Primäre Aufgabe der Wahrnehmung der Luftaufsicht ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. (...)
Bei der Wahrnehmung dieser öffentlich-rechtlichen Befugnisse ist der BfL (als Behördenvertreter!) ausschließlich an das Gesetz sowie an die Weisungen der beauftragenden Stelle- hier RP Darmstadt- gebunden. Weisungsbefugnisse des Flugplatzunternehmers ihm gegenüber gibt es dagegen nicht.
Beschwerden über Maßnahmen oder Verhalten eines BfL sind dem RP Darmstadt gegenüber zu melden und zu begründen. Diesen wird das RP Darmstadt sodann als Fachaufsichtsbehörde nachgehen.
Theorieprüfungen, Kraftstoffprüfungen (am Geschmack?), Wartungen und Kontrollen inklusiver aller LTAs?!?! von Mike bis India!?!?! Flugbuchübrerprüfungen?
Solltest Du mich am Funk bei Start jemals nach meiner Destination fragen, werde ich Dir ganz bestimmt mit "Kalkutta" antworten.
Sorry leg Dich besser wieder, FD lag da wohl bei seiner Vermutung über Dich wohl im Schwarzen...
Hier kommt immer der Spruch, mit dem Versicherungsschutz.
Seitdem wir das neue VVG haben, wird sich ein Versicherer, auch beim Kaskoschutz schwer tun, komplett auszusteigen. Im Bereich der Pflichtversicherung sieht es dann noch einmal schärfer aus und die Hürde für den Versicherer ist noch einmal deutlich höher. Darüber hinaus hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen.
Im KFZ-Bereich haben sich in der Haftpflichtversicherung zwei Regressstufen etabliert, die zur Anwendung kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol und Drogen) vorliegt. Der kleine Regress schlägt mit 1.000,-- Euro zu Buche und der große mit 5.000,--, Lediglich bei Vorsatz wird man mit höheren Summen zur Kasse gebeten, was ich bislang nur einmal in 25 Jahren erlebt habe.
Warum sollte das in der Rechtsprechung zu Luftfahrzeugen anders sein? Wir haben die Gefährdungshaftung, wir haben die Versicherungspflicht und wir haben den Direktanspruch.
Warum sollte das in der Rechtsprechung zu Luftfahrzeugen anders sein? Wir haben die Gefährdungshaftung, wir haben die Versicherungspflicht und wir haben den Direktanspruch.
TeeJay: >Solltest Du mich am Funk bei Start jemals nach meiner Destination fragen, werde ich Dir ganz bestimmt mit "Kalkutta" antworten.<
Nachtigall, ick hör Dir trapsen ...und dett freut ein′ denn ja och.
Gruß hob, auch und besonders an Heiko Teegen, ohne den wir nur noch super-arme Säue wären...