QDM schrieb:Ok, Du hast recht!
Dabei gibt es doch die Freundschaft unter den Piloten.
Duzen wir uns nicht auch deswegen ?
Lieber FD,
eins muss man Dir ja lassen, Du bist ein Meister im Wort- / Satz- und Sinnverdrehen...
Nun stell Dir vor, Du lässt mich an Deinem PPR-Platz landen. Soweit gut. Und dann meinst Du, mir den Start zum Rückflug ( aus welchem Grund auch immer) verbieten zu können. Auch gut, aber ich würde mir den Start nicht verbieten lassen, wenn bei mir alles in Ordnung ist). Was dann ? Würdest Du mich - unter Anwendung von Gewalt oder wie sonst - daran hindern ? Wenn ja, würde ich Dir - wie bereits gesagt - den Arsch aufreißen (selbstverständlich nur umgangssprachlich gemeint) : Anzeige wegen Freiheitsberaubung, ggf. Sachbeschädigung etc. (soweit strafrechtlich), Verdienstausfall, ggf. Schadensersatz, Kosten für Landtransport des Fluggeräts etc (soweit zivilrechtlich) - Und dann würde man schon sehen, wer die Zeche zahlt.
Und nur darum ging es, nicht um die Frage, ob ich bei Dir / Euch landen darf....
Und Deine Aussage
Ob, wann und wer auf meinem Platz startet und landet entscheidet wer, na????
Ich und sonst niemand!!!! Und über die Gründe, ob ja oder nein, bin ich keine Rechenschaft schuldig!
ist eben schlicht nicht haltbar, oder - wie Du zu schreiben pflegst - totaler Unsinn....
Weiterer Unsinn :
1. Antwort zur Frage, ob ein Passagier am Platz festgehalten werden darf :
Ganz klares Ja.
Er wird das mit berechtigten Zweifeln an der Einhaltung der MTOW begründen und ist damit auf der rechtlich sicheren Seite.
2. Wenn ich wieder starten will, nachdem Du mich hast landen lassen, Du mir das aber verbieten willst und ich mich darum nicht kümmere und Du wiederum meinen Start verhindern willst, dann geht das nur mit Gewalt von Deiner Seite aus, oder ? Wenn ich von "aufreißen" gesprochen habe, dann meine ich damit, dass ich selbiges auf juristische Art und Weise tun würde.
Jetzt kannst Du nach der ungenehmigten Landung gerne versuchen mir noch andere Körperteile aufzureißen, was sich aber nur in der Klageschrift des Staatswalts folgendermaßen niederschlagen würde:" .... angeklagt des Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung"
Das ginge nicht mehr ohne Haftstrafe ab!
Mit dem o.a. Beitrag hast das also nicht verstanden, oder wieder mal - wohl eher wahrscheinlich - verdreht. Auch insoweit, als von ungenehmigter Landung nie die Rede war, oder ? Hast Du aber schön versucht, das wieder irgendwie hinzudrehen :-)
Aber ich würde Dich schon aus fliegerischer Solidarität im Knast besuchen :-)
Leute! Der Flugplatzbetreiber ist doch gar nicht das Problem. Der steckt seine Landegebühr ein und wenn man ihm die Bude nicht abbrennt, dann ist gut. Oder gibt es da weiter südlich andere Erfahrungen?
Das, was Kummer bedeuten könnte, sind doch die Behördenangehörigen?
Und daraus resultierten auch meine Fragen. Es geht auch nicht darum, den Schlauen zu machen. Wenn ich weiß, dass alles in Ordnung ist, dann bekommt der Behördenvertreten die Unterlagen vorgelegt und ich steige auch auf seine mitgebrachte Waage. Wenn ich jedoch schon selber weiß, dass die Kacke am dampfen ist, dann interessieren nur noch die taktischen Manöver, wie man aus der Nummer ohne Schrammen und Beulen wieder herauskommt.
Bevor ich mir im Fall der Fälle ein gewaschenes OWiG oder Strafverfahren ans Bein binde, bin ich durchs Unterholz verschwunden und lass die Maschine später vom Spediteur oder einem Überführungspiloten mit sauberen Papieren abholen.
Das härteste, was ich während meiner Dienstzeit erlebt habe, war ein LKW-Fahrer, der mir seine Tachoscheibe vorgezeigt und sie dann aufgegessen hat. Die Anzeige ist komplett im Sande verlaufen, obwohl ich vorher 20 Minuten lang mit Vuvuzela und blauer Partyleuchte hinter dem her gedonnert bin. Der konnte nicht einmal belangt werden, wegen nicht eingelegter Tachoscheibe und zog grinsend von dannen.
Daher bin ich der festen Überzeugung, dass man auch aus krummen Nummern, die irgendwo auf einem Flugacker dokumentiert werden sollen, sich mit dem richtigen Verhaltensmuster herauslavieren kann. Denn es geht um OWiG- oder Strafrecht. Also Bereiche, wo unser Rechtsstaat die Messlatten verdammt hoch legt.
So habe ich nach einer Festnahme (gefährliche, schwere Körperverletzung) mit drei weiteren Zeugen, dem Angeklagten nach seinem zweitklassigen Freispruch hinterherwinken dürfen, nur weil keiner von uns vieren, ein dreiviertel Jahr später, konkrete Aussagen zum Wetter machen konnte. Damals haben wir fast jedes Wochenende einer anderen demonstrierenden Meute, die Denkweise von Vater Staat näherbringen dürfen. Meist war das Wetter einfach "kacke".
Der Verteidiger hatte natürlich einen Ausdruck vom Wetterdienst dabei. Einer nach dem anderen wurde damit konfrontiert, "wenn sie nicht mal mehr das Wetter zur angeblichen Tatzeit genau beschreiben können (dunstig oder Nieselregen?), woher wollen sie wissen, dass mein Mandant der Täter war?" Thema durch, plus mordsmäßigem Anschiss vom StA und später noch vom Richter, plus zweimal Ordnungsgeld für die Kollegen, weil ihnen eine Bemerkung "entglitten" ist. Danach die fragenden Augen des damals verletzten Kollegen, der vom besagten Drecksack einen Feuerlöscher in den Helm gesteckt und abgefeuert bekam.
Beide Seiten können in einer strafbewährten Ermittlungssituation viele Fehler machen, wobei der "Täter" (in der Gewichtsfrage, also wir), eigentlich am besseren Hebel sitzt.
Nur, wie nutzt man diesen wirklich effektiv und vor allen Dingen richtig?
Ganz klares Ja.ging nicht etwa die
Er wird das mit berechtigten Zweifeln an der Einhaltung der MTOW begründen und ist damit auf der rechtlich sicheren Seite.
Frage, ob ein Passagier am Platz festgehalten werden darf :voraus, sondern
Darf er anordnen, dass ein Passagier vor Ort bleibt?Desweiteren bleibt anzumerken, dass es nicht darum geht, Dir den Start generell zu untersagen, denn die Ausgangfrage war ja, ob die Maschine mit der aktuellen Beladung am Boden bleiben soll.
GTi schrieb:Selbstverständlich darf der Flugleiter den Piloten vor die Alternative stellen:
das macht aber keinen Unterschied, dass darf er auch nicht anordnen.
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