Gewichtskontrolle

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Vielleicht können wir die Sache auch etwas entschärfen und nehmen mal folgenden Fall an:

    Meine Mühle hat 210 KG Zuladung. Selber bin ich kein Hungerhaken und meine Mitflieger sind manchmal auch keine Kalorienzähler plus vielleicht 40 Liter Sprit.

    Somit sind also Fälle denkbar, wo es "eng" werden könnte.

    Wenn ich also treuherzig 90 kg angebe und meine Begleitung 80kg nennt, dann ist alles schick. Auf der Waage, könnten das aber ganz schnell 30 oder 40 kg mehr werden. Also überladen.

    Mit einer amtlichen "Wiegung", wäre ich also am Arsch.

    Wenn der Pax sich still und leise verkrümelt und mich keiner auf die Waage zerren kann, dann sehen die Chancen bei einem späteren Verfahren deutlich besser aus.

    Das jemand mit einem Karren, der 115 kg Zuladung hat, wo für einen 1000 km Flug die Betankung erfolgt ist und wo gerade die "Wildecker-Herzbuben" zusteigen möchten, kaum noch Ausflüchte zur Verfügung hat, ist klar.

    Da genügt vermutlich ein Foto von der Besatzung und ein Nachweis zur Kraftstoffmenge, um den Deckel dicht zu machen und den Richter in Verurteilungslaune zu bringen? Nur, wer fliegt solche Mühlen wirklich zweisitzig mit so richtigen Moppelchen in der Kabine?

    Falls der Pax tatsächlich aussteigen soll, dann findet sich eben eine andere Lösung. Abholen lassen, Taxi, Zug, etc.. Ist zwar ärgerlich, aber man hat noch kein Verfahren am Hals. Mir geht es um den Supergau und nicht um irgendwelche Nickeligkeiten, die man mit "Arschlochkind" abhaken kann.

    PS: Es muss ja richtig fiese Flugleiter geben? Kann man die irgendwo besichtigen? Ist das ein Süddeutschenproblem?

  • Um noch mal auf den von 924driver angesprochenen Kern der Sache zurück zu kommen, hier eine Waschanleitung eines Vereinskollegen, von der man halten kann, was man will. Nicht mein Problem, denn ich fliege grundsätzlich und immer nur legal !

    1. Wenn ich kontrolliert werde (Papiere, mitzuführende Unterlagen etc.) , bin ich selbstverständlich kooperativ.

    2. Falls mich jemand wiegen möchte, lehne ich dies freundlich aber bestimmt ab und verweise notfalls auf die Rechtslage.

    3. Falls mir jemand den Start untersagen will, frage ich höflich nach dem Grund. Die Stimmungslage meines Gesprächspsatners wird mir dann schon klar. Ist bei mir alles im grünen Bereich, verweise ich auf mögliche Rechtsfolgen, bestehe auf Hinzuziehung der Polizei (Anfangsverdacht der Freiheitsberaubung) und - wenn es denn dazu kommt - lasse den Vorgang protokollieren. Dann starte ich und fliege ab.

    4. Ist bei mir nicht alles im grünen Bereich, bin ich natürlich eher einsichtig - und mein Passagier verschwindet kurzerhand. Da mir dann ohnehin nichts anderes übrig bleibt, als alleine zu starten, dürfte die Sache - da kein Anlass aus präventiver Gefahrenabwehr gegeben ist, mich daran zu hindern - unproblematisch sein. Ansonsten siehe Punkt 3.

    5. Ob irgendwann eine Anzeige o.ä. eintrudelt, warte ich entspannt ab, da weder Personalien meines Passagiers noch Daten (Gewicht pp.) objektiv festgestellt wurden.

    6. In einem möglichen Verfahren wird selbstverständlich alles bestritten, meine "Unschuld" muss ich nicht beweisen. Immerhin war ich es, der die Polizei hinzugezogen hat.

