Fliegen! Nur was?

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  • Hallo!

    > Das immer wieder angeführte Argument, dass der Motor ja
    > jederzeit ausfallen könnte, ist gesetzlich irrelevant.

    Da irrst Du Dich.
    Das ist so mit der einzig relevante Punkt bei der Sache!
    Denn das definiert den Unterschied zwischen "Flugzeug"
    und "fliegender Bastelbude".

    Fliegst Du mit Deinem UL über einer gechlossenen Wolkendecke,
    ohne im Gleitflug VFR zu Boden kommen zu können, so riskierst Du
    quasi fahrlässig einen Einflug in IMC - oder das "Durchfallen"
    mit der Rettung - was für kreuzenden IFR Verkehr sicher auch
    sehr spannend wird...


    > Kleine UL-Fluglehrerfortbildung in Luftrecht für dich (kostet nix extra) ;-)  KLICK (6.3)

    Ok...  wenn wir das als Argumentationsgrundlage einflechten,
    dann machen wir nach 6.2 ab morgen alle Nachtflug mit
    unseren Gickeln??

    Na klar  :-)))


    Aber Apfel-Stefan zumindest hat′s begriffen...


    BlueSky9
  • Da irrst Du Dich.
    Das ist so mit der einzig relevante Punkt bei der Sache!
    Denn das definiert den Unterschied zwischen "Flugzeug"
    und "fliegender Bastelbude".

    Fliegst Du mit Deinem UL über einer gechlossenen Wolkendecke,
    ohne im Gleitflug VFR zu Boden zu kommen, so riskierst Du
    quasi fahrlässig einen Einflug in IMC - oder das "Durchfallen"
    mit der Rettung - was für kreuzenden IFR Verkehr sicher auch
    sehr spannend wird...

    Von wegen "fliegende Bastelbude": In England werden demnächst auch Experimentals IFR fliegen können und in den USA dürfen sie das seit jeher, dto. in einigen skandinavischen Ländern. Diese Argumentation hinkt gewaltig oder glaubst du im Ernst, dass eine 50 Jahre alte E-Klasse-Kiste, an der der Halter selbst (legal!) herumgeschraubt hat, besser für Flüge in IMC geeignet ist, als eine Lancair IV P mit Turbine, Enteisung, Druckkabine, Glascockpit und AP, alles in Topzustand?

    Das ist eben nicht das ausschlaggebende Kriterium und insofern lese ich das auch im Gesetz anders und schließe mich nicht dem Fliegermagazin-Rechtsanwalt an, der die Auffassung vertritt (gemeinsam mit dem Chefredakteur, der SR 22 Turbo fliegt), dass nur mit zertifizierten Motoren über Wolkendecken geflogen werden darf.

    Ob man es glaubt oder nicht: selbst in D dürfen nicht zertifizierte N-Reg. Experimentals sogar IFR (sogar über geschlossenen Wolkendecken ;-) fliegen mit einer befristeten Einflugerlaubnis, nur mal so ;-)

  • Da irrst Du Dich.
    Nein :)
    Denn das definiert den Unterschied zwischen "Flugzeug"
    und "fliegender Bastelbude".
    Aus diesem Grund werden in der FSAV explizit "motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber" erwähnt.
    Ok... wenn wir das als Argumentationsgrundlage einflechten,
    dann machen wir nach 6.2 ab morgen alle Nachtflug mit
    unseren Gickeln??

    Na klar :-)))
    Schnell mal zurück zur LuftVO. Nehmen wir mal §33. Du kannst Dein UL laut FSAV zwar für Nachtflüge ausrüsten, darfst diese aber laut LuftVO §33 selbstverständlich nicht durchführen. In der LuftVO §33 werden Luftsportgeräte explizit ausgeschlossen. Bei der LuftVO §32 werden diese jedoch nicht (!) ausgeschlossen. Demnach gelten für UL bei Flügen über geschlossenen Wolkendecken die Voraussetzungen aus FSAV 6.3.
    Aber Apfel-Stefan zumindest hat′s begriffen...
    Mag sein. Du jedoch nicht...
  • Hallo!

    > Der Lotse kann den Einflug aber sehr wohl (und auch ohne das Wissen
    > bzgl. Deiner Lizenzen/Ausrüstung) genehmigen.

    Ja - deshalb darf ich aber trotzdem bei fehleder Lizenzen oder Ausrüstung nicht einfliegen.

    TJ schrieb aber:

    > > Lässt der Lotse Dich allerdings rein, darfst Du natürlich auch mit UL rein.

    Und das ist so nicht richtig!


    Eine Freigabe ist eine notwendige Bedingung für einen Einflug,
    jedoch ist sie keine hinreichende Bedingung für einen Einflug!


    BlueSky9
  • Ja - deshalb darf ich aber trotzdem bei fehleder Lizenzen oder Ausrüstung nicht einfliegen.
    Das wäre im übertragenen Sinne das Fahren ohne Führerschein über die rote Ampel trotz Durchwinken des Polizisten, korrekt.
  • Bluesky, es mag ja sein, dass du es nicht wahr haben möchtest, aber noch ist es in Deutschland so, dass alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist. Ich weiß ja, manchmal kann man glauben, dass dem nicht so ist. Ausgerechnet bei dem "Flug über geschlossenen Wolkendecken" ist es sogar schriftlich festgehalten, dass man das auch mit ULs darf.
    Das geht ja noch weiter: Darf ich mit einem UL über eine "geschlossene Wasserfläche", sprich z. B. nach Helgoland fliegen? Ich würde behaupten auch hier ist die Antwort "Ja". Fliegen mit ner Einmot ist immer etwas "tricky" in solchen Situationen. (Gotteseidank weiß der Motor nicht, ob er grad über Wasser oder über Wolken fliegt) Was im Flughandbuch des jeweiligen Modells steht, hat offensichtlich keinen Einfluß darauf, was im Gesetz steht. Wenn es der Gesetzgeber nicht verbietet, dann ist es nur dein Risiko, über Wolkendecken zu fliegen. Ist es aber immer, aber strafbar macht man sich dadurch nicht (wenn alle gesetzlichen Forderungen dafür eingehalten sind). Ob das immer gut ist, ist eine ganz andere Frage.
    Man kann dazu eine andere Meinung haben, der Gesetzgeber hat es aber eindeutig geregelt.


    Grüße vom Carlson
  •  Ich würde behaupten auch hier ist die Antwort "Ja".
    aber sowas von "Ja"... nur eben verbunden mit der Auflage mit den 100h (ohne jetzt nachzuschauen, ich meine es waren aber 100) auf dem jeweiligen Muster!
  • verbunden mit der Auflage mit den 100h (ohne jetzt nachzuschauen, ich meine es waren aber 100) auf dem jeweiligen Muster!


    100h PIC, nicht Muster, siehe AIP VFR AD 2-44.
  • Lach.. als PIC natürlich... und weil wir hier ja ganz korrekt sind wollen wir die FP Pflicht der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt lassen...  ;-) *Klugscheissermodus aus*


    Um die Kurve zurück zum Anfangspost zu bekommen (der Threaderöffner ist bestimmt schon vergrault) würde ich sagen, die Eingangsfrage dürfte hinreichend beantwortet sein...
  • Mhh... Wenn jemand vollkommen ohne Lizenz fliegt, in eine CTR will und der Lotse genehmigt das, geht derjenige straffrei aus? Also der im Cockpit... ;)


    Chris
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