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  • FlyingDentist: >Jeder PIC ist schlecht beraten die Ansprache zu ignorieren!!<

    Das gilt sogar für ungerechtfertigte Anordnungen des Flugleiters, wie ein Prozeß ergab, der ein Bußgeld anfocht, das ihm der RP aufbrummte, weil sein zoffender Kollege, der mit ihm Dienst in Dinslaken Schwarze Heide tat, Startverbot erteilte, weil das nicht vorhanden sein müssende Beacon auf dem UL-Seitenruder am helllichten Tage kaputt war und er trotzdem startete. Und der Anordnende war kein BfL.

    Gruß hob

  • Mmm ich denke die grünen/blauen Freunde werden Dir da nicht helfen können, weil das ausserhalb deren Zuständigkeit liegt und Freiheitsberaubung liegt erst vor, wenn er Dich persönlich nicht vom Flugplatz lässt oder im Hangar einsperrt. Den Zutritt auf das Gelände (und somit zu Deinem Flieger) kann er aber natürlich aussprechen, schliesslich ist es nichts Verbotenes, wenn er von seinem Hausrecht Gebrauch macht. Dann landet die Sache aber eh im Zivilverfahren.
    Sorry, aber dieser Kommentar liegt dermaßen neben der Sach- und Rechtslage, das ich eigentlich nicht darauf eingehen möchte.

    Nur so viel :
    Wenn mir der Platzhalter die Landung gestattet hat, kann er mir auch den Start nicht willkürlich untersagen, und schon gar nicht den Zutritt zu meinem Flieger unterbinden. Dies würde eindeutig den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen - und dafür ist die Polizei zuständig, niemand sonst. Und mit Zivilrecht hat das schon rein garnichts zu tun.

    To who it concerns :
    Die Freiheitsberaubung ist eine Tat gegen das geschützte Rechtsgut der Freiheit der Person (Fortbewegungsfreiheit).
    und
    Geschützt wird allein das Opfer, das in der Lage ist, über seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen

    Von § 239 StGB wird nämlich nicht nur die tatsächliche, sondern auch die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschützt.
  • Wenn mir der Platzhalter die Landung gestattet hat, kann er mir auch den Start nicht willkürlich untersagen,

    Ganz grober Irrtum. Denn bei der erteilten Landung konnte der Platzbetreiber gar nicht wissen, dass Dein Fluggerät vielleicht nicht lufttüchtig ist oder von diesem oder von Dir vielleicht sogar eine Gefahr ausgehen könnte.

    Aber wir reden von 2 Dingen: Erstes dem Hausrecht bzw. Aussperren und Zweitens dem Verbot eines Wiederstarts.

    Du bewegst Dich erstmal auf der Spielwiese des Flugplatzbetreibers. Er hat das Hausrecht und wenn er meint - aus welchem Grund auch immer - von diesem Gebrauch zu machen und Dich nicht mehr auf SEINEN Flugplatz zu lassen, dann ist das mitnichten eine Freiheitsberaubung.

    Die herbeigerufene Polizei wird daran nichts ändern sondern nur die Personalien aufnehmen und vielleicht noch versuchen die Situation durch Vermittlung zu entschärfen. Stellt sich einer quer, so werden die Polizisten höchstwahrscheinlich entnervt und um des Friedens willen am Ende Dir ebenfalls einen Platzverweis erteilen. In Kosequenz: Heimfahrt im Taxi und im Zivilrecht Deine entstandenen Auslagen und/oder Herausgabe des Fliegers erwirken. 

    Du könntest natürlich mit Anwalt drohen und auf Verletzung Deiner Freiheits- und Menschenrechte pochen und an Ort und Stelle eine Anzeige machen, was aber praktisch betrachtet ebenfalls nur zur Aufnahme der Personalien und dem späteren Platzverweis führen wird. Deine Anzeige dürfte dann später vermutlich wegen nicht vorhandenen öffentlichen Interesses vom Staatsanwalt eingestellt werden.

    Nun zum Wiederstart:

    Wenn ein Platzbetreiber, sein beauftragter Flugleiter oder ein BfLer meinen Dir den Start zu verbieten, dann ist dieses Verbot ausgesprochen und als Rechtsgegenstand im Raum. Egal ob dieser nun wegen Überladung, einer vernehmbaren Alkoholfahne oder wegen akuter Suizidgefahr ausgeht (weil Du ihm vorher vielleicht gesagt hast, Du willst Dich ungespitzt in den Boden rammen). Daran wird und kann auch ein herbeigerufener Polizist nichts ändern, da dies nicht mehr sein Zuständigkeitsbereich ist.

    Setzt Du Dich über dieses Verbot hinweg, ist das ein Vergehen und könnte sogar mit einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr im Strafrecht landen. Denn ob dieses ausgesprochene Verbot willkürlich ist oder nicht, das obliegt nicht Dir zu entscheiden.

    Im Zweifel und wenn die Situation wirklich derart verfahren sein sollte, gemeinsam den RP anrufen oder alternativ bei Überladung den Pax am Flugplatz zurücklassen und das Taxi bezahlen (zumindest bis zum nächsten Flugplatz, wo Du ihn wieder einsammelst).

