Gewichtskontrolle

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  • FD schrub:Als öffentlich bestallter BfL unterliegst Du dem öffentlichen (Luft)recht und bist Deinem Dienstherren, der Landesluftfahrtbehörde verpflichtet. Selbstverständlich  m u s s t Du Straftaten, Vergehen und OWIs zur Anzeige bringen, oder Du begehst Strafvereitelung im Amt!!


    Das würde ja bedeuten, dass ich sicherstellen müsste, dass keine OWI irgendeiner Art  begangen wird. Hmm, mal überlegen:
    - Stimmen die Einträge im Flugbuch/Bordbuch?
    - Wurden alle Wartungen/Kontrollen tatsächlich durchgeführt?
    - Ist der letzte Alkoholgenuss lange genug her?
    -Ist die Luftfunkstelle ordnungsgemäß registriert?
    -Transponder auch?
    - Ist der richtige (erlaubte) Kraftstoff im Tank?
    - Klar, alles wiegen (auch die Partenavia und den Rettungshubschrauber)
    - Kurz eine Theorieprüfung mit dem PIC durchführen.
    - usw.

    warum beschleicht mich dieses komische Gefühl schon wieder?
  • Ehm... sorry mit diesem Posting disqualifizierst Du Dich gerade ziemlich selbst...
  • Puhhh,

    Jungenz.... halbe Kraft voraus. Selbst als Offizieller muss man nicht heller brennen als die Sonne.

    Sind wir nicht alle froh wenn er Polizist mal ein Auge zu drückt? In Berlin ist mir das nicht nur einmal passiert. Finde ich grossartig. Allerdings sind das temporale vergehen, die mal passieren können.

    Beim Gewicht sehe ich allerdings kein temporales Vergehen sondern etwas was ganz bewusst mit Vorsatz nicht eingehalten wird. Jeder von uns weiss um die Gültigkeit seiner Lizenzen und das maximale Abfluggewicht. Wir haben das alle gewusst als wir einen UL Schein machten. Es ist eine menschliche Schwäche, dass man nie mit dem Zufrieden ist was man hat. Von mir aus kann man ruhig stärker dagegen vorgehen. Es gibt Lizenzen mit denen das Möglich ist, UL gehört in meinen Augen halt nicht dazu. 

    LG
  • Danke für das rot... und nur für den Fall, dass Du FD nicht glauben solltest, hier der Auszug vom RP (für Hessen), wie Dein Auftrag aussieht...







    Primäre Aufgabe der Wahrnehmung der Luftaufsicht ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. (...)

    Bei der Wahrnehmung dieser öffentlich-rechtlichen Befugnisse ist der BfL (als Behördenvertreter!) ausschließlich an das Gesetz sowie an die Weisungen der beauftragenden Stelle- hier RP Darmstadt- gebunden. Weisungsbefugnisse des Flugplatzunternehmers ihm gegenüber gibt es dagegen nicht.

    Beschwerden über Maßnahmen oder Verhalten eines BfL sind dem RP Darmstadt gegenüber zu melden und zu begründen. Diesen wird das RP Darmstadt sodann als Fachaufsichtsbehörde nachgehen.

    Theorieprüfungen, Kraftstoffprüfungen (am Geschmack?), Wartungen und Kontrollen inklusiver aller LTAs?!?! von Mike bis India!?!?! Flugbuchübrerprüfungen? 

    Solltest Du mich am Funk bei Start jemals nach meiner Destination fragen, werde ich Dir ganz bestimmt mit "Kalkutta" antworten.

    Sorry leg Dich besser wieder, FD lag da wohl bei seiner Vermutung über Dich wohl im Schwarzen...




  • Hier kommt immer der Spruch, mit dem Versicherungsschutz.

    Seitdem wir das neue VVG haben, wird sich ein Versicherer, auch beim Kaskoschutz schwer tun, komplett auszusteigen. Im Bereich der Pflichtversicherung sieht es dann noch einmal schärfer aus und die Hürde für den Versicherer ist noch einmal deutlich höher. Darüber hinaus hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen.

    Im KFZ-Bereich haben sich in der Haftpflichtversicherung zwei Regressstufen etabliert, die zur Anwendung kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol und Drogen) vorliegt. Der kleine Regress schlägt mit 1.000,-- Euro zu Buche und der große mit 5.000,--, Lediglich bei Vorsatz wird man mit höheren Summen zur Kasse gebeten, was ich bislang nur einmal in 25 Jahren erlebt habe.

