSL kommt noch der Transponder dazu.
Im übrigen fürchte ich, daß FD mit seiner Interpretation und der Anwendbarkeit der EASA-OPS-Regeln "leicht" über das Ziel hinausschießt. (Na, immerhin ein Anlaß, daß man sich auch mal damit beschäftigt. Bisher habe ich mich noch mit der LuftBO begnügt.)
oder einem Flächennavigationsgerät für:Moment: soll ich verstehen, dass ein UL auch nachts fliegen kann, wenn ich am Bord einen zugelassenen VOR-Empfänger habe und auch wenn ich das nicht habe, Hauptsache bleibe ich in der Platzrunde eines genehmigten und befeuerten Flugplatzes?!?
Flüge in Lufträumen der Klasse C
Flüge bei Nacht außerhalb der Sichtweite eines ...genehmigten und befeuerten Flugplatzes
Flüge über Wolkendecken
Moment: soll ich verstehen, dass ein UL auch nachts fliegen kann, wenn ich am Bord einen zugelassenen VOR-Empfänger habe und auch wenn ich das nicht habe, Hauptsache bleibe ich in der Platzrunde eines genehmigten und befeuerten Flugplatzes?!?ULs sind grundsätzlich nur für VFR bei Tag zugelassen. Auch ein "Flugzeug" muss dafür explizit zugelassen sein!
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