Die andere Frage ist meines Wissen so geregelt, dass die sichere Navigation über einer geschlossenen Wolkendecke gewährleistet sein muss. Der Gesetzgeber schreibt dazu eine Radionavigationsanlage (VOR) vor. Ul′s sind selten mit VOR ausgerüstet, wir fliegen meistens mit Karte und GPS. Die meisten GPS ob Tablet, oder z.B. portable Garmin sind nicht luftfahrtzugelassen. Also muss die Bedingung der sicheren Positionsbestimmung und der technischen Ausrüstung gewährleistet sein. Es geht halt immer ein bisschen länger bis moderne Technologien wie GPS beim Gesetzgeber einfliessen.Nochmal: All das ist in der neuen LuftVO weggefallen.
Zitat: NfL II-95/97
Bekanntmachung über die Musterzulassung und Verwendung von Flächennavigationsausrüstung
[...]
4.4.2.3 GPS
Die Verwendung von GPS für Flächennavigation (Basic RNAV) ist auf Geräte beschränkt, die nach TSO-C129() zugelassen sind und die in Kapitel 4.2.1 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Horizont kann höchstens dazu dienen, wenn das absolut Unbeabsichtigte einmal passieren sollte, kurz zu helfen sofort wieder in VMC Bedingungen zu kommen.Mehr will bestimmt keiner... Ich habe einmal probiert (mit meinem Lehrer am Bord, der auch PPL hat und gute Erfahrung mit "Fast-IFR" [er hat keine IFR-Ausbildung, so wie ich weiß, fliegt aber seit Jahre auch nachts, also auch eine Art Instrumentenflug]) eine Strecke zu fliegen, und nur die Instrumenten (VOR-Empfänger, Horizont, usw.) zu gucken.
Nochmal: All das ist in der neuen LuftVO weggefallen.Den Paragraph habe ich nicht gefunden... Kannst du mir das bitte nennen?
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