Hallo,
ich hatte mich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst, es dann jedoch wieder zu den Akten gelegt. Meines Wissens ist es so: Wenn du dein UL steuerlich absetzen möchtest muss hiermit auch das Betreiben eines Gewerbes verbunden sein. Die Kriterien für die Anerkennung eines Gewerbes dürften bekannt sein (auf Dauer ausgelegt, Gewinnerzielungsabsicht etc.). Wenn du nun nicht gerade eine Flugschule oder ungeahnt erfolgreich Bannerschlepp betreibst könnte das ganze mit der Anerkennung seitens des FAs schwierig werden...
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...
Schöne Grüße
aber auch Omi muss das Ganze als Gewerbe betreiben, ebenfalls mit der Gewinnerzielungsabsicht. Den Anschaffungskosten und laufenden Kosten (fix und variabel) stünden dann lediglich die Umsätze aus der Vercharterung an dich gegenüber; daraus wird nur schwerlich ein Gewinn entstehen, es sei denn, du fliegst tatsächlich eine Unmenge an Stunden auf dem Teil... Falls sich nach Jahren des Gewerbebetriebes kein Gewinn einstellt kommt die von Markus zitierte Passage über die Liebhaberei zum "Einsatz":
"trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert „
Dann hat das FA gegenüber Omi einen beachtlichen Anspruch und die ganze Geschichte muss rückabgewickelt werden. Bis dahin fliegt es sich allerdings wunderbar günstig ;-)
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