Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat jeder der hier schreibt - auf jeden Fall aber unser Volljurist - diese Höchstgrenzen schon längstens vor der Anschaffung eines Luftfahrzeugs dauerhaft überschritten....es sei denn man kann es als Werbungskosten absetzen lieber Michael... aber ich bin kein Steuerberater noch habe ich in diesem Bereich sonderlich viel Ahnung, sondern bediene mich da der Leistungen von Fachleuten.
es sei denn man kann es als Werbungskosten absetzenFür einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist das, was als Werbungskosten abgesetzt werden kann, genau definiert. Die Haftpflicht eines Kfzs oder eines Luftfahrzeugs gehört nicht dazu.
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