Neue Regelungen ab Dezember

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Nee, nicht solange in LR G per NfL 1-245-14 für IFR weiterhin LVO §27a Absatz 1 gilt.


  • Oooops, ist wohl doch etwas anders.

    Der Satz "Die Mindestsichtwetterbedingungen für Luftraum G finden unverändert Anwendung" bezieht sich offenbar auf die RMZ.

    Seit gestern (?) findet sich auf der DFS Seite auch ein neues Luftraumposter:



    Rechtsgrundlage ist die VO923-2012:


  • Unterhalb von 1.000ft AGL oder 3.000ft MSL gelten ja weiterhin 1,5km Sicht. Dafür gilt unter FL 100 künftig ja generell 5km statt 8km Sicht.

    Folglich werden wir wohl demnächst häufiger legal unter 1.000ft AGL fliegen müssen.
  • Hallo,

    > Unterhalb von 1.000ft AGL oder 3.000ft MSL gelten ja weiterhin 1,5km Sicht....
    > Folglich werden wir wohl demnächst häufiger legal unter 1.000ft AGL fliegen müssen.

    Mal ganz ehrlich - 1,5 km Sicht???

    Das ist gerade mal etwas mehr als die Länge unserer Piste!!

    Wenn ich bei uns kaum über die Pisenlänge hinaus schauen kann,
    dann bleiben mein Fliegerchen und ich aber mal sowas von "am Boden"!  :))

    Es will mir doch niemand ernsthaft erzählen, er würde bei Sichtweiten
    von nur 2-3 km fliegen gehen, oder?!?!

     ?-)

    BlueSky9
  • Viel irritierender finde ich die Pflicht zur Flugplanaufgabe für Flüge die teilweise durch kontrollierten Luftraum gehen. Also mal eben durch Köln/Bonn um dort von Whiskey nach Echo abzukürzen ist ohne Flugplan aufgabe zukünftig nicht mehr möglich. Und das bedeutet das ich die ganze Strecke Flugplanpflichtig abgeben muß?

    Na, da bin ich mal gespannt... 

    Ich glaube die Sportfliegerei neigt sich so langsam dem Ende zu.....
  • NfL 1-252-14 (Flugpläne)

    .....  c. beschränkten Informationen, die ausschließlich dem Flugverkehrskontrolldienst unter anderem zu übermitteln sind, um eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für das Kreuzen einer Kontrollzone oder für Start oder Landung auf einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten. Diese umfassen z.B. folgende Angaben:


    1) Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen


    2) Luftfahrzeugmuster


    3) Geplanter Flugabschnitt


    4) Beabsichtigte Flughöhe


    5) Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten

    es ändert sich also nicht sehr viel, wenn man durch eine CTR fliegen, tiefanfliegen oder landen will.

    Bertus

  • Viel irritierender finde ich die Pflicht zur Flugplanaufgabe für Flüge die teilweise durch kontrollierten Luftraum gehen.
    Daran kann man sich gewöhnen - hier in BE habe ich nie anders gehabt. Eben schlimmer, in der Regel komme ich im kontrollierten Luftraum nie hinein. Und wir haben davon eine Übermenge, hier, und trotzdem kann ich fliegen und daran Spaß haben. (auch wenn ich gerne mal auswandere, zugegeben...).

    Und der Bertus hat richtig ausgeschildert das es für dich nicht so schwer sein muss.
  • Bei der Herausgabe des Plakats hat die DFS ihre eigenen Regeln nicht verstanden. Kein Wunder, daß da gestandene Piloten ins Schleudern kommen.

    Also:
    Unterhalb 3000 ft AMSL und/oder 1000 ft AGL (die größere Höhe zählt) können Lufträume F oder G eingerichtet werden.

    Innerhalb von Golf
    gilt Flugsicht 5 km, dauende Erdsicht und Wolken dürfen nicht berührt werden.
    Unterhalb 140 Knoten IAS gilt die Flugsicht von 1,5 km.

    Quelle:
    Durchführungsverordnung  (EU) Nr. 923/2012 (Tabelle SERA.5001)

    Ein einheitlicher Luftraum. in dem Höhenabhängig unterschiedliche Sichtweiten und Wolkenabstände gelten sollen, ist auch nur schlecht vorstellbar. Der Grafiker hat das im Plakat (oben im Post von El Martino) mächtig mißverstanden, und alle Welt wundert sich... 

    (Edit: eigenen Unsinn entfernt...)
    Na, erst mal sehen, was dann wirklich in der NfL stehen wird.

    Nachtrag:
    Die Nfl gibt es längst, die DFS hat sie unverständlicherweise nicht in ihre Aufstellung im AIS-Portal aufgenommen!  NfL I 1-241-14 : Es bleibt alles beim alten, G ist der Luftraum unterhalb 2500 ft über Grund oder Wasser....
    7. Luftraum der Klasse G
    7.1 Der Luftraum unterhalb von 2500 Fuß über Grund
    oder Wasser in dem durch die nachfolgend aufgeführten
    Koordinaten beschriebenen Gebiet, soweit nicht in Abschnitt II,
    Nr. 3 - 6, anders klassifiziert.

    (Die anderen Klassifizierungen betreffen z.B. die abgesenkten Echos und die CTRs.)
  • Mal ganz ehrlich - 1,5 km Sicht???
    [...]
    Es will mir doch niemand ernsthaft erzählen, er würde bei Sichtweiten
    von nur 2-3 km fliegen gehen, oder?!?!
    Für Platzrunden reichen auch 2km Sicht meistens und auch bei 4km kann man schon noch kurze Rundflüge über bekanntes Terrain machen.
  • @bertus

    Mir schon klar was übermittelt werden soll aber wie jetzt?
    Verbal im Flug oder vorab per mail/Fax und dann öffnen des Flugplans anfragen?

    Den Auwand für so nen Hüpfer?

    Wem ist damit eigentlich geholfen?
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