• Guckst du - heute mal eine Stellungnahme von der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg:
    http://www.lbv.brandenburg.de/datei....t/140721_Info_Navaids.pdf

    "Eine alleinige Nutzung externer elektronischer Navigationssysteme kann daher nicht in Betracht kommen"
  • Alles schon zig mal durchgekaut und nicht nur hier!
    Ich bin sicher, jeder verantwortungsbewußte Pilot macht das schon richtig, und die anderen erreicht man sowieso nicht.

    Leider hast Du die falsche Stelle zitiert.

    "Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg kann allerdings bestehende Rechtsunsicherheiten nicht verbindlich ausräumen."

    Das ist die tatsächliche Quintessenz dieses Schriftstücks, herzlich wenig denn und nicht im entferntesten geeignet, die bestehende Erkenntnislage zu verbessern! Was soll's also?

    Michael
  • FD ist zuzustimmen. Zumal die Behörde in Brandenburg schon öfters eine durchaus eigenwillige Rechtsauslegung zeigt, siehe dieses Schreiben zur ZÜP: http://www.aopa.de/DE/upload/pdf/GOL_Brandenburg.pdf

    Viele Grüße
  • http://www.aopa.de/DE/upload/pdf/GOL_Brandenburg.pdf
    Lieber Flyaway, ich hoffe das Schreiben war nicht an Dich gerichtet.
    Falls doch, würde ich JiMa und sukram herzlich bitten, ein Spendenkonto einzurichten, damit wir Dir über diesen dramatischen finanziellen Engpass hinweg helfen können, der Dich sonst nur alternativlos in ein Ausbildungslager der al-Qaida treiben würde.
    Nicht auszudenken, wenn Du dann mit einem vollgetanken und vollbesetzten Kleinflugzeug in den Reichstag einschlagen würdest. Aber wahrscheinlich hättest Du ja keine Karte an Bord und würdest stattdessen die Mittelstraße 9 in 12529 Schönefeld treffen!

    Michael
  • Lieber FD,

    nein, das Schreiben war nicht an mich, ich bin in Münster gezüppt und zahle brav, fliege sogar mit ICAO-Karten in Papier als Backup, weil mir die am vertrautesten sind. 
    Ich tue das aber, weil es sinnvoll ist, nicht, weil ich glaube, dass es vorgeschrieben ist. 

    Und nicht alles, was eine Behörde von sich gibt, hat Gesetzescharakter und hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Darauf wollte ich mit dem Beispiel hinweisen, da die Aufsichtsbehörde die GOL Berlin-Brandenburg in der zitierten Angelegenheit zurückgepfiffen und sogar eine Entschuldigung ausgesprochen hat.
    Insofern verstehe ich Deinen Sarkasmus nicht.

    Oder habe ich Deinen Post falsch verstanden?
  • Brandenburg, ich lebe hier. Steige hoch du roter Adler.
    Nein, es gibt hier sehr nette und freundliche Sachbearbeiter. Ich jedenfalls habe einige kennengelernt.
    Mögen sie nicht weniger werden!
    Rüdiger
  • Moin Rüdiger,

    nichts gegen Brandenburg, gibt durchaus schöne Ecken dort. Und, um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin nicht gegen Papierkarten. Aber eine Behörde, die eine eigenwillige Rechtsauffassung vertritt, die dann als "verbindlich" ausgegeben und von genügend Fliegerkollegen als Gesetz interpretiert wird, überschreitet ihre Kompetenzen. Wie eben auch in dem verlinkten, an Nötigung grenzenden, Brief.
    Wie in dem Behördenschreiben zu den Karten richtig zitiert, sind lediglich "geeignete" und nicht "offizielle" Karten, schon gar nicht, in welcher Form, vorgeschrieben. 
    Ein Freund und Fliegerkollege hatte schon die Idee, gegen, sagen wir mal 25€, Karten auf Wunsch mit dem Stempel "offizielle Karte" zu versehen. Dann hat die Seele Ruh und wir mehr Geld zum Fliegen.

    Viele Grüße
  • Ja, so ist es wohl.
    Aber in diesem Apparat gibt es noch einige "Menschen" wollte ich sagen.
    Rüdiger
  • Insofern verstehe ich Deinen Sarkasmus nicht.
    Dieser "Sarkasmus" ging doch gar nicht gegen Dich, sondern war nur gegen die Behörde gerichtet! Tut mir leid, wenn Du mein Posting falsch aufgefasst hast.
    Aus einer unbezahlten Rechnung in Höhe von lächerlichen € 36,- eine derartige "Unzuverlässigkeit" zu konstruieren ist mehr als hanebüchen, zumal sie ausschließlich auf einer irrwitzigen Zwangsmaßnahme beruht, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt.

    Michael
  • Hallo Michael, hallo Flayaway

    halte ja auch die ZÜP für totalen Schwachsinn, ich glaube aber in diesem Fall war das eher eine originelle Art der Schuldeneintreibung. Immerhin hatte der Deliquent schon einen positiven Bescheid und außerdem wurde ihm eine Frist zur Stellungnahme (=Schuldenbegleichung) eingeräumt.
    Ggf. kann man auch mal einer Behörde "Sinn für Humor" einräumen.

    Gruß
      Hartmut
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