Flug über die Wolken

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  • Nochmal: All das ist in der neuen (LuftVO) weggefallen.
    Dummes Zeug!! Die Anforderungen an die Instrumentierung zum Fliegen über einer geschlossenen Wolkdecke haben sich nämlich drastisch verschärft:

    "NCO.IDE.A.120
    Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) - Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung

    a) In Flugzeugen, die nach Sichtflugregeln am Tag betrieben werden, muss ein Mittel zur Messung und Anzeige des Folgenden vorhanden sein:
    1. des magnetischen Steuerkurses,
    2. der Uhrzeit in Stunden, Minuten, und Sekunden,
    3. der Druckhöhe,
    4. der Fluggeschwindigkeit und
    5. der Machzahl, wenn Geschwindigkeitsgrenzen als Machzahlanzeige ausgedrückt werden.

    b) Flugzeuge, die unter Sichtwetterbedingungen (Visual Meteorological Conditions, VMC) bei Nacht oder unter Bedingungen betrieben werden, unter denen ein Flugzeug nicht ohne Heranziehung eines oder mehrerer weiterer Instrumente auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden kann, müssen zusätzlich zu Buchstabe a mit Folgendem ausgerüstet sein:
     1.einer Einrichtung zur Messung und Anzeige des Folgenden:
     i) der Drehrichtung und -geschwindigkeit sowie des Schiebeflugs,
     ii)der Fluglage,
     iii)der Vertikalgeschwindigkeit und
     iv)des stabilisierten Steuerkurses
     und
     2. einer Einrichtung zur Anzeige einer unzulänglichen Stromversorgung der Kreiselinstrumente.

    c) Flugzeuge, die unter Bedingungen betrieben werden, unter denen sie nicht ohne Heranziehung eines oder mehrerer weiterer Instrumente auf einem gewünschten Flugweg gehalten werden können, müssen zusätzlich zu Buchstabe a und b mit einer Einrichtung zur Verhinderung einer Fehlfunktion der gemäß Buchstabe a Nummer 4 erforderlichen Fahrtmesseranlage infolge Kondensation oder Vereisung ausgerüstet sein."

    Es ist jetzt also definitiv ein Kurskreisel, ein Wendezeiger (mit Libelle), ein künstl. Horizont und ein Variometer gefordert. Und falls eines davon elektrisch betrieben wird, zusätzlich eine Überwachung der Stromversorgung. Außerdem braucht's noch ein beheiztes Pitotrohr.
    Weggefallen ist lediglich das ominöse Flächennavigationsgerät.

    Damit dürfte sich für über 95% aller ULs der Flug on top zumindest aus luftrechtlicher Sicht, wegen fehlender Ausrüstung erledigt haben!!

    Michael

    PS: Eine Pitotheizung muss ich wohl jetzt nachrüsten.
  • Ist "Bodensicht" die Sicht am Boden und Erdsicht "dass ich die Erde (Boden) im Flug sehen kann"?

    Ja.

    Erstaunlicherweise unterscheiden sehr Viele vor Allem direkt nach der Ausbildung nicht zwischen den beiden Begriffen. Mich hatte es auch eine Weile verwirrt, biss ich im Geiste mir immer statt Erdsicht und Bodebsicht ERDE IN SICHT und SICHT AUF DEM BODEN gesprochen habe.

    Apropos Standpunktkennen: theoretisch eine gut durchgeführte Koppelnavigation ist auch als Kenntnis der Position zu werten. Vorausgesetzt die Uhr läuft gut, man Kennt seine Geräte und den Wind gut, und die Funktionieren einwandfrei. Bzw. man erkennt dessen Macken und kann es kompensieren. Aber praktisch und auf lange Strecke würde ich es mich noch lange nicht trauen im E-Luftraum 2,5 Stunden nur nach Uhr, Kompas und Fahrtmesser zu bewegen wissend, dass ich dann nur noch 30 minuten Zeit hätte mich vor Ort zu orientieren und dann muss es einfach runter.
  • ERDE IN SICHT
    ... das kannte ich bisher nur als Auspruch von Pavel Chekov!

