Ich habe gerade auf der DULV Seite gelesen:
==> der Luftfahrerschein für UL-Piloten wird unbefristet erteilt (§ 45 LuftPersV).
Dadurch entfällt die turnusmäßige Verlängerung durch den DULV nach 5 Jahren. Allerdings muss jeder Pilot wie bisher zu jeder Zeit einer berechtigten Stelle (BfL, Luftamt) nachweisen, dass er
in den letzten 24 Monaten vor der Kontrolle 12 Flugstunden, 24 Starts und Landungen sowie
einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer durchgeführt hat .
Lese ich das richtig: Jeder UL Pilot muss alle 2 Jahre einen "Übungsflug" mit einem Fluglehrer machen, auch wenn man 100 Stunden im Jahr fliegt?
Gruss..Heiko
Gruss..Heiko
Hallo Heiko,
das gilt nicht nur für UL Piloten, sondern auch für PPL (LAPL) Piloten! Selbst Piloten von Airlinern werden regelmäßig überprüft und müssen regelmäßig in den Simulator!
So überrascht wie Du reagierst könnte man ja annehmen, dass Deine Lizenz, ohne dass Du es weist, ungültig geworden ist, es sei denn, Du hast sie noch keine zwei Jahre! :-) :-)
Trotzdem nix für ungut
Bernd
Oha da ist aber einer gerade aus den Wolken gefallen ;-)Das ist natürlich völliger Quatsch!!
Wenn Du jetzt nicht so weit weg wärest, würde ich Dir glatt einen solchen Übungsflug anbieten...
laut DULV wird der Schein bei der normalen Verlängerung getauscht, wer nicht warten will kann ihn auch vorher tauschen lassen.
Bertus
laut DULV wird der Schein bei der normalen Verlängerung getauscht, wer nicht warten will kann ihn auch vorher tauschen lassen.
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