nun ist es bei mir soweit und ich habe meine Lizenz.... (-:
Sagt mal, muss ( darf ) ich die Flüge von meiner Ausbildung auch in das Flugbuch eintragen oder erst die Flüge nach der bestandenen SPL ?
Danke für euere Feedback.
Gruß
gelöschter User am 04.01.2015 um 11:19 Uhr
Hallo Du,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Mein Fluglehrer besteht darauf das ich jede Minute die ich während der Ausbildung fliege auch in mein Flugbuch eintrage...
Beste Grüße Thomas
gelöschter User am 04.01.2015 um 11:19 Uhr
Hi,
Glückwünsch.
Die kannst du da auch eintragen, allerdings wird egal was du machst ( Umwandlung, Umschulung, oder sonst was ) immer nach den Stunden ab Schein gefragt. Das heißt es wäre einfacher für dich wenn du nur ab Schein einträgst, dann hast du alle Stunden im Blick.
Hi, Ebenfalls Glückwunsch. Jede Minute in der Luft ist es zumindest wert, eingetragen zu werden. Wenn es wichtig genug für dich ist, trag die Schulstunden ein. Falsch oder verboten ist das ganz sicher nicht. In 20 Jahren kannst du dann sogar nachschlagen, wieviel Stunden du mit Lehrer gebraucht hast, etc. ... Ich hab es jedenfalls 1989 so gemacht und freue mich heute darüber. Gruß Tom
Ich habe jede Minute eingetragen! Ab Deinem bestandenen Prüfungsflug, rechnest Du dann Deine normalen Stunden, die Du zum Scheinerhalt brauchst normal hoch! Gruß Gerd
Auch ich habe jede Schulstunde eingetragen. Nach dem Prüfungsflug habe ich das Flugbuch als "Ausbildungsflugbuch" abgeschlossen. Nach dem Schein Erhalt habe ich ein neues Flugbuch angefangen.
Ich führe jeweils die Flugzeit als PIC und die Flugzeit mit Instruktor (als nicht verantwortlicher Pilot/am Doppelsteuer), mein Flugbuch weist diese 2 Spalten aus. D.h. ich kenne immer meine Totalflugzeit und meine Flugzeit als PIC (Differenz ist nicht verantwortlicher Pilot/Ausbildung), denn es ist rechtlich (Verantwortung) ein Unterschied ob PIC oder nicht.
Gruss Werner
gelöschter User am 06.01.2015 um 21:20 Uhr
Ehrlich? Manchmal vergesse ich was. Rüdiger
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