Gewichtskontrolle

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  • Nö, weil seine Texte zu verschachtelt, teilweise in Prosa und gruselig formatiert sind.
    Seine Abschweifungen in die Hintergründe der diversen Gesetze und das diese aus der "braunen" Vergangenheit sind, sind ja schön zu wissen. Wobei dies bei ihm schon fast psychotisch zu sein scheint mit der Beharrlichkeit die er da an den Tag legt es bei jeder unpassenden Gelegenheit anzubringen.
    Aber es sind nunmal die Gesetze die wir haben. Wenn es mir nicht gefällt habe ich eben zwei Optionen:

    Ich interveniere bei den zuständigen Organen, wobei ein Forum nicht dazu gehört
    Oder ich wander in ein Land aus in dem es besser ist.....



    Bzgl. der Flugleiterverbote.

    Es kann aus meine Sicht nicht sein, dass ein "Privatmensch" der evtl im echten Leben Bäcker, Vertriebler oder Automechaniker ist, hier solche Kompetenzen zugesprochen bekommt.

    Eine behördliche Instanz, OK da bin ich dabei aber in den "Stand" gehobene privatler?

    Also mein Rechtsverständnis ist da anders ausgelegt.......Zumal §22 LuftVO das überhaupt nicht hergibt.

    Mir wäre es lieb wenn mal jemand mit fundiertem Wissen hierzu ein Statement abgeben könnte.
    Unsere Hobbyjuristen hier sind für mich da nicht relevant.

    Thomas Borchert? Könntest Du das mal recherchieren evt.l?
  • Ähm ich glaube mal mitbekommen zu haben dass unser Dietmar etwas mehr als ein Hobbyjurist sein könnte... ;-) 

    Gruss Stephan
  • Wer ist Dietmar?

    Zum Thema Gewichtskontrolle fällt mir ja noch was auf.

    Als Halter eines Flugzeuges bin ich verpflichtet regelmässig eine Wägung durchführen zu lassen (alle 4 Jahre oder nach baulichen Veränderungen)

    Nun wiegt ein Prüfer oder Hersteller mein Flugzeug und bei der Wägung kommen, sagen wir mal 298 kg, heraus.

    Als Halter besitze ich nicht die technischen Voraussetzungen diese Wägung zu überprüfen bin aber "verantwortlich" für die Richtigkeit dieser?

    Was denn wenn derjenige der gewogen hat, diese Ergebnisse "geschönt" hat und dies bei einer Nachkontrolle herausgefunden wird?

    Wie gesagt, ich als Halter kann das gar nicht prüfen weil ich weder im Besitz einer geeichten Waage bin noch Zugriff auf eine solche hätte und somit der "offiziellen" Wägung vertrauen muß.

    Wie sieht hier die Argumentationskete aus.

    Wenn ich meine W&B auf Basis dieser Daten mache und dann ein Mehrgewicht festgestellt wird, kann ich als Halter wohl kaum dafür verantwortlich gemacht werden da ich als Halter auf "Papierlage" angewiesen bin.
  • Na, unser DiJoZi, mein lieber MOIN...
  • 1. Wieso kannst du das nicht prüfen?

    Eine einfache Personenwaage vom LIDL für 11 Euro 95 genügt dafür und nach 5 Minuten weißt Du, ob der Prüfer Deines Vertrauens, ein Märchenonkel mit Dyskalkulie im Endstadium ist oder ein verantwortungsbewusster Zeitgenosse. Ohne so eine Waage im Handgepäck gibt es kein Flugzeugkauf. So ein Teil mag vielleicht mal 100 oder 500 Gramm falsch anzeigen, was aber nicht wirklich etwas an den gewogenen Fakten ändert. In der Praxis ganz einfach. Waage vors Bugrad. Schwanz runterdrücken, vorschieben. Ablesen und notieren. Waage vor das rechte (linke) Rad, Fläche am Randbogen (Hebepunkt beachten) anheben und nach vorne schwenken, bis das Rad auf der Waage steht. Dann die andere Seite. Ergebnisse notieren und addieren. Spritmenge feststellen (notfalls vorher volltanken), mal 0,7 Kg und dann dieses Gewicht vom Gesamtgewicht abziehen. Die Differenz zum maximalen Abfluggewicht ist das, was man an Sprit, Plunder und Passagieren einladen kann. Der Rest ist einfachste Mathematik, wie sie in der 2. Klasse der Grundschule zur Anwendung kommt.

