Da irrst Du Dich.
Das ist so mit der einzig relevante Punkt bei der Sache!
Denn das definiert den Unterschied zwischen "Flugzeug"
und "fliegender Bastelbude".
Fliegst Du mit Deinem UL über einer gechlossenen Wolkendecke,
ohne im Gleitflug VFR zu Boden zu kommen, so riskierst Du
quasi fahrlässig einen Einflug in IMC - oder das "Durchfallen"
mit der Rettung - was für kreuzenden IFR Verkehr sicher auch
sehr spannend wird...
Von wegen "fliegende Bastelbude": In England werden demnächst auch Experimentals IFR fliegen können und in den USA dürfen sie das seit jeher, dto. in einigen skandinavischen Ländern. Diese Argumentation hinkt gewaltig oder glaubst du im Ernst, dass eine 50 Jahre alte E-Klasse-Kiste, an der der Halter selbst (legal!) herumgeschraubt hat, besser für Flüge in IMC geeignet ist, als eine Lancair IV P mit Turbine, Enteisung, Druckkabine, Glascockpit und AP, alles in Topzustand?
Das ist eben nicht das ausschlaggebende Kriterium und insofern lese ich das auch im Gesetz anders und schließe mich nicht dem Fliegermagazin-Rechtsanwalt an, der die Auffassung vertritt (gemeinsam mit dem Chefredakteur, der SR 22 Turbo fliegt), dass nur mit zertifizierten Motoren über Wolkendecken geflogen werden darf.
Ob man es glaubt oder nicht: selbst in D dürfen nicht zertifizierte N-Reg. Experimentals sogar IFR (sogar über geschlossenen Wolkendecken ;-) fliegen mit einer befristeten Einflugerlaubnis, nur mal so ;-)
Da irrst Du Dich.Nein :)
Denn das definiert den Unterschied zwischen "Flugzeug"Aus diesem Grund werden in der FSAV explizit "motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber" erwähnt.
und "fliegender Bastelbude".
Ok... wenn wir das als Argumentationsgrundlage einflechten,Schnell mal zurück zur LuftVO. Nehmen wir mal §33. Du kannst Dein UL laut FSAV zwar für Nachtflüge ausrüsten, darfst diese aber laut LuftVO §33 selbstverständlich nicht durchführen. In der LuftVO §33 werden Luftsportgeräte explizit ausgeschlossen. Bei der LuftVO §32 werden diese jedoch nicht (!) ausgeschlossen. Demnach gelten für UL bei Flügen über geschlossenen Wolkendecken die Voraussetzungen aus FSAV 6.3.
dann machen wir nach 6.2 ab morgen alle Nachtflug mit
unseren Gickeln??
Na klar :-)))
Aber Apfel-Stefan zumindest hat′s begriffen...Mag sein. Du jedoch nicht...
Ja - deshalb darf ich aber trotzdem bei fehleder Lizenzen oder Ausrüstung nicht einfliegen.Das wäre im übertragenen Sinne das Fahren ohne Führerschein über die rote Ampel trotz Durchwinken des Polizisten, korrekt.
Ich würde behaupten auch hier ist die Antwort "Ja".aber sowas von "Ja"... nur eben verbunden mit der Auflage mit den 100h (ohne jetzt nachzuschauen, ich meine es waren aber 100) auf dem jeweiligen Muster!
verbunden mit der Auflage mit den 100h (ohne jetzt nachzuschauen, ich meine es waren aber 100) auf dem jeweiligen Muster!
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