Interessieren würde mich, ob die Versicherer, die aufgrund von Obliegenheitsverletzungen, z. B. den Kaskoversicherungsschutz versagt, auch gleichzeitig den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, gekündigt haben?
In vielen Fällen wird dieser kleine, aber feine Umstand vom Versicherer in seinem blinden Fluchtreflex "vergessen". Was wiederum dem auf Versicherungsschutz drängenden Kunden Tür und Tor ganz weit öffnet (falls der eigene Rechtsanwalt es merkt).
Also, im Gegensatz zu Hob, liebe ich die deutsche Gesetzgebung. Da ist nicht viel, was richtig weh tut und wenn man dagegen verstößt, passiert außer bei Mord, Totschlag und Steuerhinterziehung (neuerdings ist auch Terrorismus dazugekommen) nicht wirklich viel. Wobei ich das Vorgehen bei Steuersündern schon als ziemliche Neidjustiz bewerten möchte.
bearbeiten geht auch nicht, also copy aus WORD:
FlyingDentist: >Wie das mit den Gesetzen und dem gesunden
Menschenverstand wirklich läuft, zeigen uns doch gerade Frau Nahles und Frau
Schwesig!!<
Diese Heisenbergsche Unschärfelelation in Gesetzen ist als
Seuche doch erst auf ein Gebiet namens Deutschland beschränkt und also bekannt,
seit es auf Teufel-komm-raus Koalitionen gibt, die, den Wählerwillen nicht
selten ins Gegenteil verkehrend, um der bloßen eitlen Macht Willen oder von
Lobbyisten „erzwungen“ – auf einen Abgeordneten kommen 3 (in Worten: drei)
Lobbyisten -, die mit einem eigens geschaffenen Ausweis berechtigt sind, jeden
Fleck des Parlamentgebäudes zu jeder Zeit betreten zu dürfen. Seither formulieren
sie an Gesetzen eigenhändig mit, ja: entwerfen sie gar selbst, die dann
erpresserisch – „Sie wollen doch nicht diese Koalition gefährden“ – ihren „sozialistischen
Gang“ nehmen, oft in undurchsichtige Gesetzespakete verschnürt, und zwar mit einer
„Qualität“, die nicht selten von Richtern erst hergestellt werden muß.
*Darüber* streitet Ihr Euch!
Gruß hob
924driver Es geht beim Vorsatz um die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens.Wo Du recht hast, hast Du recht :-)
Jemand der vorsätzlich bei Rot über eine Ampel fährt, führt nicht zwangsläufig vorsätzlich einen Schaden herbei, sondern bestenfalls grob fahrlässig. Jemand der zu schwer fliegen will, beabsichtigt nicht automatisch einen Flugunfall.
Genau! Wer z.B. als Halter und Pilot die wahre Wägung seiner Mühle kennt und sie überlädt, handelt vorsätzlich.
Genau! Wer z.B. als Halter und Pilot die wahre Wägung seiner Mühle kennt und sie überlädt, handelt vorsätzlich.