..... c. beschränkten Informationen, die ausschließlich dem Flugverkehrskontrolldienst unter anderem zu übermitteln sind, um eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für das Kreuzen einer Kontrollzone oder für Start oder Landung auf einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten. Diese umfassen z.B. folgende Angaben:
1) Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen
2) Luftfahrzeugmuster
3) Geplanter Flugabschnitt
4) Beabsichtigte Flughöhe
5) Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten
es ändert sich also nicht sehr viel, wenn man durch eine CTR fliegen, tiefanfliegen oder landen will.
Bertus
Viel irritierender finde ich die Pflicht zur Flugplanaufgabe für Flüge die teilweise durch kontrollierten Luftraum gehen.Daran kann man sich gewöhnen - hier in BE habe ich nie anders gehabt. Eben schlimmer, in der Regel komme ich im kontrollierten Luftraum nie hinein. Und wir haben davon eine Übermenge, hier, und trotzdem kann ich fliegen und daran Spaß haben. (auch wenn ich gerne mal auswandere, zugegeben...).
Mal ganz ehrlich - 1,5 km Sicht???Für Platzrunden reichen auch 2km Sicht meistens und auch bei 4km kann man schon noch kurze Rundflüge über bekanntes Terrain machen.
[...]
Es will mir doch niemand ernsthaft erzählen, er würde bei Sichtweiten
von nur 2-3 km fliegen gehen, oder?!?!
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