Gewichtskontrolle

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • 924driver Lediglich bei Vorsatz wird man mit höheren Summen zur Kasse gebeten
    Das ist so. Leider wird die Versicherung argumentieren, dass Du das Leergewicht Deiner Mühle kennst und für Dich klar erkennbar war, dass mit Dir und dem fetten Hein Mück die Bude überladen war -> Vorsatz.

    Bye Thomas
  • @Teejay 
    Besonders die Versicherungen stellen mittlerweile die Pedanten in hohem Masse verbunden mit Rechtsanwälten ein um Leistungen zu verweigern.  Ein Krümel passt nicht und schon wird gemindert und nicht bezahlt. Prozesse ohne Ende. 

    Und wir sieht dann die Praxis aus ? 
    Hat einer einen Schaden wird erst mal das doppelte angeben oder sich auch das halbe Auto gleich mit saniert. 
    Ist da einer noch fair und lässt nur den Kratzer machen ? Betrug ohne Ende. 

    Ich habe daraus die Konsequenz gezogen und außer Haftpflicht und KFZ Rechtschutz  alles gekündigt. 
    Lieber weiß ich um ein Risiko als das ich vermeintlich versichert bin und nachher noch den Ärger habe. 

    Die Aufgabe des Versicherungswesen sollte in Deutschland von den politisch Verantwortlichen schnellstens reformiert werden.  Findet aber wie so vieles Wichtige auch nicht statt. 
     
  • 924driver schrieb.
    Lediglich bei Vorsatz wird man mit höheren Summen zur Kasse gebeten, was ich bislang nur einmal in 25 Jahren erlebt habe.*
    Genau! Wer z.B. als Halter und Pilot die wahre Wägung seiner Mühle kennt und sie überlädt, handelt vorsätzlich.
    Im Übrigen kann man die Ausschlüsse beispielhaft hier unter "Was ist nicht versichert?" nachlesen.
    Daran ändert auch kein VVG irgendetwas.

    Michael

    *) wobei der letzte Halbsatz wahrscheinlich wieder erfunden ist!!
  • QDM schrieb.
    Nein, die Gesetze sind größtenteils gar nicht mehr durchsetzbar und werden dann automatisch durch den gesunden Menschenverstand ersetzt.
    Offensichtlich hast Du noch nie vor Gericht gestanden.
    Richter sind die effizientesten Beamten überhaupt, um nicht etwa den Vorwurf zu erheben, sie seien faul.
    Wenn sie ein Urteil nach Aktenlage rechtsicher fällen und unanfechtbar begründen können, sind sie richtig begeistert.
    "Gesetze sind nicht mehr durchsetztbar" ??
    Wie das mit den Gesetzen und dem gesunden Menschenverstand wirklich läuft, zeigen uns doch gerade Frau Nahles und Frau Schwesig!!

    Michael
  • Hi Hein, 
    wenn eine Maschine nachgewiesener Massen mit dem höheren Gewicht technisch einwandfrei fliegt ist von Vorsatz keine Rede.  Kenne kein Urteil. 
    Man muss auch nicht vor jedem Flug alles komplett auf die Waage stellen.  Kann keinem zugemutet werden. 
    Da gibt es immer Toleranzen. 

    Kein Reise- UL  stürzt w g ein paar KG  mehr ab. Diese Problem existiert einfach nicht. Nur hier im Forum . Völlig überzogen. 

    Man könnte genauso verstärkt psychologische Gutachten auf persönliche Eignung fordern denn ein großer Teil stürzt einfach im Übermut ab. 
     
    Auch die FIs sollte man genauer unter die Lupe nehmen denn in letzter Zeit sitzen bei den Unfällen  gehäuft die Fluglehrer drin. 
  • Es geht beim Vorsatz um die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens.

    Jemand der vorsätzlich bei Rot über eine Ampel fährt, führt nicht zwangsläufig vorsätzlich einen Schaden herbei, sondern bestenfalls grob fahrlässig. Jemand der zu schwer fliegen will, beabsichtigt nicht automatisch einen Flugunfall.