  • Ist bei mir nicht alles im grünen Bereich, bin ich natürlich eher einsichtig - und mein Passagier verschwindet kurzerhand. Da mir dann ohnehin nichts anderes übrig bleibt, als alleine zu starten, dürfte die Sache - da kein Anlass aus präventiver Gefahrenabwehr gegeben ist, mich daran zu hindern
    Ging es je um etwas anderes?

    Und PPR ist nunmal PPR ... aber das hat damit erstmal nix zutun.

    Michael
  • DiJoZi, danke dafür.

    Genau so einen detaillierten "Hinweis" habe ich gemeint.

    Das wir hier im Forum so etwas nie machen würden, versteht sich von selbst. 


  • Das wir in der Ul Szene kein praktisches Gewichtsproblem haben und nur einer Willkür ausgesetzt sind hat sich schon längst bei Personen mit gesundem Menschenverstand rumgesprochen. Sagt ja auch keiner was wen drei oder vier Personen in eine kleine Echo steigen. Da gibts schon das Stoßgebet am Ende der Piste.



    Das ist ganz großer Müll. 
    1.) Das MTOM ist, wie auch die VNE oder VA eine Betriebsgrenze und einzuhalten. Punkt. DU kannst nicht entscheiden, ob das Flugzeug "mehr kann" und welches Flugzeug "mehr kann". Maximal wird Dir das jemand sagen können, der das Teil konzipiert und gerechnet hat. 
    2.) Ich kann Dir mehr Viersitzer nennen, die man zu viert über 2 Stunden fliegen darf, als UL, die mit zwei Personen (@80kg Rüstmasse) die selbe Zeit legal in der Luft sein können. Das bezieht sich auf die real ausgeführten Flugzeuge, nicht irgendwelche Werksangaben. 
    3.) Die Zuladung vollgetankt zählt weder bei D-M, noch bei D-E. Wer volle Pax bei vollen tanks verlangt hat ganz klar keine Ahnung vom Flugzeugbau. 
    4.) Auch mit weniger Zuladung kann man klar kommen. Es besteht die Möglichkeit das bewusst zu ignorieren oder sich daran zu halten. Aber das runterzuspielen und so zu tun als wäre das MTOM nur eine Empfehlung ist gefährlicher Müll. 
    5.) Dadurch, daß es zu Verfehlungen in anderen Bereichen der Luftfahrt kommt, kann ich kein Fehlverhalten bei D-M rechtfertigen. Das ist unehrlich und bringt die UL-Fliegerei keinen Millimeter weiter. 
    6.) Ja, die Massebezogene Grenze für Bürokratie ist Müll. Ideal wäre ein System, europäisch harmonisiert, das Durchlässig ist und nach Flugeigenschaften, Systemen und Zertifizierung unterscheidet. Wer eine FK14 fliegen kann, kann das auch mit einer C172. Wer eine Pitts fliegen kann, kann das auch mit einer FK131. Wer unzertifiziert fliegen will, nimmt ein BRS mit und wer zertifiziert fliegen will muß die Nachweise erbringen.
  • @taildragger

    Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung.

    Aber zu Punkt 1) möchte ich doch anmerken, dass ein ordnungsrechtlich vorgegebenes MTOW ( 472,5 kg) und das konstruktionsbedingte MTOW ( bei vielen Fliegern deutlich höher, bei meinem Flieger z.B. 560 kg) durchaus unterschiedlich sein können. Überschreitet man also das ordnungsrechtlich vorgegebene MTOW, bleibt aber im Rahmen des konstruktionsbedingten MTOW, überschreitet man auch nur die zulässige MTOW, nicht aber die Grenze dessen, was das Fluggerät "vertragen kann", was man auch "tatsächliches" MTOW nennen könnte.

    Selbstverständlich ist das zulässige MTOW entscheidend, da man ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begeht. Würde allerdings das zulässige MTOW z.B. auf 560 kg angehoben, hätte mein Flieger damit kein Problem.

