Flugherb schrieb:Natürlich verstößt ADS-B out und erst recht flightradar24.com gegen die grundgesetzlich festgeschriebene informationelle Selbstbestimmung. Es muß nur mal jemand klagen. Den Bürger von sich aus gegen Grundgesetzverstöße zu schützen hat unser Staat doch schon lange aufgegeben.
Verstößt das nicht gegen den Datenschutz ?
Lustig wird es erst, wenn (wie ab 2020 in USA) irgendwann ADS-B out zur Kollisionswarnung PFLICHT auch in Europa wird. Angeblich wegen "der hunderte von Zusammenstößen" zwischen Flugzeugen in der Luft. Selbst der Aerokurier schreit aktuell danach.
Interessanterweise gibt es sogar ein anonymes ADS-B in den ursprünglichen Normen. Nur das es kaum ein Transponder eingebaut hat (Garmin GDL-88 hat es). Der anonyme ADS-B Mode funktioniert nur, wenn man 1200(7000) squacked und Mode-S abgeschaltet ist. Trotzdem wird zur Kollisionswarnung die GPS-Position mit einer anonymisierten ID ausgesendet. Möglich währe also mein Recht auf informelle Selbstbestimmung trotz ADS-B Kollisionsschutz. Die Transponderhersteller haben es schlicht weg nicht eingebaut.
Ich möchte wissen was passieren würde, wenn nicht nur Apple, Google und Facebook meine Positionsdaten kennt, sondern jeder Mensch auf (fiktiv) Handyradar24.com sie abrufen könnte. An kfzradar24.com und Geschwindigkeitsübertretungen gar nicht zu denken. Wird irgendwann ADS-B in Europa ohne Anonymisierung Pflicht, wird eine Heerschar von Platzrundensheriffs Anzeigen auf Grund von flightradar24.com schreiben.
Glücklicherweise ist Europa so dröhnend langsam, dass ich bis dahin aus Altersgründen vielleicht nicht mehr fliegen kann. Solange muss ich leider ab und zu den Schalter in der GPS-Leitung zum Transponder betätigen, wenn mein geschäftlicher Konkurrent nicht sehen soll, zu welchem Kunden ich fliege.
Achim
Klarstellung: Ich finde ADS-B zur Kollisionswarnung toll und es sollte Pflicht werden. Aber eben nur mit der Möglichkeit der Anonymisierung (siehe oben) Ich habe seit Lieferbarkeit ein Powerflarm in meinem Cockpit.