Diese Frage ist zu bejahen denn es gilt immer der Einzelfall nach Freigabe durch die Flugverkehrskontrollstelle (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO i.V.m. Anlage 5 zur LuftVO). Und wer sich die Anlage 5 genau anschaut sieht nichts von CVFR als Voraussetzung: http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvo,anlage_5
Btw. die wenigsten wissen, dass wir am Papier in Deutschland sogar C(CTR) haben, aber offensichtlich keinen einzigen Flugplatz. Aber anders Thema...
Neben Transponder Mode S und Funk gilt ferner in der Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV), § 4 Abs. 6:
6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
1. Flüge in Lufträumen der Klasse C,
2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
3. Flüge über Wolkendecken.
Da sind nicht nur explizit aerodynamisch gesteuerte ULs mit aufgeführt sondern da ist die Rede von VOR Equipment mit FM Immunity ODER einem Flächennavigationsgerät (sprich einem GPS). Mehr nicht!
Wie Europax es schon treffend beschrieben hat, wenn einem Lotsen am Radar natürlich schon vorher die Eierlinie und das Stottern am Funk aufgefallen ist und er keine Lust hat den VFR Verkehr vom IFR zu staffeln, dann gibts eben keine Clearance.
Ein Fluglotse ist btw angehalten Luftraumverstösse zu melden und nachzugehen. Warum wird das bei Freigaben von D-Mikes in C nicht gemacht? Seltsam...