    Michael
  • ... das kannte ich bisher nur als Auspruch von Pavel Chekov!
    Ich mag bezweifeln, dass die USS Enterprise ein UL ist... :D
  • @ Michael und natürlich alle anderen:

    Die SERA-Regeln beziehen sich auf "Flugzeuge". ULs sind per Definition "Luftsportgeräte" und fallen in nationale Hoheit.

    Und in jedem mir bekannten UL-Handbuch steht eine Passage die sinngemäß lautet:

    "Der Flugweg muß immer so gewählt werden, daß eine Landung bei Motorausfall gefahrlos möglich ist." Schon daraus ergibt sich für mich keine LEGALE Möglichkeit über den Wolken (im Sinne einer geschlossenen Wolkendecke) zu fliegen.

  • Die SERA-Regeln beziehen sich auf "Flugzeuge". ULs sind per Definition "Luftsportgeräte" und fallen in nationale Hoheit.
    Diesen Einwand habe ich natürlich erwartet.
    Nur bricht das EU-Luftrecht alle nationalen Regelungen. Die nationale Hoheit kann eben nicht genehmigen, was nach EU-Recht untersagt ist. Will sagen, wenn ein UL über den Wolken fliegen will, muss es auch die Kriterien der "Flugzeuge" erfüllen, die das Gleiche tun.
    Ebenso kann/darf ein UL in C einfliegen, wenn Pilot und Maschine die gegebenen Voraussetzungen an Lizenz und Ausrüstung erfüllen.
    Aber das ist ähnlich wie mit dem LP...

    Michael
  • Was auch immer in der LuftVO weggefallen ist, es gilt weiterhin die 

    FSAV

    (Verordnung über die Flugicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge)

    (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und
    motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem
    ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte
    Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist,

     oder einem Flächennavigationsgerät für:

    • Flüge in Lufträumen der Klasse C
    • Flüge bei Nacht außerhalb der Sichtweite eines ...genehmigten und befeuerten Flugplatzes
    • Flüge über Wolkendecken

    Oberhalb 5000 ft AMSL kommt noch der Transponder dazu.

    Im übrigen fürchte ich, daß FD mit seiner Interpretation und der Anwendbarkeit der EASA-OPS-Regeln "leicht" über das Ziel hinausschießt. (Na, immerhin ein Anlaß, daß man sich auch mal damit beschäftigt. Bisher habe ich mich noch mit der LuftBO begnügt.)

  • Hallo ca-max
    oder einem Flächennavigationsgerät für:

    Flüge in Lufträumen der Klasse C
    Flüge bei Nacht außerhalb der Sichtweite eines ...genehmigten und befeuerten Flugplatzes
    Flüge über Wolkendecken
    Moment: soll ich verstehen, dass ein UL auch nachts fliegen kann, wenn ich am Bord einen zugelassenen VOR-Empfänger habe und auch wenn ich das nicht habe, Hauptsache bleibe ich in der Platzrunde eines genehmigten und befeuerten Flugplatzes?!?

    Grüße
    Luca
  • Moment: soll ich verstehen, dass ein UL auch nachts fliegen kann, wenn ich am Bord einen zugelassenen VOR-Empfänger habe und auch wenn ich das nicht habe, Hauptsache bleibe ich in der Platzrunde eines genehmigten und befeuerten Flugplatzes?!?
    ULs sind grundsätzlich nur für VFR bei Tag zugelassen. Auch ein "Flugzeug" muss dafür explizit zugelassen sein!

    Nicht alles was grundsätzlich erlaubt ist, ist auch im speziellen Fall erlaubt.
  • OK, danke!

    Ich habe extra gefragt, denn ich hätte so von dem Abschnitt verstanden...

    Grüße
    Luca

    P.S.: Schade, aber... Nachtflüge sind wirklich schön...
    Aber vielleicht früher oder später werden die UL auch die Zulassung bekommen...
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