120kg-KLasse für Dreichser wurde beschlossen

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  • sukram schrieb:
    Habe soeben in deren entsprechenden Beitrag den Hinweis dazu gefunden, dass die Lizenz einfach formlos beantragt werden kann. Also eMail oder Briefchen hinschicken, auf Lizenz warten, Rechnung zahlen, fertig.

    So weit zumindest die Theorie :)

    In welchem Beitrag bitte. DULV oder DAeC??

    Michael
  • Zuerst genannter Verband. Meldung auf der Startseite in den News. Im PDF der letzte Absatz.
  • ich will nicht kleinlich sein, aber... ;)

    aus eben genanntem Dokument:

    Wer sich auf den Betrieb von „leichten Luftsportgeräten“ einer bestimmten Bauart beschränken möchte, kann die Umschreibung seiner gültigen Lizenz formlos und schriftlich beantragen. Er erhält dann eine Lizenz mit dem Eintrag „Leichte Luftsportgeräte der Bauart XY“.
    Bei einer abgelaufenen Lizenz muss für die Umschreibung in eine Lizenz für „leichte Luftsportgeräte“ zunächst der Nachweis zur Lizenzverlängerung erbracht werden.

    Also ein Umschreiben ist möglich - eine zusätzliche Lizenz (so interpretiere ich die Suche hier zumindest) gibt es nicht. Wäre ja auch doppelter Verwaltungsaufwand.

    Wem das Ende der "vollen" Lizenz droht der sollte rechtzeitig vor dem Ende die Umschreibung beantragen und kann dann "für immer" 120 kg fliegen. Wenn der SPL noch gültig ist, dann geht′s sowieso :)

    Cheers,
    Gorden

    P.S.: Falls ich was falsch verstanden hab - einfach ignorieren...
  • So habe ich das auch verstanden...

    Wenn man sowas clever löst, ist das aber sicher kein doppelter Verwaltungsaufwand, sondern lediglich ein neues Datenbankfeld, in welchem entweder eine 1 oder eine 0 steht.
  • Wo kann man denn das "DULV Ausbildungshandbuch" einsehen?

    Michael 
  • Ja, was denn nun ??

    Diese Problematik war doch Anlass für meine Frage.

    Es kann doch eigentlich nur so sein, dass Inhaber der SPL-F die Lizenz für die 120kg-Flieger zusätzlich beantragen können.
    Denn ansonsten liefen doch die mit der leichten Klasse verbundenen Vorteile schlicht leer (kein Medical, unbefristet gültig).

    Naja, vielleicht sollten wir den Verbänden noch ein bißchen Zeit gönnen, im Moment ist das Angebot an Fliegern ohnehin nicht sonderlich üppig und es ist ja nicht so, dass mir das Fliegen mit unserer Eurostar keinen Spaß mehr machen würde :) (jedenfalls, solange die Flächen dranbleiben.....)

    Gruss Matthias
  • Als Inhaber der SPL brauchst Du die 120 kg nicht, denn das ist schon mit drin.

    Du solltest Sie lediglich umschreiben lassen, wenn Dir droht dass Du die "normale" Lizenz verlieren würdest. Zumindest sehe ich da kein Problem.

    Amüsanter finde ich den Ausbildungsweg, man fängt anscheinend ganz normal an bis man dann auf 120 kg umsteigt. D.h. man würde z.B. ohne Medical mit einer MCR01 fliegen um dannach auf den Besenstiel umzusatteln :)

    Solange die Std auf 120 kg ganz regulär zählen ist alles in Butter...

    Cheers!
  • lt. Verband dürfen SPL Inhaber innerhalb der jeweiligen Lizenz (Trike, Dreiachachs) auch die neue 120kg Klasse fliegen.

    Ohne weiteren Eintrag usw.

    Wer nun aber lediglich 120kg fliegen möchte (und nicht mehr) der kann seine jetzige Lizenz umschreiben lassen.
    Das war es dann aber mit Heavy Metal UL′s ;-)


    Gruß
    octa
  • Das kann so nicht sein.

    Ich will das mal verdeutlichen:

    Ich, glücklicher Inhaber einer SPL-F, darf die 120kg-Klasse nur fliegen, wenn meine SPL-F gültig ist.

    Läuft meine SPL-F jetzt ab oder bekomme ich kein neues Medical, darf ich nicht mehr fliegen, und zwar dann auch keine 120kg-Klasse mehr.

    Und jetzt ? Eigentlich gilt die neue 120kg-Lizenz doch unbefristet und ein Medical brauche ich auch nicht. Meine SPL-F beinhaltet insoweit aber auch die Berechtigung, in der 120kg-KLasse zu fliegen.

    Meine SPL-F erlischt in obigen Fällen aber komplett, also auch die Berechtigung für die 120kg-KLasse.

    Das kann so nicht sein, denn das hieße ja, ich muss eine neue Lizenz für die 120kg-KLasse erwerben.

    Oder sehe ich das komplett falsch ??


    Gruss Matthias
  • matt44 schrieb:
    Das kann so nicht sein.

    Und jetzt ? Eigentlich gilt die neue 120kg-Lizenz doch unbefristet und ein Medical brauche ich auch nicht. Meine SPL-F beinhaltet insoweit aber auch die Berechtigung, in der 120kg-KLasse zu fliegen.

    Meine SPL-F erlischt in obigen Fällen aber komplett, also auch die Berechtigung für die 120kg-KLasse.


    Also eine Anfrage beim DULV sollte Klarheit schaffen aber es wird so sein:


    Fall 1:
    Hast DU eine höhere SPL-Lizenz (die automatisch die Berechtigung für die 120Kg Klasse enthält) und lässt aber leider Deine (einzige) SPL-Lizenz verfallen bzw. erfüllst die Voraussetzungen nicht mehr, darfst Du auch keine 120Kg mehr fliegen, weil Du dann GAR KEINE Lizenz mehr hast.

    Fall 2:
    Hast Du jedoch VOR dem Verfall Deine Lizenz auf ausschliesslich 120Kg umschreiben lassen, brauchst Du kein Medical und Deine Lizenz gilt unbegrenzt lang (aber eben auch nur für 120Kg und nicht für mehr).

    Fall 3:
    Hast Du direkt nur eine SPL für Geräte bis 120Kg erworben, brauchst nie ein Medical, nie eine Verlängerung und nie eine Umschreibung, kannst aber auch nie etwas anderes fliegen.

    Gruss
    Micha
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