    Seit 2008 gibt es ein neues VVG, welches deutlich verbraucherfreundlicher ist, als das bisherige, dass zum Großteil noch aus Kaisers-Zeiten stammte. So wurde das von vielen Gerichten angeprangerte, "alles oder nichts" Prinzip damit ausgehebelt.

    In der Folge daraus ziehen jetzt die Versicherer nach und decken sogar teilweise bedingungsgemäß grob fahrlässiges Verhalten, was im übrigen bei der Haftpflichtversicherung schon immer der Kerngegenstand der Versicherung war. Hier hat es wohl Prozesse gegeben, wo der Versicherer versucht hat, mit dem Argument, es läge ein Risikotatbestand vor, den der Vertrag als solches nicht abdecken müsse, vor.

    Leider gibt es relativ wenig Fachanwälte für Versicherungsrecht und wenn man dann Pech hat, erwischt man selber einen, der mehr oder weniger unglückliche Argumentationsketten und Anträge aufstellt.

    Der Entwicklungstrend ist in Deutschland bezüglich der Assekuranz eindeutig.

    @Michael, die A-M gehört zum Generali-Konzern, der nicht gerade als Luftfahrtversicherer bekannt ist (ich arbeite u. a. für diesen "Laden").

    Das von Dir verlinkte Bedingungswerk enthält Klauseln (Lizenzen + Berechtigungen), die mittlerweile von den Gerichten schon gekippt wurden. Also mal den Teufel nicht an die Wand.

  • FD ich habe schon oft vor Gericht gestanden und mit den Richtern kann man reden wie auf einem Basar. ( Fast immer Verkehrsdelikte kommt automatisch wenn man > 50 000 km im Jahr geschäftlich fährt, gehöre noch zu den Leistungsträgern der Gesellschaft :) ) 

    Richter sind nicht faul,stimmt,  die wollen aber den Fall flott vom Tisch haben. 
    Und was glaubst du ?  Ich habe keinen Punkt in Flensburg. :) 


    Bei Frau Nahles und Frau Schwesig sind wir wahrscheinlich mal  einer Meinung :) 
    Das läuft immer so bevor eine Kultur unter ging :) 
  • Ich habe keinen Punkt in Flensburg. :)
    Pillepalle!
    Wahrscheinlich hast Du auch noch niemanden unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr als Führer eines KFZs verletzt.

    Was glaubst Du denn, was passiert, wenn mit einem überladenen UL mit falschem Wägebericht - die seit einiger Zeit vollends ignorierte festgeschrieben Leermasse mal außen vor - ein junger Familienvater zum Pflegefall gemacht wird?
    Angehörige, Versorgungsträger, Krankenkassen und die Versicherung werden eine Allianz bilden, und dem Halter und/oder dem Piloten gerade mal sein Unterhose lassen, wahrscheinlich aber nicht einmal die.

    Michael
  • Michael, guckst Du hier!

    Somit ist das nüchterne Führen eines Kfz in der Kfz-Haftpflichtversicherung als echte Obliegenheit ausgestaltet worden. Dies hat zur Folge, dass der Haftpflichtversicherer bei Unfällen, bei denen die alkoholische Beeinflussung eine Rolle gespielt hat, die Betroffenen wegen der Schadensersatzaufwendungen in Regress nimmt, wobei freilich die im Interesse der Vermeidung einer Existenzvernichtung eingeführte Regressbegrenzung auf 5.000,00 € zu beachten ist.

    Die Rechtsprechung hat da seit vielen Jahren einen Deckel oben drauf gesetzt. Trotzdem werden gerade im KFZ-Bereich die tollsten Schauermärchen verbreitet. Und scheinbar hie im Forum auch.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
56.1 %
Ja
43.9 %
Stimmen: 230 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 24 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 22 Gäste.


Mitglieder online:
Heli  Ronald74 

Anzeige: EasyVFR