    Das Deklinieren von Freiheitsrechten, dem Drohen mit Anwalt und Normen etc. pp. bewirkt in solchen Fällen meist nur das Gegenteil und ist Kindergarten. Einfach die Schnauze halten, sich im richtigen Moment dumm stellen oder meinetwegen auch ohne große Worte umdrehen und weggehen, sind manchmal die besseren Wege.
  • @Teejay

    Sinnlos...

    Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Du ganz sicher NICHT Jurist bist - und was Du nun glaubst oder nicht, ist mir Wurscht.
    Es hat keinen  Zweck, auf diesem Level zu diskutieren, sorry.
  • Nein ich bin kein Volljurist, in diesem Punkt hast Du Recht, eher ein juristisch interessierter Mensch. Und zusammen mit meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, daß es manchmal klüger ist, nachzugeben und je nach Gegenüber nicht auf sein vermeintliches Recht zu beharren, wenn man eigentlich einfach nur weiter fliegen will und keine Lust auf einen hochgeschaukelten, am Ende juristisch ausgetragenen Streit hat.

    In diesem Sinne eine gute Nacht und ich wünsche Dir wirklich, daß Du nirgendwo mit Deinen Ansichten derart grob aneckst.
  • DiJoZi schrieb: Wenn mir der Platzhalter die Landung gestattet hat, kann er mir auch den Start nicht willkürlich untersagen,
    TeeJay schrieb: Ganz grober Irrtum. Denn bei der erteilten Landung konnte der Platzbetreiber gar nicht wissen, dass Dein Fluggerät vielleicht nicht lufttüchtig ist ...

    @TeeJay: Du musst aber schon genau lesen, was der Dietmar schreibt. Es war die Rede von _willkürlichem_ Untersagen, was auch genau in den Kontext passte. Du hältst mit einem nicht lufttüchtigen Fluggerät dagegen, was eine ganz andere Sache ist und hier nicht in den Kontext passt.

    Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass ein Flugleiter einen Start mit einem nicht lufttüchtigen Fluggerät untersagen kann, bzw. sogar muss. Das war aber nicht Gegenstand der Diskussion.

    TeeJay schrieb: ... daß es manchmal klüger ist, nachzugeben und je nach Gegenüber nicht auf sein vermeintliches Recht zu beharren, ...
    Da werden Dir bestimmt viele recht geben, ich eingeschlossen, aber auch darauf kam es nicht an. Es ging um rechtliche Handhaben.

    Gruß Eric
  • @TeeJay: Du musst aber schon genau lesen, was der Dietmar schreibt. Es war die Rede von _willkürlichem_ Untersagen, was auch genau in den Kontext passte. Du hältst mit einem nicht lufttüchtigen Fluggerät dagegen, was eine ganz andere Sache ist und hier nicht in den Kontext passt.

    Naja dann bitte aber auch meinen Text zu Ende lesen. :-) Egal aus welchen Gründen ein Wiederstartverbot ausgesprochen ist, es steht erstmal im Raum.

    Ob unbegründet oder nicht, das obliegt dann nicht mehr Dir, sondern der nächst höheren Instanz, sprich dem RP. Und ein Flugleiter sollte dann auch triftige Gründe vorzuweisen haben, sonst wird er auf jeden Fall zivilrechtlich für den entstandenen Schaden (Taxi, Unterstellgebühren, ggf. Unterbringungskosten, Verdienstausfall usw) und auf jeden Fall auch disziplinarisch (z.B. durch Dienstaufsichtsbeschwerde) belangt. Mein Haus- und Hofanwalt freut sich von mir ausnahmsweise keine Mahnbescheide von säumigen Kunden oder Geschäftspartnern zu erhalten. Da hatte ich leider letztes Jahr einige faule Äpfel dabei gehabt.

  • Guten Morgen TeeJay :-)

    ja, das steht erst mal im Raum, aber wenn es willkürlich ausgesprochen wurde, kannst Du Dich ruhigen Gewissens in Deine Maschine setzen und ohne rechtliche Folgen für Dich starten. Und genau das hat Dietmar gesagt und Du hältst, mit Verlaub, etwas unsachlich dagegen.

    Nichts für ungut, der Tag ist noch jung, lass ihn uns nicht verderben ;-)

    Gruß Eric
  • Guten Morgen! man sollte immer mehrere Optionen zur Auswahl haben. Sich einfach über ein Verbot hinwegsetzen und sich so sämtliche Optionen selbst weg nehmen? Am Ende tut der Gegenüber eine Schutzbehauptung aufstellen, ich hätte z.B. am Turm streng nach Alkohol gerochen, was im Nachhinein schwer zu widerlegen ist und mich in eine juristisch nachteilige Position rücken würde. Recht haben heisst nicht automatisch auch Recht bekommen.

    Hier setzt die Erfahrung ein: Wenn man es erst mit solchen A....löchern zu tun hat, sollte man auch mit allem rechnen. Wenn ein Gespräch nichts bewirken kann und die Situation wirklich so verfahren ist. Dann lieber das Spiel weiterspielen, nachgeben, sich umdrehen und gehen, nur um später den anderen so richtig bluten lassen... wenn man denn wirklich meint und es einem Satisfaction bringt. Man hat dann nur die Qual der Wahl ob langsam, schleichend, zermürbend oder doch lieber mit einem großen Knall.

    Nichts für ungut, der Tag ist noch jung, lass ihn uns nicht verderben ;-)

     Richtig!
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