Gewichtskontrolle

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hob, genau so ist es. Und wer ist unser UL Lobbyist ?  Dann hätten wir diesen Gewichts-Kram längst flexibilisiert. 


  • Interessieren würde mich, ob die Versicherer, die aufgrund von Obliegenheitsverletzungen, z. B. den Kaskoversicherungsschutz versagt, auch gleichzeitig den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, gekündigt haben?

    In vielen Fällen wird dieser kleine, aber feine Umstand vom Versicherer in seinem blinden Fluchtreflex "vergessen". Was wiederum dem auf Versicherungsschutz drängenden Kunden Tür und Tor ganz weit öffnet (falls der eigene Rechtsanwalt es merkt).

    Also, im Gegensatz zu Hob, liebe ich die deutsche Gesetzgebung. Da ist nicht viel, was richtig weh tut und wenn man dagegen verstößt, passiert außer bei Mord, Totschlag und Steuerhinterziehung (neuerdings ist auch Terrorismus dazugekommen) nicht wirklich viel. Wobei ich das Vorgehen bei Steuersündern schon als ziemliche Neidjustiz bewerten möchte. 

  • bearbeiten geht auch nicht, also copy aus WORD:

    FlyingDentist: >Wie das mit den Gesetzen und dem gesunden
    Menschenverstand wirklich läuft, zeigen uns doch gerade Frau Nahles und Frau
    Schwesig!!<

    Diese Heisenbergsche Unschärfelelation in Gesetzen ist als
    Seuche doch erst auf ein Gebiet namens Deutschland beschränkt und also bekannt,
    seit es auf Teufel-komm-raus Koalitionen gibt, die, den Wählerwillen nicht
    selten ins Gegenteil verkehrend, um der bloßen eitlen Macht Willen oder von
    Lobbyisten „erzwungen“ – auf einen Abgeordneten kommen 3 (in Worten: drei)
    Lobbyisten -, die mit einem eigens geschaffenen Ausweis berechtigt sind, jeden
    Fleck des Parlamentgebäudes zu jeder Zeit betreten zu dürfen. Seither formulieren
    sie an Gesetzen eigenhändig mit, ja: entwerfen sie gar selbst, die dann
    erpresserisch – „Sie wollen doch nicht diese Koalition gefährden“ – ihren „sozialistischen
    Gang“ nehmen, oft in undurchsichtige Gesetzespakete verschnürt, und zwar mit einer
    „Qualität“, die nicht selten von Richtern erst hergestellt werden muß.

    *Darüber* streitet Ihr Euch!

    Gruß hob

  • 924driver Es geht beim Vorsatz um die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens.

    Jemand der vorsätzlich bei Rot über eine Ampel fährt, führt nicht zwangsläufig vorsätzlich einen Schaden herbei, sondern bestenfalls grob fahrlässig. Jemand der zu schwer fliegen will, beabsichtigt nicht automatisch einen Flugunfall.
    Wo Du recht hast, hast Du recht :-)

    Bye Thomas
  • Shit... jetzt habe ich versucht so ein schönes Schlusswort zu schreiben... und dann geht so richtig der Bär wieder los... 

    Jungs schaut mal raus! Es ist Flugwetter.... morgen will ich mal versuchen eine Runde wieder in die Luft zu kommen... vorausgesetzt der Acker gibt das her. Nodda... 
  • Bin zu faul was zu schreiben, fahre Flieger tanken damit TJ morgen fliegen kann.
    hh
    hei
  • Ach vergiss es, Dude. Gehen wir fliegen . :) 
  • @hei: :-)

    Dann gibt er auch endlich Ruhe hier...
  • Ich zitiere FD :

    Genau! Wer z.B. als Halter und Pilot die wahre Wägung seiner Mühle kennt und sie überlädt, handelt vorsätzlich.
  • Zitat FD :

    Genau! Wer z.B. als Halter und Pilot die wahre Wägung seiner Mühle kennt und sie überlädt, handelt vorsätzlich.

    Stimmt - aber hast Du Dich mal gefragt, worauf sich der Vorsatz bezieht ? Eben, auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Richtig, Bußgeld angebracht. Bezieht sich der Vorsatz aber auch auf den Unfall, bei dem jemand (Du führst den Familienvater an) zu Schaden kommt ? Na, geht Dir ein Licht auf ? Genau, die Antwort lautet NEIN, hierauf bezieht sich der Vorsatz eben NICHT ! Selbst nicht in der Form des dolus eventualis ! Und jetzt ? Wie bewerten wir das rechtlich ? Richtig ! In Bezug auf den Unfall kann die Ordnungswidrigkeit entweder gar keine Rolle spielen, nämlich dann nicht, wenn der Unfall nicht auf die Ordnungswidrigkeit zurückgeführt werden kann, oder aber die Ordnungswidrigkeit ist adäquat causal für den Schadenseintritt ( für den Unfall), dann kann - in Bezug auf den Schadenseintritt - Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, das wäre dann richterlich zu bewertende Tatfrage.

    Es ist wirklich nicht hilfreich, immer wieder mit pseudo-juristischen Kenntnissen aufwarten zu wollen, wenn man die Rechtssystematiken nicht kennt und dann zwangsläufig alles durcheinanderwirft. Lesen können reicht eben nicht aus, es wäre ja auch eine schöne (Rechts-) Wissenschaft, wenn es genügen würde, ein Gesetz zu lesen und sich daraus alles zusammen zu reimen. Dafür müssten Juristen sicher nicht über Jahre studieren. Also lasst doch den Quatsch !
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