Steuerliche Absetzung der Haftpflichtversicherung

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  • Hallo Leute,
    ich bereite gerade meine Steuererklärung vor und dabei kam mir so ein Gedanke:
     Kann ich eigentlich die Prämie für die Haftpflichtversicherung für ein Luftsportgerät (Trike) von der Steuer absetzen? Hat das schon mal jemand gemacht?

    In einschlägigien Internetforen wird bei diesem Theme beispielhaft immer die Kfz-Haftpflicht angesprochen, vereinzelt wurde auch eine Jagd- und Bootshaftpflicht aufgeführt, von irgendwelchen Fliegern war aber nie die Rede.

    Vom Sinn her müßte es ja gehen, denn diese Versicherung dient ja dazu, im Falle des Falles eigenes Vermögen zu schützen und den Geschädigten zu entschädigen.
    Wenns noch keiner probiert hat, mach ichs einfach mal, mehr wie rausstreichen kann es mir das Finanzamt nicht, vorbeugend dort nachfragen möchte ich aber nicht, ich glaube, da käme sofort ein NEIN!
  • Probieren geht über studieren... unter Vorbehalt einer Prüfung. Dann kann es Dir immer noch passieren, dass Dir diese später um die Ohren fliegen. Etwas anderes sieht es aus, wenn Du Einkünfte mit Deinem Trike aus Gewerbebetrieb erzielst. Da wiederum aber auch nur unter Vorbehalt. Wenn Dir Dein Finanzamt nach Jahren ohne Gewinn eine Liebhaberei unterstellt darfst Du nachzahlen. Am sichersten im Sinne von Absetzmöglichkeiten, Steuerersparnis und Schutz vor Liebhaberei-Vorwürfen bist Du nur mit eigenständigen juristischen Personen wie z. B. einer kleinen GmbH UG oder Limited. Wenn Du auch noch schulst, hast Du sogar gute Chancen Dir die Energiesteuer für den Sprit zurückzuholen wenn Sich das in Deiner Kosten-Nutzen Analyse "lohnt" und mit entsprechender Software Du alles dokumentieren kannst.
  • Moin,

    das wird Dir nur nicht viel bringen, denn die Krankenversicherung kommt auch in die Vorsorgeaufwendungen und die ist so glaube ich bei 1900 Euro ausgeschöpft, solltest Du verheiratet sein und Dein Weib nicht arbeiten sieht es widerum besser aus, denn da ist dann bei 300 Euro Schluss.
    Ich bin allerdings kein Steuerberater, frag lieber Ihn.

    Stefan
  • Jede Haftpflichtversicherung ist absetzbar. Ob sonstige Steuerregelungen dagegen sprechen, hängt vom Einzelfall ab.

    Ich mache sie zumindest seit Anbeginn an geltend.
  • ... wobei es wie Postbote richtig sagt eine Obergrenze gibt. Die genaue Höhe hängt davon auch noch zusätzlich ab, ob selbständig oder nicht. Wobei Versicherungen, die im Zusammenhang eines beruflichen Risikos stehen pauschal als Werbungskosten abgesetzt werden können. So handhabe ich es zumindest.

    Aber für diese Sachen würde ich wirklich eher den Steuerberater des Vertrauens konsultieren.

  • Was soll der ganze Quark ??

    Sebstverständlich absetzen, wie jede Haftpflichtversicherung !
  • Ja Dietmar, auf jeden Fall versuchen... sofern die Obergrenze des Möglichen noch nicht erreicht ist...
  • Oh Leuts, wo isn des Hirn?

    Die Luftfahrthaftpflicht zählt zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen", wie etwa die Prämien für die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso fallen darunter die weiteren Haftpflichtversicherungen sowie Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung. Hier beträgt die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Kosten für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Höchstbetrag.

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat jeder der hier schreibt - auf jeden Fall aber unser Volljurist -  diese Höchstgrenzen schon längstens vor der Anschaffung eines Luftfahrzeugs dauerhaft überschritten.

    Insofern ist das meiste Geschriebene einfach nur Makulatur.

    Michael
  • Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat jeder der hier schreibt - auf jeden Fall aber unser Volljurist -  diese Höchstgrenzen schon längstens vor der Anschaffung eines Luftfahrzeugs dauerhaft überschritten.
    ...es sei denn man kann es als Werbungskosten absetzen lieber Michael... aber ich bin kein Steuerberater noch habe ich in diesem Bereich sonderlich viel Ahnung, sondern bediene mich da der Leistungen von Fachleuten.
  • es sei denn man kann es als Werbungskosten absetzen
    Für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist das, was als Werbungskosten abgesetzt werden kann, genau definiert. Die Haftpflicht eines Kfzs oder eines Luftfahrzeugs gehört nicht dazu.

    Für einen Flugschulinhaber/betreiber gehört die Luftfahrzeughaftpflicht zu den vollabzugfähigen Betriebsausgaben.

    => die Luftfahrzeughaftpflicht kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden!!!

    Michael
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