Keine Panik, ich bin nicht Rechtsanwalt, sondern habe vorne - und nicht seitlich - gesessen.Jetzt ist die Katze aus dem Sack und ich kann ein belustigtes Grinsen meinerseits nicht verleugnen..... ;)
Chris_EDNC ich kann ein belustigtes Grinsen meinerseits nicht verleugnenNun ja, die Verteilung der Qualitäten ist natürlich auch bei Richtern nicht gänzlich anders als in anderen Berufsgruppen - wobei Dietmar natüüüürlich ein Guter ist :-)))
Keine Panik, ich bin nicht Rechtsanwalt, sondern habe vorne - und nicht seitlich - gesessen.Umso schlimmer!! :-((
Nun ja, die Verteilung der Qualitäten ist natürlich auch bei Richtern nicht gänzlich anders als in anderen BerufsgruppenDas ist schon so, bei einer meiner Verhandlungen hatte ich mal einen Richter, der ganz offensichtlich befangen war, man koennte auch sagen: Ein Idiot. Er wurde von der hoeheren Instanz dann auch zurechtgestutzt.
Sind sie das?Ja.
Kasko lassen wir mal außen vor, denn die Nummer ist ja eh durch den Wert des Flugzeugs nach oben hin begrenzt.
Mich würde konkret interessieren, ob man in der Haftpflichtversicherung einen möglichen Regress des Versicherers auch ähnlich begrenzen würde, wie in der KFZ-Versicherung, die ja letztendlich gleichgelagert ist? Oder ob hier nahezu unbegrenzt regressiert werden kann?
Denn das wäre ggf. tatsächlich existenzbedrohend.
PS: Danke DiJoZi für Dein Outing und den trefflichen Rundumschlag. Es würde mich freuen, wenn Du derartige Themen mit der bisherigen Energie weiterbegleiten würdest. Denn eins steht absolut außer Frage. In Deutschland wird nicht jeder Richter, nur weil er mal irgendwo Jura studiert hat.
Umso schlimmer!! :-((
Schlimm ist es aus meiner Sicht, wenn man versucht, den zu befundenden Sachverhalt so lange zu verdrehen, bis die eigene Auffassung zu passen scheint.
Damit gerade dies nicht geschieht, ist zunächst die Sachfrage, die es juristisch zu bewerten gilt, zu klären - und dann setzt die juristische Bewertung ein.
Eine juristische Klausur, in der am Sachverhalt herumgebogen wird, bis die eigene Rechtsauffassung passen könnte, ist schlicht nicht bestanden.
Mich würde konkret interessieren, ob man in der Haftpflichtversicherung einen möglichen Regress des Versicherers auch ähnlich begrenzen würde, wie in der KFZ-Versicherung, die ja letztendlich gleichgelagert ist? Oder ob hier nahezu unbegrenzt regressiert werden kann?
Denn das wäre ggf. tatsächlich existenzbedrohend.
Damit gerade dies nicht geschieht, ist zunächst die Sachfrage, die es juristisch zu bewerten gilt, zu klären - und dann setzt die juristische Bewertung ein.
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