    2. Selbst bei Deinem PKW, den Du nicht mal eben so schnell über die Waage schieben kannst, bist du für Gewichte und Überladung verantwortlich. Da kannten die Richter kein Pardon. So mancher S-Klassefahrer musste das vor Jahren schmerzlich feststellen, als Mercedes so ein kleines "bisschen" "geschummelt" hat. Es soll sogar zu Sitzplatzstreichungen gekommen sein!!!!!!!!     

    3. Recht haben oder Recht bekommen, hat wenig damit zu tun, tatsächlich auch Recht zu haben. Einzig und alleine, wie man sich positioniert und wie angreifbar die eigene Position ist, entscheidet über wohl und wehe. Wer es nicht glaubt, soll endlich aufhören, Gerichtsshows im Fernsehen zu gucken und stattdessen anfangen, sich durch mehr oder weniger öde Antragsstellungen und die nachfolgenden Urteilsbegründungen zu lesen.

    4. Wenn ich die Vortragsart von "DiJoZi" (Dietmar?) lese, dann scheint mir ziemlich sicher, dass er vom Fach ist und sich beruflich in der aktuellen Juristerei bewegt. Erfassen, schlussfolgern und bewerten. Man glaubt garnicht, welche Leutchen man mit einem griffigen, fundierten, selbstbewussten Auftritt, an die Wand gedrückt bekommt. Früher war es das Zücken des kleinen Notizheftchen, mit der folgenden Frage, nach, "Name, Dienstgrad, Einheit?". Heute muss man schon etwas subtiler in die Trickkiste juristischer Eigenarten greifen. Auch dort gibt es Schläger und elegante Fechter.

    5. Gibt es wirklich solche Arschlochmenschen unter den Flugleitern? Bislang habe ich, bis auf vielleicht mal unsachliche Sprüche oder Möchtegernanordnungen nichts dergleichen erlebt. Über 90 % sind freundliche, vernünftige Zeitgenossen, die das gleiche Hobby teilen. Das gleiche gilt für die mir bislang begegneten Behördenvertreter, die durch die Bank alle selber Piloten sind. Ebenso meine persönlichen Begegnungen mit DFS und Co.. Da war nie etwas negatives.

    Oder fliegen wir hier oben im Norden auf einer grünen Wiese im Märchenland?

    PS: Was ich jedoch hin und wieder erlebt habe, sind Arschlochpiloten, die alles und jeden blöd anmachen. Meistens alleine unterwegs, evtl. noch ne abgehalfterte, wirtschaftlich abhängige "Schnalle" dabei und ständig den dicken raushängen lassen.

  • Moin 924
    Ich bin besonders beim letzten Teil bei Dir und nein, ich habe solche Egomanen bisher auch nie kennengelernt im Norden. Auf Norderney z.B. Der Türmer sagte mal wörtlich das er froh ist wenn keiner was kaputt macht und ansonsten allen viel Spass auf der Insel wünscht.

    Bei der Wägzng bin ich trotzdem nicht bei Dir. Ja, ich kann das so machen aber ich sehe nicht die Verpflichtung dazu. Meine Frage war, ob einem ein Strick daraus gedreht werden kann wenn der Hersteller oder der Prüfer hier nicht ordnunggemäss arbeiten. 

    Basierend auf dem festgestellten aleergewicht, Dein Mercedes Beispiel, bin ich natürlich für das Maximalgewicht verantwortlich. Da gibts keine zwei Meinungen. 

    Wenn aber das Leergewicht geschönt wird, was dann?

