1. Es entscheidet letztlich immer der Einzelfall, sowohl bei der Versicherung als auch vor Gericht. Um dennoch allgemeingültige Aussagen treffen zu können, geht Dr. Winkler immer vom schlimmstmöglichen Ausgang aus. Denn wenn man sich vor dem schützt, dann ist man auf der sicheren Seite.
2. Einfach mal die Versicherungspolice lesen. Da steht in allen, die ich kenne, so ein Satz wie: "Der Pilot hat sicherzustellen, dass das Flugzeug lufttüchtig ist und innerhalb der Betriebsgrenzen betrieben wird." Oder ein Satz wie: "Es sind die geltenden Gesetze einzuhalten", die dann wiederum den ersten Satz enthalten. Wohlgemerkt: Da steht nicht "solange es mit dem Schaden nichts zu tun hat, können Sie alle Gesetze brechen". Eine Kausalität ist also nicht erforderlich, um gegen die oben genannten Bedingungen des Versicherungsvertrags zu verstoßen. So oder so: Wird das nicht gemacht, ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet - der Versicherer muss also nicht leisten (Kasko) bzw. kann die Leistung vom Versicherungsnehmer zurückfordern (Haftpflicht). Eine Überladung oder ein Fliegen ohne Lizenz dürfte die Sätze oben eindeutig betreffen. Muss die Versicherung deshalb nicht leisten? Nein. Kann sie? Ja.