@teejay:
Sorry, aber deine Auffassung ist schlicht unzutreffend, ebenso wie die Auffassung von FD.
Wie bereits ausgeführt, rein präventiv könnte ein Start in dieser "Konfiguration" untersagt werden, wenn es aber um Gewichtsfeststellung nach der Landung geht, um zu bewerten, ob ein straf- oder ordnungsrechtlich relevantes Verhalten (Strafverfolgung) vorliegt, welches geahndet werden soll (und zu diesem Zweck muss erst mal ein Verfahren eingeleitet werden), gilt die StPO - und zwar so, wie von mir ausgeführt.
Bei rechtlichen Fragestellungen - das stelle ich immer wieder fest - wird hier im Forum alles in einen Pott geschmissen, umgerührt - und dann holt sich jeder das raus, was seine höchstpersönliche Meinung stützt. Dem ein oder anderen Forenteilnehmer werden insoweit mehr oder weniger detaillierte juristische Kenntnisse unterstellt, die aber in der Regel wenig ausgeprägt sind. So geht Juristerei aber Gott sei Dank nicht :-)
DiJoZi schrieb:Verpflichtet nicht kann aber auf Nachfrage auf freiwilliger Basis erfolgen. Im
Er ist auch nicht zur Angabe seiner Personalien verpflichtet.
ebenso wie die Auffassung von FD.Wieso?
Ich weiß wirklich nicht, was diese Diskussion soll !
Es war danach gefragt, ob man verpflichtet ist, sich wiegen zu lassen, oder ob man dazu verpflichtet werden kann.
Diese Frage ist rechtlich einwandfrei zu beantworten, wie geschehen.
Alles andere ist das, was ich schon angesprochen habe, nämlich alles rein in einen Topf, umrühren - und rausziehen, was einem passt.
Aber gerne nochmal :
Es muss sich niemand wiegen lassen, das könnte nur ein Richter anordnen - und zwar in einem repressiven Verfahren der Starfverfolgung nach § 81 StPO. Das ist oben breit ausgeführt.
Die Frage, ob der Start untersagt werden kann, richtet sich demgegenüber - da Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr - nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes. Ist also etwas ganz anderes. Aber auch hier kann niemand gegen seinen Willen gewogen werden.
Bitte @teejay : nicht alles durcheinanderwerfen !
Die Frage, ob der Start untersagt werden kann, richtet sich demgegenüber - da Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr - nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes.Ob, wann und wer auf meinem Platz startet und landet entscheidet wer, na????
Lieber FD,
wenn Du diese Behauptung aufrecht erhalten willst ,
Ob, wann und wer auf meinem Platz startet entscheidet wer, na????
Ich und sonst niemand!!!! Und über die Gründe, ob ja oder nein, bin ich keine FRechenschaft schuldig!
dann muss ich leider sagen, Du hast se nicht alle !
Das könntest Du ja mal mit mir probieren, ich würde Dir schon schön den Arsch aufreißen, Aber Du glaubst sicher selber nicht, dass Du für die Verwirklichung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung keine Rechenschaft brauchst, oder ?
Manchmal denke ich, Du leidest an einer Art von Hybris... denn es geht nicht darum, was Du kannst oder nicht kannst - es geht darum, was zulässig ist und was nicht. Ich kann auch eine Bank überfallen - aber ist das zulässig ? Natürlich kannst Du mir den Start verbieten, ich würde ihn mir - wenn bei mir alles in Ordnung ist - aber nicht verbieten lassen, sondern starten. Und wenn Du mich daran hindern würdest, wäre das Freiheitsberaubung, vielleicht auch noch Körperverletzung und Sachbeschädigung - oder was willst Du alles anstellen, um mich am Start zu hindern ? Hast Du mal überlegt, wie teuer Dich das käme ? Also leg Dich besser wieder hin :-)
DiJoZi schrieb:Mein Platz ist PPR! Was bedeutet das wohl?
Das könntest Du ja mal mit mir probieren, ich würde Dir schon schön den Arsch aufreißen,
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