  • Leider interessiert das die Maschine nicht, wenn sie abmontiert oder auch "nur" auf holpriger Piste das Fahrwerk seinen Geist aufgibt. Bestimmte Lastwerte vervielfältigen sich unter bestimmten Umständen.  
  • So, dann bin ich mal gespannt, ob der ie11 wieder abkackt, wie heute morgen dreimal:

    924driver: >Darf ein Beamter das Wiegen von Insassen
    anordnen und notfalls mit Zwang durchsetzen?

    Darf er anordnen, dass ein Passagier vor Ort bleibt?<

    Nur aufgrund einer unanfechtbaren Rechtsgrundlage.

    924driver:
    >Wo steht, dass der Kontrollbär das anordnen darf?

    Was
    passiert, wenn man einfach weggeht?

    Darf er das
    UZWG anwenden, um seine Maßnahme durchzusetzen oder muss er um Amtshilfe
    bei der Trachtengruppe ersuchen?

    Kann das
    sein, dass das fliegende Hobbyvolk einfach juristisch zu anständig und
    pflegeleicht ist?<

    Nä, er darf
    gar nichts von dem. Wir leben nämlich in einem angeblich demokratischen Rechtsstaat,
    der als Verhinderung von Himmlerscher Gesamt-Allmachts-Polizei von den Aliierten
    bewußt föderal aufgebaut wurde, so daß sich die nunmehr 16 Bundes-Länder
    hervorragend selbst bis zum Stillstand erfolgreich behindern. Zu letztem Satz:
    Die sind nicht anständig, sondern nur doof und wenig selbstbewußt, genbedingt in
    4. Oder 5. Generation unterwürfig und weitgehend orientierungs-, da führerlos.

    FlyingDentist: >Wenn diese Crew an unserem Platz mit
    mir als Flugleiter hätte starten wollen, hätte ich berechtigte Zweifel an der
    Einhaltung der MTOW mit deren C42 angemeldet...

    Die Wettberwerbsleitung hatte diese Zweifel offenbar nicht!!



    Michael>

    Es kommt noch schlimmer: Michael hat in Jossa von eBay 3 ausbruchsichere
    Groß-Raubtierkäfige ersteigert, sie stehen hinten links in der Halle. Und nur
    er hat den Schlüssel. Dann tut er das, was er am liebsten tut: Segelfliegen mit
    einem Dino – E-Falke, und zwar bei Frühjahrsthermik und erstem Thermikwackler regelmäßig
    ab ~ 100m  Höhe mit abgestelltem Triebwerk
    Richtung Wasserkuppe. Falls Forumsmitglieder erwischt werden, fliegt er zum
    Thüringer  Wald und schmeißt den
    Schlüssel weg.

    DiJoZi: >Gegen
    den Willen des Betroffenen kann dieser nur gewogen werden, wenn es hierfür eine
    Rechtsgrundlage gibt.

    Um eine
    solche Rechtsgrundlage handelt es sich bei § 81a STPO…<

    Tja, das ist
    alles richtig, nur ist leider auch das Thema verfehlt. Warum?

    Nun, es ist
    zu unterscheiden, ob es sich um staatlich repressive oder präventive Maßnahmen
    handelt.

    Bei
    letzteren ist sogar die originäre Zuständigkeit der Polizei gegeben, wozu auch
    der BfL gehört, und zwar nicht nur tangierend: Es handelt sich um die angeblich
    so schwer verständliche Gefahrenabwehr, die nichts anderes aussagt, als daß bei
    Vorliegen einer konkreten Gefahr – abstrakte werden i.d.R. durch Verordnungen
    geregelt – geeignete Maßnahmen zu deren Abwehr zu treffen. Das geschieht auch
    teilweise subsidiär - anstelle des zuständigen Ordnungsamtes als Organ der Kommunen
    -, wenn die mal wieder nicht erreichbar sind oder fachlich so grottenschlecht
    oder „ohne Eier“, daß die Polizei aufräumen muß. Dafür – Polizei ist
    Ländersache – sind die Polizeigesetze der Länder erstellt worden.

