UL steuerlich abschreiben (gewerblich genutzt)

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  • Hallo,
    ich kann mein UL steuerlich abschreiben. Mein FA teilte mir nun eine Abschreibungszeit von 21 Jahren mit (die behandeln ein UL wie einen 20 Tonnen Bomber ). Mein Steuerberater kann mir auch nix besseres mitteilen. Habt ihr da Erfahrung mit Eurem FA und habt ev. eine kürzere AFA? 
    Gruss...heiko
  • Für mich als BWLer hört sich das doch ganz logisch an. Denn ein Flugzeug hat ja eine längere Nutzungsdauer als bspw. ein Auto. Und wertstabiler sind Flugzeuge auch.

    Kannst Du das Flugzeug nicht degressiv-linear abschreiben lassen?
  • Hallo,

    ich hatte mich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst, es dann jedoch wieder zu den Akten gelegt. Meines Wissens ist es so: Wenn du dein UL steuerlich absetzen möchtest muss hiermit auch das Betreiben eines Gewerbes verbunden sein. Die Kriterien für die Anerkennung eines Gewerbes dürften bekannt sein (auf Dauer ausgelegt, Gewinnerzielungsabsicht etc.). Wenn du nun nicht gerade eine Flugschule oder ungeahnt erfolgreich Bannerschlepp betreibst könnte das ganze mit der Anerkennung seitens des FAs schwierig werden...


     


    Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...


     


    Schöne Grüße

  • Ja @Andi Air,

    da ist viel Wahrheit dran. Es ist tatsächlich so, dass es vom FA als sogenannte Liebhaberei gewertet wird und dann sieht es schlecht aus. Das kann Dir bei folgenden Punkten schnell passieren:
    • es handelt sich um ein Hobby,
    • der Lebensunterhalt oder die resultierenden Verluste werden mit anderen Einkünften finanziert oder ausgeglichen
    • trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert
    • insgesamt gesehen ist auf Dauer kein Totalüberschuss zu erzielen (sogenannte Totalüberschussprognose),
      wobei der in der Steuerrechtsprechung zugrunde gelegte
      Betrachtungszeitraum variiert. Tendenziell ist im Bereich der
      Vermietung von Immobilien in der Regel von mehreren Jahrzehnten
      auszugehen, wohingegen bei einem Gewerbe von einem Zeitraum von 8-15
      Jahren auszugehen ist.
    Hier der entsprechende Link zum Wikipedia Artikel Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei

    Da du ursprünglich aber nach der Länge der Abschreibung bzw. der Abschreibungsdauer fragtest, kann ich Dir dazu sagen, dass ein Kumpel ebenfalls ein Flugzeug gewerblich betreibt und das ganze meines Wissens nach über 20 Jahre beim FA abschreibt.
    Ob und welche anderen Möglichkeiten es da gibt, weiß ich nicht. Die vom FA haben aber Telefone :)
  • Die Abschreibung richtet sich nach der durchschittlichen Nutzungsdauer eines Investitionsgutes.
    Schaut man sich in der GA einmal um, sind die Pötte, die noch gewerblich genutzt werden, vielfach mehr als 30 Jahre alt.
    Das FA möchte natürlich die Abschreibung so lang wie irgend möglich. Ich glaube eine kürzere Abschreibung als 20 Jahre wird man nicht durchbekommen und ich fürchte ebensowenig eine degressive Abschreibung.
    In diesem Fall wäre möglicherweise Leasing eine wirkliche Alternative!
    Die beste Adresse für kompetente Beratung in diesem Fall sind sicher die Flugzeugfinanzierer wie z.B. unser lieber Fliegerkamerad Werner T. (www.renaplan.de).

    Michael
  • Wenn ein UL zum Zwecke der Vercharterung angeschafft wird, dann ist durch den Geschäftsbetrieb der Nachweis der Gewinnerziehlung zu erbringen. Da es, wie in jedem Geschäft, zu Rückschlägen kommen kann, kann das Finanzamt nicht bestimmen, bis wann dieser Nachweis erbracht sein muss. Aber natürlich hat ein solches Spiel auch Grenzen.
    Ich denke, es ist falsch, ein UL als Geschäftsinventar in das Betriebsvermögen zu nehmen und das mit geschäftl. Reisen zu begründen. Dann ist ganz schnell das Hobby vom FA erklärt. Wenn aber ein ausserhalb der Firma stehendes Gewerbe angemeldet wird (Bruder/Mami/Oma) und deren UL wird für geschäftliche Reisen genutzt, dann ist jede Charter-Rechnung (mit noch vertretbaren Std.-satz) eine Geschäftsausgabe.
    Und jeder, der chartert, ist Kunde und untermauert die Gewinnerzielungsabsicht. Wieviel Charter die Maschine nutzen müssen, steht nirgends geschrieben. Auch Fluggäste könnten u.U. Charter sein.

    Weil ein UL nicht so ganz einer Boeing 747 und deren Lebensdauer entspricht, kann man auf Antrag bei einer OFD, im konkret darzulegenden Fall erreichen, dass die Abschreibezeit auf 10 Jahre reduziert wird. Die beträgt in der Tat normal 21 Jahre. Das geht umso leichter, wenn es sich um den Kauf eines Gebrauchtgerätes handelt, mit schon z.B. 2 Std. auf dem Buckel. Das macht auch leasen leichter.
    Leasing/Mietkauf sind durchaus gute Möglichkeiten, ein UL zu finanzieren. Die großen Luftfahrtfinanzierer machen aber keine UL′s. Und in diesem Geschäft wird von manchen Gesellschaften kräftig zugelangt. Also auf tatsächliche Erfahrungen des Finanzierers mit dem Metier achten!
  • aber auch Omi muss das Ganze als Gewerbe betreiben, ebenfalls mit der Gewinnerzielungsabsicht. Den Anschaffungskosten und laufenden Kosten (fix und variabel) stünden dann lediglich die Umsätze aus der Vercharterung an dich gegenüber; daraus wird nur schwerlich ein Gewinn entstehen, es sei denn, du fliegst tatsächlich eine Unmenge an Stunden auf dem Teil...  Falls sich nach Jahren des Gewerbebetriebes kein Gewinn einstellt kommt die von Markus zitierte Passage über die Liebhaberei zum "Einsatz":

    "trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert „



    Dann hat das FA gegenüber Omi einen beachtlichen Anspruch und die ganze Geschichte muss rückabgewickelt werden. Bis dahin fliegt es sich allerdings wunderbar günstig ;-)

  • Ja, wenn es denn soweit ist, dann verkauft "Omi" das abgeschriebene "Geschäftsflugzeug" und bucht den Ertrag gegen Gewinne und ist wieder auf 0.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Jahre.
  • @DAL4
    Es ist nicht schlau hier alles zu verraten, was und wie funktioniert.
    Die Sachbearbeiter haben auch Internet.
    Das sollte mann per PN erklähren.
  • Centurianer, dann macht es ja auch einen Riesensinn, dass Du dieses Thema wieder aus der Versenkung geholt hast...
    Aber, keine Angst, die FA-Beamten wissen schon was geht und was nicht. Das sind nb. keine Tricks, sondern ganz legale Steuervermeidungswege.
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