Gewichtskontrolle

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • @teejay:

    Sorry, aber deine Auffassung ist schlicht unzutreffend, ebenso wie die Auffassung von FD.

    Wie bereits ausgeführt, rein präventiv könnte ein Start in dieser "Konfiguration" untersagt werden, wenn es aber um Gewichtsfeststellung nach der Landung geht, um zu bewerten, ob ein straf- oder ordnungsrechtlich relevantes Verhalten (Strafverfolgung) vorliegt, welches geahndet werden soll (und zu diesem Zweck muss erst mal ein Verfahren eingeleitet werden), gilt die StPO - und zwar so, wie von mir ausgeführt.

    Bei rechtlichen Fragestellungen - das stelle ich immer wieder fest - wird hier im Forum alles in einen Pott geschmissen, umgerührt - und dann holt sich jeder das raus, was seine höchstpersönliche Meinung stützt. Dem ein oder anderen Forenteilnehmer werden insoweit mehr oder weniger detaillierte juristische Kenntnisse unterstellt, die aber in der Regel wenig ausgeprägt sind. So geht Juristerei aber Gott sei Dank nicht :-)

  • @DiJoZi: Du bist auf EDGS willkommen und kannst Dich dort gerne mit einem Prüfer unterhalten.  Dieser hat vor einigen Jahren in einer vergleichbaren Situation den Wiederstart ohne Pax angeordnet. Rechtlich völlig einwandfrei und auch ohne Messung oder gar einen richterlichen Beschluss. Die beiden mussten sich wohl kräftig gestritten haben, denn es gab sogar nebenan in Breitscheid einen Anruf, ob dieser dort zwischengelandet sei, um den Pax wieder mitzunehmen...

    Mit der Juristerei ist es wie auf der hohen See: Du bist in Gottes Händen...
  • Viel wichtiger ist wo was  passiert. Es sind nämlich immer die selben Flugplätze. Die kann man sowieso meiden.
    So eine Schwarzliste im Netz wirkt Wunder. 

    Dann können die sich monatelang selbst wiegen. 
    Es gibt genügend freundliche Plätze die noch den fliegerischen Sportsgeist haben und nicht den Rechthaber auf dem Turm.
    Das wir in der Ul Szene kein praktisches Gewichtsproblem haben und nur einer Willkür ausgesetzt sind hat sich schon längst bei Personen mit gesundem Menschenverstand rumgesprochen. Sagt ja auch keiner was wen drei oder vier Personen in eine kleine Echo  steigen.  Da gibts schon das Stoßgebet am Ende der Piste.  

    Wir Uler müssen da schon dauernd drücken :) 
    Ich finde der PIC ist verantwortlich und soll das auch bleiben.  Alle anderen raushalten. 
  • DiJoZi schrieb:
    Er ist auch nicht zur Angabe seiner Personalien verpflichtet.
    Verpflichtet nicht kann aber auf Nachfrage auf freiwilliger Basis erfolgen. Im
    Gegenzug kann der Platzhalter dann natürlich jederzeit von seinem
    Hausrecht gebrauch machen und ihn des Platzes verweisen.
    ebenso wie die Auffassung von FD.
    Wieso?
    Es geht doch immer nur um den Start bzw. Wiederstart und nicht um irgendwelches Nachkarten nach der Landung. Und da sind die Bestimmungen eindeutig.
    Niemand darf gegen meinen Willen meinen Flugplatz benutzen. So einfach ist das.
    Genauso verhält es sich mit PPR. Ich kann den Anfragen landen lassen, muss aber nicht.
    Und wenn ich einer Besatzung untersage zu starten, so ist dem zunächst folge zu leisten. Ob ich damit in deren Rechte unerlaubt eingegriffen habe, kann anschließend nur ein Gericht klären.


    Michael
  • Ein anderes Beispiel, vielleicht ist das eher greifbar: 

    Es gibt von den Finanzämtern das Mittel einer "Umsatzsteuernachschau" - habe ich vorher nie gehört bis ich vor einigen Jahren ein Anschreiben erhalten habe, dass mich jemand in meinen Geschäftsräumen besuchen wollte. Man ist nicht verpflichtet diesen Einblick zu gewähren. Der Prüfer muß auch nicht reinlassen werden, denn er hat formal keine Handhabe, um seinen Einlaß einzufordern. Nur riskiert man dann, daß an Ort und Stelle aus einer solchen "Umsatzsteuernachschau" umgehend eine Steuerprüfung deklariert wird mit entsprechender Unterstützung durch seine weitere Kollegen und dem kompletten "auf den Kopf stellen" der Unterlagen und Büroräume.

    Manchmal ist es besser, nicht den Streit zu suchen und einem von meinen Steuergeldern bezahlten Beamten oder Beauftragten einfach seinen Job machen zu lassen. Und wie zuvor geschrieben, eine Prüfung kann auch zur Entlastung dienen. In diesem Fall interessierten ihn nur gezielt ein paar Umsätze eines bestimmten Kunden. Eine Tasse Kaffee und ein wenig Smalltalk und nach 20 Minuten war der Spuk wieder vorbei.

    Man bricht sich also keinen Zacken aus der Krone, es sei denn man hat wirklich "Scheisse am Stecken" oder meint einen Besserwisser raushängen lassen zu müssen.
  • Ich weiß wirklich nicht, was diese Diskussion soll !

