Neue Regelungen ab Dezember

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  • Hallo!

    > Richtig. Aber wo beginnt das Endteil? Etwa ab dann, wenn er established ist?

    Das ist in der Tat eine sehr gute Frage!

    Und über deren Beantwortung haben sich schon eine Menge Leute
    die Kopfe weichgeprügelt - m.E. ohne einem wirklichem Ergebnis...   :-/

    > Ich meine, das beginnt da, wo es lt. veroeffentlichter Platzrunde ist
    > und nicht irgendwo z.B. 5 Meilen entfernt.

    Tja - das sehe ich (als VFRler ;-) ebenso!
    Es gibt aber auch viele Argumentationen dagegen...


    > die beiden Platzrunden von Breitscheid und Siegerland für den
    > durchfliegenden Verkehr problematischer. In Vergangenheit sind
    > mir da während Schulungsflügen in den Platzrunden fremde Flieger
    > einfach so ohne Funk durchgeknattert.

    Das liegt ganz einfach daran, dass für manchen "Flachland-Flieger"
    knapp 3000ft schon die "maximal mögliche Reiseflughöhe" darstellen   ;-))))


    BlueSky9
  • "Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen."
    Das würde hier zumindest für einen IFR-Anflug zum Tragen kommen ;-)

    Richtig. Aber wo beginnt das Endteil? Etwa ab dann, wenn er established ist?
    Ich meine, das beginnt da, wo es lt. veroeffentlichter Platzrunde ist und nicht irgendwo z.B. 5 Meilen entfernt.

    Tja...

    Man darf dabei nicht zu „klein“ denken und  bei der VFR-Platzrunde stehen bleiben.

    Der Paragraph steht in der LuftVO unter „Allgemeine Regeln“, ist also für VFR- und IFR-Verkehr anzuwenden.

    Die Anflugkontrolle führt einen IFR-Flieger zu seinem „Initial
    Approach Fix“. Ab dieser Position beginnt sein Anflugverfahren. Dieses führt
    ihn, über welche kurvigen Zwischensegmente auch immer,  auf den „Final Approach Fix“. Von da aus beginnt er seinen gradlinigen Endanflug.

    Man könnte also durchaus zulässig argumentieren, das er sich
    ab hier im Endteil seines Anflugs befindet, nämlich auf den letzen 10 Meilen
    eines 30 Meilen langen Anflugwegs.

    (Im Standardverfahren liegt dieser Punkt 10 Meilen vor der
    Schwelle in 3000 ft. Bei Sichtflugwetter können aber auch sehr viel
    kürzere Verfahren angewandt werden.)

    Eine genauere Festlegung für das „Endteil“ kenne ich auch nicht,
    das bleibt wohl im Einzelfall den Rechtskommentaren und Richtersprüchen
    überlassen.

    Ich wollte nur aufzeigen, daß man in diesen Dingen den
    Horizont ruhig etwas weiter stellen soll, als wir das gewohnt sind.

  • Das liegt ganz einfach daran, dass für manchen "Flachland-Flieger"
    knapp 3000ft schon die "maximal mögliche Reiseflughöhe" darstellen ;-))))

    Nur 3000 Füße? Die Platzrundenhöhe von Breitscheid liegt schon bei 2700 Fuß und geht zwischen die Windräder durch, wo die höchsten ca. 2800 Fuß hoch sind. Ich will die Diskussion von Mindestsicherheitsflughöhen nicht aufgreifen aber 2000 Füße AGL sollten es Überland schon sein. Sprich ein Überflug in mind. 4000 Fuß MSL. 

    Wer da "blind" durch die Gegend in nur 3000 Fuß quer durch die Platzrunden, Fallschirm Sprungzonen, Naherholungsgebiete, IFR Anflugkorridore sowie Segelflug mit Winde und F-Schlepp etc. durchknattert ist milde gesagt schlecht auf seinen Flug vorbereitet und darf sich dann über schärfere Regeln wie z.B. RMZ etc. nicht wundern.

    Ich habe in Breitscheid für ca. ein halbes Jahr Schulungen gemacht und dort einige Situationen mit durchfliegenden Verkehr gehabt, wo ich gerne die Leute im Nachhinein gefragt hätte, ob diese mich überhaupt in der Platzrunde gesehen haben.