    Ich bleibe dabei das ich nicht die technischen Voraussetzungen dazu besitze denn es sind zweifelsfrei hierfür geeichte Waagen notwendig und keine Lidl Schätzeisen. Zudem muss die Wägung auf einem dafür geeigneten Untergund erfolgen der absolut im "Wasser" ist, also absolut waagerecht, oder die Waagemuss entsprechend im aboden eingelassen sein um dies sicherzustellen.
  • Hallo Moin,

    damals bei der S-Klasse (und einigen anderen Herstellern), wurden die Fahrzeuge ohne Farbe, Anti-Dröhn, Hohlraumversiegelung, etc.  und gewissen Ausstattungsmerkmalen, leer gewogen. Die Autos waren also zwischen 50 und knapp 200 kg leichter (kommt das wem bekannt vor?). Das wurde auch so in den Papieren eingetragen. Da wurde schweres Leder, Ersatzrad (warum gibts das heute wohl nicht mehr?), elektrische Sitzverstellungen, Soundsystem, Klimaanlage und weiß der Geier, was sonst noch, eingebaut.

    Hat dann so ein armer Tropf, den Karren auf andere Reifen und Felgen umgerüstet und der TÜV-Onkel kam auf die Idee, den Wagen deshalb neu zu wiegen, fiel so mancher Besitzer aus allen Wolken.

    Im Gegensatz zum Fliwatüt, muss beim KFZ für jeden Sitzplatz bei halb vollem Tank, mindestens 75 KG an Nutzlast zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, werden entsprechende Sitze gestrichen und müssen auch technisch verhindert werden. In der Luftfahrt stellt man sich da noch deutlich weltfremder an.

    Als Halter hat man keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren und kommt mit der Nummer, "lt. Schein habe ich eine Zuladung von 500 KG und meine Besatzung, inkl. Fahrer wiegen nur 450 kg plus etwas Gepäck", nicht durch, wenn einen der Schupo über die Wiegematten rollt.

    Fahr mal mit Deinem Karren zur nächsten Mülldeponie und lass den Wagen aus Spaß wiegen. 

    Ein Flugzeug würde ich in jedem Fall, zumindest beim Kauf, immer wiegen. Wer weiß, was da alles an Lack, Konservierung, Reparaturgerödel, schweren Ein- oder Umbauten eingeflossen ist? So habe ich bei der Erneuerung der Kraftstoffleitungen alleine schon rund 500 Gramm an Gewicht eingespart und dabei auch noch qualitativ besseres Material verbaut. Batterie gewechselt. Nochmals knapp 5 Kilo gespart. Anklappmechanik ausgebaut. Wieder über einen Kilo eliminiert. Das läppert sich.

    Anschließend muss man wiegen. Alleine wegen des Schwerpunkts. Das kann sonst richtig nach hinten gehen. 

  • Oder fliegen wir hier oben im Norden auf einer grünen Wiese im Märchenland?
    Naja zumindest bei meinem letzten Besuch in Husum und dem wetterbedingten Warten bis zum Wiederstart kam ich mit dem Türmer über Gott und die Welt zum plaudern. Auch das Thema Hilfsscheriffs und Juristerei kam zur Abhandlung. Was er mir dann von seinem Leid mit seinem Pächter (Bundeswehr) und den Anwohnern und deren Auflagen aufs Auge gedrückt bekommt ist nicht mehr schön und alles andere als Märchenland. Davon kriegt der gemeine UL Flieger aber in der Regel nichts mit. Beim erzählen wie im Hessenland das teilweise unbürokratisch gehandhabt wird (Stichwort: Fliegen ohne Flugleiter) hätte er mich (spasseshalber) aus dem Turm geworfen ;-) Es kommt auf die Sichtweise an. 

    Zum Thema Landen und Wiederstart:

    Nochmals, ein Flugplatzbetreiber ist nicht dazu verpflichtet, jemanden nach einer Landung auch wieder starten zu lassen. Er wird wohl gute Gründe haben müssen wenn es auf einen Rechtsstreit hinausläuft, aber diese zu finden ist in der Regel auch nicht sonderlich schwer. Gerade dann, wenn sich ein querulanter und renitent unbelehrbarer UL Pilot so uneinsichtig zeigt wie manche Zeitgenossen hier rumschreiben. Dann ist es halt das kaputte Feuerwehrauto, was leider just in diesem Moment kaputt gegangen ist und eine Stunde später beim Nächsten wieder repariert war. Kurzum: Der Flugleiter oder Platzbetreiber sitzt am deutlich längeren Hebel als irgendein Möchtegern- oder auch tatsächlicher Jurist. 

