"Wenn ich einen Unfall baue und überladen bin, kann mich oder meine Hinterbliebenen die Versicherung in Regress nehmen?"
Wenn sich nämlich zeigt, dass dies nicht oder nur sehr schwer möglich ist (durch die kausale Verkettung, weil das UL ja bauartbedingt bis 600 kg kann - ich vereinfache das alles jetzt einfach mal), dann ist das "überladen fliegen" ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Also nicht weiter schlimm, kann ja nix grossartiges passieren.
Darauf läuft es doch wieder einmal hinaus - die eigene Rechtfertigung, das UL bis zum Erbrechen zu überladen, weil:
- es fliegt in anderen Ländern ja auch mit mehr MTOW
- das MTOW von 472,5kg ist ohnehin nur willkürlich gewählt
- es fliegen alle so
- es passiert eh nichts
- wenn jemand kontrolliert, entziehe ich mich einfach der Wägung
- die Versicherung muss trotzdem zahlen
- als UL Piloten wissen wir das sowieso alles besser
Sascha