    Es war danach gefragt, ob man verpflichtet ist, sich wiegen zu lassen, oder ob man dazu verpflichtet werden kann.

    Diese Frage ist rechtlich einwandfrei zu beantworten, wie geschehen.

    Alles andere ist das, was ich schon angesprochen habe, nämlich alles rein in einen  Topf, umrühren - und rausziehen, was einem passt.

    Aber gerne nochmal :

    Es muss sich niemand wiegen lassen, das könnte nur ein Richter anordnen - und zwar in einem repressiven Verfahren der Starfverfolgung nach § 81 StPO. Das ist oben breit ausgeführt.

    Die Frage, ob der Start untersagt werden kann, richtet sich demgegenüber - da Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr - nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes. Ist also etwas ganz anderes. Aber auch hier kann niemand gegen seinen Willen gewogen werden.

    Bitte @teejay : nicht alles durcheinanderwerfen !

  • Nein, Teejay, 
    das war früher mal so.  Da war der Unternehmer eine geschätzte Persönlichkeit.  
    Jetzt sieht er den Gewinn, ach noch ein Auto der Oberklasse und schon muss er was finden.
    Da wird dann mal was anderes bewertet und noch im Fahrtenbuch rumgegraben.. etc.  

    Das Du anderen auch Arbeit gibst und Dein sauer Erspartes riskierst interessiert mittlerweile die Prüfer nicht mehr .
    Wehe er erfährt das Du noch einen Flieger hast . Dann ist der Neid komplett.
    Die meisten hängen es nicht an die große Glocke und zahlen kleinlaut. 

    Die übertriebene Kontrollitis breitet sich leider in vielen Bereichen aus. 
    Einen volkswirtschaftlichen Nutzen hat sie nicht, sonst würden wir besser dastehen. 
    Schickt die Prüfer endlich nach Griechenland da wäre Sie mal richtig im Element und gebraucht.   :) 
     
     
     
  • Lesen hilft!

    Niemand hat behauptet, dass man gewogen werden kann ...

    Insofern gebe ich Dir recht, was soll diese Diskussion...

    Die Frage, ob der Start untersagt werden kann, richtet sich demgegenüber - da Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr - nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes.
    Ob, wann und wer auf meinem Platz startet und landet entscheidet wer, na????
    Ich und sonst niemand!!!! Und über die Gründe, ob ja oder nein, bin ich keine Rechenschaft schuldig!


    Michael

    OT
    "übertriebene Kontrollitis"
    Frau Nahles will ja die aberwitzigen Aufzeichnungen der Minijbober "penibel" kontrollieren lassen. Ich finde kaum noch erwachsene Damen (Mütter mit heranwachsenden Kindern), die mehr als einen Minijob machen wollen. Ein Putzkraft schon gleich gar nicht. Mit den befohlenen Aufzeichenungen fülle ich binnen Jahresfrist mehr als einen Leitzordner, den ich dann 10 Jahre aufbewahren muss! Irrsinn!!!
  • Lieber FD,

    wenn Du diese Behauptung aufrecht erhalten willst ,

    Ob, wann und wer auf meinem Platz startet entscheidet wer, na????
    Ich und sonst niemand!!!! Und über die Gründe, ob ja oder nein, bin ich keine FRechenschaft schuldig!


    dann muss ich leider sagen, Du hast se nicht alle !

    Das könntest Du ja mal mit mir probieren, ich würde Dir schon schön den Arsch aufreißen, Aber Du glaubst sicher selber nicht, dass Du für die Verwirklichung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung keine Rechenschaft brauchst, oder ?

    Manchmal denke ich, Du leidest an einer Art von Hybris... denn es geht nicht darum, was Du kannst oder nicht kannst - es geht darum, was zulässig ist und was nicht. Ich kann auch eine Bank überfallen - aber ist das zulässig ? Natürlich kannst Du mir den Start verbieten, ich würde ihn mir - wenn bei mir alles in Ordnung ist - aber nicht verbieten lassen, sondern starten. Und wenn Du mich daran hindern würdest, wäre das Freiheitsberaubung, vielleicht auch noch Körperverletzung und Sachbeschädigung - oder was willst Du alles anstellen, um mich am Start zu hindern ? Hast Du mal überlegt, wie teuer Dich das käme ? Also leg Dich besser wieder hin :-)

  • DiJoZi schrieb:
    Das könntest Du ja mal mit mir probieren, ich würde Dir schon schön den Arsch aufreißen,
    Mein Platz ist PPR! Was bedeutet das wohl?
    Niemand startet und landet ohne meine ausdrückliche Genehmigung!
    Wenn Du anfliegst und gerne landen möchtest, bin ich nicht verpflichtet Dir die (normale) Landung zu gestatten. Sicherheitslandung und Luftnotstand mal außen vor.

    Jetzt kannst Du nach der ungenehmigten Landung gerne versuchen mir noch andere Körperteile aufzureißen, was sich aber nur in der Klageschrift des Staatswalts folgendermaßen niederschlagen würde:" .... angeklagt des Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung"
    Das ginge nicht mehr ohne Haftstrafe ab!

    ... und wenn die Argumente ausgehen, müssen persönliche Angriffe her ...

    Michael
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