    Ich selbst habe auf Lüli Flugleiterdienst gemacht und durfte vom Viehmann persönlich einen Tag die rechtlichen Bedingungen und Vorgaben geniessen. Das heisst nicht, dass ich diese auch angewendet habe. Eine gelernte Faustregel z.B. lautet: Je weniger man als Flugleiter funkt und sich als Controller aufführt, desto sicherer steht man auf juristischen Beinen wenn etwas passiert. 

    Viele wissen nicht oder haben es in Ihrer Flugschule nicht beigebracht bekommen, dass auf den meisten Plätzen ULs rechtlich eigentlich nur toleriert werden oder es eine Begrenzung was Anzahl an Landungen gibt auch wenn die AIP nichts davon sagt. Da wird EDFL oder auch EDGS einfach so zum Kaffeetrinken angeflogen, obwohl es streng genommen PPR Plätze sind. Auf der Wasserkuppe oder anderen für Auswärtige schwierig anzufliegende Plätzen wie zum Beispiel Dümpel im Bergischen oder meinetwegen Oeventrop im Sauerland sieht es ähnlich aus. Dort wird per Funk sicherheitshalber auch explizit nachgefragt, ob man mit den besondern Platzverhältnissen vertraut ist bevor man die Brocken von der Piste aufsammeln darf. Und dort wird eine Landung auch verweigert, wenn gerade ein Motorflieger über die Ortschaft gebrettert ist und es böse Anrufe gab und man auf das gute Miteinander mit den Anwohnern angewiesen ist.

    Hand aufs Herz, es ist doch im Grunde wie beim Autofahren oder allen anderen Fortbewegungsarten mit erhöhten Risiko: Man kann respektlos, immer am Rande des Limits und auf das eigene Recht pochend durch die Gegend brettern. Man kann es aber auch einen Schritt langsamer, lockerer und vor allem im richtigen Moment defensiver tun.
  • MOIN:

    >Bzgl. der Flugleiterverbote.

    Es kann aus meine Sicht nicht sein, dass ein "Privatmensch" der evtl im echten Leben Bäcker, Vertriebler oder Automechaniker ist, hier solche Kompetenzen zugesprochen bekommt.

    Eine behördliche Instanz, OK da bin ich dabei aber in den "Stand" gehobene privatler?<

    Doch, kann alles sein in diesem unseligen Nach-Nazi-D:

    Zitat von Hobbypilot38: Wer glaubt, daß der Flugleiter den Flug leitet, glaubt auch, daß der Zitronenfalter Ztronen faltet.

    Genau das glauben Platzhalter und Regierungspräsidenten, ja sogar Gerichte, wie ich weiter oben ausführte. Es hängt damit zusammen, daß es es um materielles "Recht" geht, nämlich um das kaum modifizierte Nazi-Luft"recht" mit seinen zahllosen unbestimmten Rechtsbegriffen, das ja gerade deshalb so vage abgefaßt wurde, damit man gegen die Juden und NS-Feinde nach Gutdünken vorgehen konnte. Der absolute Gehorsam und der persönliche Eid jedes Soldaten auf den Führer schaffte neben der preußischen Pickelhauben-Vergangenheit dieses Klima.

    Als Heiko Teegen, der unvergessene und zu früh verstorbene Boss von Pilot und Flugzeug mal auf die Frage eines Türmers nach dem Flugziel antwortete: "Kalkutta", ließ dieser den Feuerwehrwagen quer auf die Bahn stellen, so daß ein zur Landung ansetzender Schüler zu verunglücken drohte. Ordnung geht also vor Sicherheit, und zwar absolut. Worum ging es? Na, ausschließlich um die Führung des Hauptflugbuches. Gefahrenabwehr sieht anders aus.

    Gruß hob

  • Man Hob, ich kann Dich echt gut leiden, aber kannst Du mal damit aufhören, uns mit dieser NS-Vergangenheit ein schlechtes Gewissen einzureden? Es genügt doch, wenn das gewisse Filmemacher mit zyonistischen Wurzeln in regelmäßigen Abständen immer wieder neu auflegen?

    Mir geht das langsam auf den Sack. Da schreit irgendwer "Nazi" und jeder Deutsche zuckt so schuldbewusst zusammen, als hätte er das Warschauer Ghetto persönlich geräumt.

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