Postbote: >Das ist doch alles völlig Ballaballa, aber vor Gericht wird kein Recht sondern ein Urteil gesprochen.<
Richtig - Daraus resultiert letzthin die deutsche Verbrecherschutzordnung, die sich durch organisierte Verantwortungslosigkeit auszeichnet.
Sagt der Angeklagte zum Richter: "Ich will Gerechtigkeit."
Antwortet der Richter: Ihr Urteil kriegen Sie.
Gruß hob
Alles halb so wild. Über Gütertrennung hatte ich schon berichtet, das hilft.Auch wer die Güter getrennt hat, ist ja nicht automatisch mittellos und hat was zu vererben. Es geht hier um den Zugriff auf's Erbe, selbst nach Jahren (BfU!!!) noch. Gütertrennung hilft natürlich zur "Schadensminimierung". Aber nur wenn der Pilot all sein Hab und Gut auf die Angehörigen vor dem Schadensereignis übertragen hat gilt: wer nix hat, dem kann man nix wegnehmen!
Wenn aber wirklich der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte( und das dauert ja auch bis zum Urteil) das eine Finanzkatastrophe droht, egal warum , dann macht man alles flüssig und legt es in ein Schließfach. Am besten nicht in BRD. ...... und natürlich in ein Land abtauchen, mit dem es kein Auslieferungsabkommen gibt!!
Zu den Beleidigungen werde ich mich hier nicht äußern das werde ich persönlich tun wenn ich Ihn mal sehe!Ja das sollten wir alle hier wirklich, denn wenn man sich vis-a-vis einmal gesehen hat und kennt wird man ganz bestimmt hier im Forum auch ganz anders miteinander schreibenderweise umgehen.
Ich bin gespannt was die Sache in Breitscheid mit der abgestürzten CT ergeben wird und was der BFU zu dem technischen Stand schreiben wird. Unabhängig von der Frage ob der Anflug selbst schon vom Piloten missraten war oder nicht. Der Motor war letztes Jahr von der dortigen Werft neu in die Kiste verbaut worden und diese wurde anschliessend verkauft.Ja, würde mich auch interessieren. Allerdings, kein so großer Personenschaden, da wird nicht viel weiter untersucht. mal sehen....
Da war mal so ein bayrischer Fußballmanager,....Kann mir jemand erklären, wie ich das verstehen soll?
Wegen der Frage von TeeJay :
Na ja, so einfach wie hier in verschiedenen Beiträgen dargestellt, ist es nun doch nicht :
Als Erbe haftet man zunächst für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, das heißt mit dem Nachlass und dem Privatvermögen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern, also gegenüber denjenigen Personen, die Forderungen gegen den Nachlass haben, auf das Vermögen des Nachlasses zu beschränken.
Man muss also schon etwas tun, eine "automatische" Haftungsbeschränkung gibt es also nicht, Vorsicht !!
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