Vielleicht noch ergänzend :
Außerdem gibt es noch die "Aufgebotseinrede", auf die ich hier aber nicht näher eingehen möchte, das würde zu speziell.
Aber nochmal, Vorsicht !!! Es gibt keinen "Automatismus" der Haftungsbeschränkung !!!
Als Erbe haftet man zunächst für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt,Nur reden wir hier nicht von Forderungen oder anderen Verbindlichkeiten, die dem vererbbaren Vermögen innewohnen (Hypotheken, Schulden, Verträge etc.), sondern von solchen, die unmittelbar aus einem persönlichen straf- bzw. zivilrechtlich relevanten Fehlverhalten des Erblassers resultieren. Das sind eben genau keine Nachlassverbindlichkeiten, die mit der Nachlassrechtsfolge zu übernehmen sind.
Nur reden wir hier nicht von Forderungen oder anderen Verbindlichkeiten, die dem vererbbaren Vermögen innewohnen (Hypotheken, Schulden, Verträge etc.), sondern von solchen, die unmittelbar aus einem persönlichen straf- bzw. zivilrechtlich relevanten Fehlverhalten des Erblassers resultieren. Das sind eben genau keine Nachlassverbindlichkeiten, die mit der Nachlassrechtsfolge zu übernehmen sind.Lieber FD,
Klar ist aber, dass die etwas skurile Rechtsauffassung von FD nicht richtig ist. Auch dann nicht, wenn er wieder dazu neigen sollte, Fragestellungen oder Rechtsausführungen zu verdrehen.Sachlichkeit sieht anders aus.
was Du hier bisweilen so an Rechtsanschauungen verkündest, ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich, wenn sich wirklich jemand auf Deine Rechtsauskünfte verlassen sollte.Ja, FD tritt hier wie ein Jurist auf, hat hier und da auch mal Recht, aber erzaehlt eben hier und da auch mal totalen Schwachsinn, den er dann komplett Beratungsresistent verteidigt. Und das betrifft nicht nur seine Laienjuristerei, auch Fliegerthemen zaehlen dazu, man erinnere sich an den mittlerweile legendaeren Trimmungsthread...
Noch mal, kein Erbe hat die Rechtsfolgen (Haftung, Strafe, etc.) einer (Straf)Tat des Erblasser persönlich oder mit dem eigenen Vermögen zu erfüllen, ob er das Erbe antritt oder nicht.Lieber FD,
Wie gesagt, das dritte Reich ist passé, zumindest für mich!!
Falls Du tatsächlich Rechtsanwalt bist, sind Deine gerichtlichen Einlassungen hoffentlich frei von derartigen Angriffen auf Partei oder Gericht.Keine Panik, ich bin nicht Rechtsanwalt, sondern habe vorne - und nicht seitlich - gesessen. Aber manchmal muss man mit den unbelehrbaren Rechtsanwälten, die glauben, auch noch vor Gericht und in Anwesenheit ihrer Mandantschaft skurile Rechtsauffassungen vertreten zu müssen, genau so reden :-) Das trägt dann zukünftig erheblich zur Sachlichkeit bei, wenn man einem Anwalt vor deren Mandantschaft "die Schrift erschließt". Und ich gebe zu : das habe ich bisweilen mit einem gewissen Genuss gemacht.
Berechtigte Regresse der Versicherer und durchsetzbare, versicherungsmäßig nicht abgedeckte Schadensersatzforderungen der Geschädigten sind das Problem. Für diese haften die Erben, aber nur mit dem Erbe. Müssten die Erben darüber hinaus haften, käme das dem o.g. Strafantritt gleich.
Aktuell sind 28 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 25 Gäste.