Das im ersten Link pflaumenweiche Gesülze und Drücken um knallharte Rechtsgrundlagen der Staatsmacht hebt nahtlos auf den Kadavergehorsam zu Zeiten des Hauptmanns von Köpenick ab, daß, egal, was die Behörde/Militär sagt, es schon Rechtens sei und dem Bürger, sprich Untertanen, Kritik nicht zustehe.
Im Falle des zweiten Links, also der Züp, könnte aber bezgl. des dort behaupteten Erpressungspotentials aufgrund pekuniären Behörden-Terrors, an der eigenen Zuverlässigkeit gegen Gebühren mitwirken zu sollen, der Antrag gestellt werden, wegen sofortiger Übelkeit auf die Straße scheißen zu dürfen, um hoheitliche Ober-Behörden-Mitglieder keinesfalls Geruchsbelästigungen aussetzen zu müssen, und zwar schriftlich - und wegen vom Staat angezettelter Belastung - gegen weitere, dann aber in Raten zu zahlende zinsfreie Eventual-Gebühren wegen außergewöhnlicher Belastung.
Gruß hob
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