Dafür, daß im ersten Entwurf aus dem Ministerium gar kein Medical mehr drin stand und zwei sehr wichtige Bundesländer uns das versaut haben, ist es ein echter Gewinn. bb hei
Das war wohl nur ein Flüchtigkeitsfehler. Es heißt in den Zeilen darüber ja auch "wie bisher". Und bisher hieß es in § 45 Abs. 2 LuftPersV:
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf ....... innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit ........
Dazu nun die am 7.11.beschlossenen Änderungen zu diesem Absatz:
§ 45 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Wörter „Rechte einer Lizenz“ werden durch die Wörter „Rechte aus einem Luftfahrerschein“ ersetzt.
bb) Die Wörter „Inhaber einer Lizenz“ werden durch die Wörter „Inhaber eines Luft- fahrerscheins“ ersetzt.
Von 24 Landungen kann ich nichts finden. Ist aber ja auch ziemlich egal, wie schon richtig festgestellt wurde.
Andere Frage. SERA ist in Kraft getreten. Steht damit über nationalem Recht eigentlich. Wie kommt der Verfasser des Dokumentes dann darauf, dass bestimmte Dinge erstmal so bleiben wie sie sind (weil ja in nationalem Recht anders geregelt) bis die neue LuftVO in Kraft tritt, die ja ebenfalls wieder nationales, und damit eigentlich untergeordnetes Recht darstellt???
Beste Grüße, Olli
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