FlyingDentist: >Jeder PIC ist schlecht beraten die Ansprache zu ignorieren!!<
Das gilt sogar für ungerechtfertigte Anordnungen des Flugleiters, wie ein Prozeß ergab, der ein Bußgeld anfocht, das ihm der RP aufbrummte, weil sein zoffender Kollege, der mit ihm Dienst in Dinslaken Schwarze Heide tat, Startverbot erteilte, weil das nicht vorhanden sein müssende Beacon auf dem UL-Seitenruder am helllichten Tage kaputt war und er trotzdem startete. Und der Anordnende war kein BfL.
Gruß hob
Mmm ich denke die grünen/blauen Freunde werden Dir da nicht helfen können, weil das ausserhalb deren Zuständigkeit liegt und Freiheitsberaubung liegt erst vor, wenn er Dich persönlich nicht vom Flugplatz lässt oder im Hangar einsperrt. Den Zutritt auf das Gelände (und somit zu Deinem Flieger) kann er aber natürlich aussprechen, schliesslich ist es nichts Verbotenes, wenn er von seinem Hausrecht Gebrauch macht. Dann landet die Sache aber eh im Zivilverfahren.Sorry, aber dieser Kommentar liegt dermaßen neben der Sach- und Rechtslage, das ich eigentlich nicht darauf eingehen möchte.
Die Freiheitsberaubung ist eine Tat gegen das geschützte Rechtsgut der Freiheit der Person (Fortbewegungsfreiheit).und
Geschützt wird allein das Opfer, das in der Lage ist, über seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen
Von § 239 StGB wird nämlich nicht nur die tatsächliche, sondern auch die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschützt.
Wenn mir der Platzhalter die Landung gestattet hat, kann er mir auch den Start nicht willkürlich untersagen,
DiJoZi schrieb: Wenn mir der Platzhalter die Landung gestattet hat, kann er mir auch den Start nicht willkürlich untersagen,
TeeJay schrieb: Ganz grober Irrtum. Denn bei der erteilten Landung konnte der Platzbetreiber gar nicht wissen, dass Dein Fluggerät vielleicht nicht lufttüchtig ist ...
TeeJay schrieb: ... daß es manchmal klüger ist, nachzugeben und je nach Gegenüber nicht auf sein vermeintliches Recht zu beharren, ...Da werden Dir bestimmt viele recht geben, ich eingeschlossen, aber auch darauf kam es nicht an. Es ging um rechtliche Handhaben.
@TeeJay: Du musst aber schon genau lesen, was der Dietmar schreibt. Es war die Rede von _willkürlichem_ Untersagen, was auch genau in den Kontext passte. Du hältst mit einem nicht lufttüchtigen Fluggerät dagegen, was eine ganz andere Sache ist und hier nicht in den Kontext passt.
Nichts für ungut, der Tag ist noch jung, lass ihn uns nicht verderben ;-)
Aktuell sind 4 Besucher online.