  • gaaaaanz ruuuuuhig TeeJay!  ;)

    das ist mir alles mehr als klar - ich habe lediglich einen Scherz machen wollen!

    :-)

    BlueSky9
  • Lach... ICH BIN GAAAAANZ RUHHIIIIIGGGGG!!!!!

    :-)
  • ca-max

    ... und sage mir dann, welche RMZ nicht 1000 ft hoch ist.

    Das Missverständnis entsteht, dass du von einer bestimmten Region spricht, die neuen SERA-Regeln aber einheitlich EU-weit gelten und deine Aussage, eine RMA wäre "immer" nur bis 1000ft, stimmt deshalb nicht.
    Ein Beispiel für zwei neue RMAs (gültig ab 11.12.2014) bis 3000ft bei "Meine Bilder".

    LG Flugherb

  • Hallo!

    Ich will die nicht zielführend zu führene Diskussion eigentlich nicht
    "entfachen" aber wenn ca-max schon eingestiegen ist, dann...

    > Die Anflugkontrolle führt einen IFR-Flieger zu seinem „Initial
    > Approach Fix“. Ab dieser Position beginnt sein Anflugverfahren.
    > Dieses führt ihn, über welche kurvigen Zwischensegmente auch
    > immer,  auf den „Final Approach Fix“. Von da aus beginnt er
    > seinen gradlinigen Endanflug.

    Alles schön, wunderschön und richtig - aber entscheidend ist (jetzt die andere Sichtweise)
    das sind alles Informationen, die mir als einfacher VFR-Flieger weder vorliegen,
    die ich weder wissen müsste, noch mit denen ich als nicht
    IFR-Ausgebildeter irgendetwas anfangen könnte.

    Alles was ich habe ist die AIP VFR, eine ICAO-konforme Karte und
    ein paar Sichtanflugblätter auf denen bei Siegerland ein
    dicker IFR-Strich gemalt ist...

    Von einem "Final Approach Fix" kann ich garnix wissen - wie soll
    ich dann als kleiner VFRler darauf reagieren?!?   ;-)))


    BlueSky9
  • Von einem "Final Approach Fix" kann ich garnix wissen - wie soll
    ich dann als kleiner VFRler darauf reagieren?!? ;-)))

    nein, kannst du nicht - jedenfalls nicht hier und im Allgemeinen. Und ein festes Maß für das Endteil des Landeanflugs gibt es eben nicht. Oder doch, warte, mir fällt da grade was ein!

    Solange der IFR im Luftraum E ist, gelten die allgemeinen Vorflugregeln, d.h, gegebenenfalls muß er da auch ausweichen! NA da... dann wird der Endteil des Landeanflugs eben so aufgefaßt, daß er innerhalb einer Kontrollzone verläuft, und da hat er dann das Vorflugrecht.

    (bzw. vorher schon: wie groß muß die Kontrollzone bemessen sein, damit...)

    Im konkreten Fall bist du auf der Funkfrequenz des Turms am kontrollierten oder der Flugleitung am unkontrollierten Platz mit IFR-Verkehr. Und da liefert der Paragraph über die Vorflugregel dem Lotsen oder dem Flugleiter die Rechtsgrundlage, daß er dich entweder aus dem Anflugweg des Learjet wegscheuchen darf oder dich, im Fall des Flugleiters, mindestens rechtzeitig auf den anfliegenden Verkehr aufmerksam machen muß.

    Ist am Ende doch ganz sinnvoll mit dem Funk und den Paragraphen...
  • @ Flugherb

    ja sooo....

    da fehlt mir einfach noch der gesamteuropäische Horizont! :))

    Ich bin noch dabei, die deutschen NfL nicht zu verstehen, die Österreichischen verstehe ich erst später nicht!!


    Gruß
    ca-max
  • Hallo!

    > Ist am Ende doch ganz sinnvoll mit dem Funk und den Paragraphen...

    Ja - Hin und wieder scheint das dann doch alles nicht ganz so ohne Sinn zu sein...

    :-)))


    BlueSky9

    P.S.:
    > ...gelten die allgemeinen Vorflugregeln...

    Nur noch eine kleine klugsch...eriche Haarspalterei, die ich in
    diesem Zusammenhang gerne mal hervorkrame:

    Es gibt kein "Vorflugrecht" - nirgends und für niemanden.
    Es gibt ausschliesslich eine definierte "Ausweichpflicht".





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