    Warum sollte das in der Rechtsprechung zu Luftfahrzeugen anders sein? Wir haben die Gefährdungshaftung, wir haben die Versicherungspflicht und wir haben den Direktanspruch.

  • @TeeJay: Dein Ironiedetektor ist kaputt ;-)
  • Moin,
    man, bin ich froh, dass keiner der hier empört rumpustenden Flugleider bei der wirklich wichtigen Exekutive beschäftigt ist. Über die Vorauswahl wäre er nie rausgekommen. Ich stelle mir den Zahnarzt gerade vor, wie er als Polizist quietschend bei jedem Falschparker zum stehen kommt, weil er ja verpflichtet ist, jede vermutete Ordnungswiedrigkeit (wie die Überladung von UL) zu überprüfen und zur Anzeige zu bringen. Gut, dass sich nur an einem Landeplatz rumtreibt und nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Sonnst hätten wir glatt einen zweiten Knöllchen-Horst. Genau solchen Typen verdanken wir die "präventiven" Abhörmaßnahmen, Datenerfassungen und sonstigen halblegalen Methoden. Letzlich ist jeder in deren Augen ein Verbrecher.

    Meine Remos G3 landet sich jedenfall erheblich satter, wenn sie ca. 50 Kilo überladen ist. Ab 560kg steigt sie mit dem 80PS Motar etwas schlapp. Leider fliege ich kaum mal zu zweit und muss jedesmal die hibbelige zu leichte Kiste landen. :-) Wahrscheinlich habe ich der G3 nicht beigebracht, dass sie im 472kg Europa fliegt und nicht im 600kg USA, Brasilien,...  wo sie baugleich entsprechend zugelassen ist

    Man, bin ich froh, das die VAN′S so gut wie vor der Tür steht.... Endlich vollgetankt über 200kg legale Zuladung. Und Kunstflug darf ich auch.. Juppiehhh ;-)

    PS: meine Traum-Remos ist bald zu verkaufen.....

    Achim

  • Warum sollte das in der Rechtsprechung zu Luftfahrzeugen anders sein? Wir haben die Gefährdungshaftung, wir haben die Versicherungspflicht und wir haben den Direktanspruch.

    Naja meine Erfahrung mit Versicherungen ist, dass diese keine Gelegenheit auslassen die Kosten zu drücken oder zumindest rauszuzögern. Einem Fliegerkollegen aus Lüli, der seine selbstgebaute Echo Lightning vor 3 Jahren leider bei einem Flug in Nordhessen geschrottet hat, ist mit seiner Versicherung noch bis heute vor Gericht, da diese meint, er sei ausserhalb des VVZ zulässigen Bereiches geflogen. 

    Er ist auf das Geld jetzt nicht wirklich angewiesen und weiß, dass er es irgendwann auch bekommen wird, aber die Versicherung probiert es trotzdem erstmal mit Hinhalten in der Hoffnung auf einen für sie günstigeren Vergleich.

    Und für manche Kollegen kann eine Frage von Prozentpunkten bei einem Schaden von sagen wir mal 250.000,- EUR durchaus existenzvernichtend sein.
  • TeeJay: >Solltest Du mich am Funk bei Start jemals nach meiner Destination fragen, werde ich Dir ganz bestimmt mit "Kalkutta" antworten.<

    Nachtigall, ick hör Dir trapsen ...und dett freut ein′ denn ja och.

    Gruß hob, auch und besonders an Heiko Teegen, ohne den wir nur noch super-arme Säue wären...

  • Markus, 
    Du mußt Dich dar nicht verteidigen. Und auch nicht mit dem hier überproportional vertretenen Rechthabern diskutieren. 
    Das kennen wir ja auch von vielen Rechthabern die Wasser predigen und selbst Weis saufen. 
    Wenn einer auch beim FD mal richtig gräbt dann kommt da garantiert auch irgend ein Verstoß zum Vorschein. :)  

    Gerade unser Staat predigt doch Toleranz. Warum schmeißen wir die Griechen nicht aus dem Euro? 
    Verstoßen seit zig Jahren gegen die EU Gesetze . 
    Warum kontrollieren nicht zehntausende  Polizisten die  Schwarzarbeiter Szene ?

    Nein, die Gesetze sind größtenteils gar nicht mehr durchsetzbar und werden dann automatisch durch den gesunden Menschenverstand ersetzt. 
    Der PIC ist der Verantwortliche und soll es auch bleiben.
    Bleib so und lass Dir hier nicht die Stimmung vergiften.   
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