methusalixxxx schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass die Veröffentlichung in der AIP VFR maßgeblich ist. Dort kann ich keine vorgeschriebenen Entfernungen bei Kontktaufnahme finden. Dort heißt es lediglich "vor Einflug ...".
Wie bisher 5 nm vor dem Platz weil ich ja erst mit der Platzrunde in die RMZ eintauche
oder 5 nm bevor ich die Grenze der RMZ überfliege?
Also wann jetzt die Erstmeldung?
Wie bisher 5 nm vor dem Platz weil ich ja erst mit der Platzrunde in die RMZ eintauche
oder 5 nm bevor ich die Grenze der RMZ überfliege?
Je nach dem, was früher kommt, der Einflug in die RMZ oder
der Zeitpunkt 5 Minuten(!) vor Erreichen des Flugplatzes.
Der Flugverkehr an unkontrollierten Plätzen ist in der NfL
II 37/00 geregelt.
Zum Funkverkehr heißt es unter 3.3:
„Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des
Flugplatzes Sprechfunk-verbindung mit "INFO" aufzunehmen“.
In der AIP VFR (AD
1-3) steht entsprechend:
„Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des
Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit der Bodenfunkstelle auf der
veröffentlichten INFO-Frequenz aufzunehmen.“
(Für VFR an kontrollierten Flugplätzen (AD 1-4) heißt es
außerdem noch: „Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Erreichen eines
auf der Sichrflugkarte dargestellten Meldepunktes Sprechfunkverbindung auf der
veröffentlichten TURM-requenz aufzunehmen.)
Weiter nix! Keine 5 Meilen und auch keine 10 Minuten.
Und für die RMZ gilt (bisher) gar keine Vorlaufzeit.
Heute ist das der Stand der Dinge. Dieser Tage soll ja nun
die neue LuftVO erscheinen, wer weiß, vielleicht gibt es dann wieder
Neuigkeiten!?
Hallo,
weiss jemand, was es kostet, wenn man ohne Funkkontakt aufzunehmen in eine RMZ einfliegt und dann Begleitschutz vom Polizei Heli bekommt?
LG
Wie viel wäre dir dieses Erlebnis denn Wert? :-)
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