Hallo Andreas
In der Schweiz sind Ultraleichtflugzeuge sehr wohl erlaubt. Allerdings nur die dreiachsgesteuerten gemäss LTF-UL. Man nennt sie bei uns "Ecolight". Viele Informationen dazu findest du auf der Seite www.ecolight.ch.
Der grösste Unterscheid zu Deutschland ist die Anforderung an die Ausbildung. Die Schweiz verlangt für das Fliegen von UL′s eine EASA LAPL Ausbildung. Also einen vollständigen PPL (30 Flugstunden und Theorie). Damit bist du aber berechtigt, alle Flugzeugtypen bis 2000kg und mit 4 Sitzplätzen zu fliegen und zwar europaweit.
Eine Ausbildung zum "Fluggeräteführer" ist nur in Deutschland möglich, wird in der Schweiz nicht anerkannt und berechtigt dich deshalb nur zum Fliegen von deutschen UL′s. Und wenn ich mich nicht täusche, darf ein Schweizer Staatsbürger mit einem deutsch immatrikulierten UL nicht in die Schweiz einfliegen (im Gegensatz zu einem Deutschen)....
Du musst dir also gut überlegen, wo und in welchem Umfeld du später fliegen möchtest.
Gruss, Andreas
Und wenn ich mich nicht täusche, darf ein Schweizer Staatsbürger mit einem deutsch immatrikulierten UL nicht in die Schweiz einfliegen (im Gegensatz zu einem Deutschen)....Ich kenne Schweizer, die mit F-zugelassenem UL in die Schweiz einfliegen (man muss sie halt vorher verzollen!!). Mich wuerde wundern, wenn das mit D-Geraet nicht geht.
Vielen Dank für die Antworten. Ist eine EASA LAPL Ausbildung sehr viel aufwendiger als eine UL Ausbildung ?
Also würde ich eine SPL Lizenz erlangen, müsste ich um ein UL zu fliegen eine Nachlizensierung machen ? Ist die SPL "nur teurer" weil die Flüge mit einer grösseren Maschine geflogen werden ?
In der Tat möchte ich zu zweit fliegen (meistens wenigstens) - Ich wiege 90KG und bin 185 Gross.
Wenn ich also auch einen "Ochsen" wie mich mitnehme, dann können wir nur noch eine sehr geringe Zuladung mitnehmen. Dies ist aber der einzige Punkt der gegen ein UL spricht oder ?
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