    Niemals
    nicht, und ich betone niemals!, darf von den Vollzugskräften eine fehlende
    Kompetenz zum Handeln subsidiär aus dem Polizeigesetz genommen werden, z.B. um
    Täter festzunehmen, noch umgekehrt. Es wäre schlicht Freiheitsberaubung oder
    Köperverletzung im Amt.

    Die Polizei
    der Länder ist bis zum Dienstgrad des Polizei-Rates – mit Staatsanwalt gleichgestellte
    Besoldungsgruppe - stets auch immer Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und
    insofern von dessen Weisungen abhängig, die, nicht befolgt, eine Begünstigung
    im Amt oder Strafvereitelung etc. darstellen. Subsidiariät gegenüber den
    Ordnungsämtern besteht aber nicht.

    So – und nun
    kommen wir zum traurigen deutschen Luftrecht und anderen (Beerdigung) – die primär
    gegen die jüdische Kultur und deren Vernichtung gerichtet und eigens dafür so
    stringent formuliert waren. So sind im Nazi-Luftrecht Strafrecht und
    Polizeirecht gemixt, und zwar nach dem Motto: der Zweck heiligt die Mittel.  Liest man das durch, wird einem schlecht: die
    Himmler-Allmacht-Polizei kriecht durch sämtliche Ritzen. Das kaum modifizierte
    Naziluftrecht ist keine Erfindung von mir – also unterlaßt die braunen
    Anfeindungen. Das folgende mit der Urne kann man seit Jahren auch von mir
    ergooglen. Um die Einnahmen  der oft
    verschwenderisch mit den Steuergeldern umgehenden Kommunen aufzuzubessern, wurde
    jede Chance ergriffen. Dazu war diesen oft selbsternannten Gutmenschen kein
    Nazi-Gesetz zu fies, um es nicht dafür auszubeuten – und deshalb ist das alles
    so teuer, und man kriegt die Urne des lieben verstorbenen Angehörigen nur über
    die geschäftliche Variante mit der Schweiz persönlich ausgehändigt: Der auf
    Dauer entmündigte Staatsbürger – hört also auf, über Ureinwohner irgendwelcher
    Kontinente und ihrer Bräuche herzuziehen oder überheblich zu lächeln.



    Gruß hob

  •  Ist bei mir alles im grünen Bereich, verweise ich auf mögliche Rechtsfolgen, bestehe auf Hinzuziehung der Polizei (Anfangsverdacht der Freiheitsberaubung) und - wenn es denn dazu kommt - lasse den Vorgang protokollieren. Dann starte ich und fliege ab.


    Mmm ich denke die grünen/blauen Freunde werden Dir da nicht helfen können, weil das ausserhalb deren Zuständigkeit liegt und Freiheitsberaubung liegt erst vor, wenn er Dich persönlich nicht vom Flugplatz lässt oder im Hangar einsperrt. Den Zutritt auf das Gelände (und somit zu Deinem Flieger) kann er aber natürlich aussprechen, schliesslich ist es nichts Verbotenes, wenn er von seinem Hausrecht Gebrauch macht. Dann landet die Sache aber eh im Zivilverfahren.

    Ein Anruf beim RP ist immer zweckdienlicher. Zur Not kann man den Hörer dann auch weiterreichen und der oder diejenige Person kriegt einen entsprechenden Einlauf. Eine Wiederstarterlaubnis vom RP dürfte auch ein evt. Startverbot vom Platzhalter überstimmen.
  • Hat jemals ein Platzhalter den Start eines UL`s untersagt, weil er vermutet hat, dass die Fuhre überladen ist?
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